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Finanzielle Sicherheit
Ob bei Coachings, Workshops oder Einsätzen mit Tieren – Risiken gehören zum Berufsalltag. Unsere Versicherung schützt Sie vor teuren Schadensersatzforderungen.
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Die Reittherapeutin Elisabeth Müller führte eine Therapiesitzung durch, die speziell darauf abzielte, Kindern mit emotionalen und sozialen Herausforderungen durch den Umgang mit Pferden zu helfen. Ein Kind, das gerade erst mit der Therapie begonnen hatte, fühlte sich auf dem Pferd noch unsicher und ängstlich. Elisabeth versuchte das Kind zu beruhigen und ihm Sicherheit zu geben, als plötzlich ein lauter Lärm – verursacht durch eine nahegelegene Baustelle – das Pferd erschreckte. Trotz Elisabeths Bemühungen, das Pferd zu beruhigen und unter Kontrolle zu halten, geriet es in Panik und galoppierte davon.
Das Pferd lief direkt auf einen Parkplatz, wo es gegen ein parkendes Auto stieß. Der Aufprall war heftig genug, um eine deutliche Delle in der Tür und Kratzer am Lack des Autos zu hinterlassen. Glücklicherweise konnte Elisabeth das Pferd schließlich beruhigen und zurückführen, ohne dass weitere Schäden entstanden oder jemand verletzt wurde. Der Eigentümer des beschädigten Autos machte Ansprüche auf Schadenersatz geltend, nachdem er die Höhe des Schadens von einer Werkstatt hatte schätzen lassen. Die Kosten für die Reparatur des Autos, einschließlich der Beseitigung der Delle und der Neulackierung der beschädigten Bereiche, beliefen sich auf etwa 1.200 €.
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Hier kommt Ihre Haftung als Tierhüter (§ 834 BGB) in Betracht. Denn während Sie sich das Tier ausleihen, übernehmen Sie regelmäßig, automatisch die Aufsicht über das Tier und haften nach (§ 834 BGB) als Tierhüter (neben dem Tierhalter) für Schäden, die das Tier bei einem Dritten verursacht.
In der Berufshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten ist die gewerbliche Tierhüterhaftung für geliehene Tiere, nach § 834 BGB, beitragsfrei mitversichert.
Klar – auch das kann passieren. Sie verletzen (indirekt) das geliehene Pferd/Hund. Z. B. weil es sich an einer Heugabel verletzt, die Sie nicht richtig aufgeräumt haben. Normalerweise ein klarer Ausschluss in den üblichen Haftpflichtbedingungen, da dort Schäden an geliehenen Gegenständen (auch Tiere) ausgeschlossen sind.
In der Berufshaftpflichtversicherung für Tiergestützte Coaches, sind Schäden an geliehenen Tieren bis zu einer Summe von 80.000 € mitversichert (Selbstbeteiligung 100 €). Sogar das reine Abhandenkommen eines geliehenen Tieres ist bis zu 10.000 € mitversichert!
Absicherung für Ausrüstung und Eigentum
Umfassender Schutz bei beruflichen und privaten Unfällen
Unterstützung in juristischen Auseinandersetzungen