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Seminarversicherung für Pferdebehandler

Seminarversicherung für Pferdebehandler

ab 5
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Erstattung der Storno- bzw. Seminarkosten

Erstattung von Umbuchungskosten

Erstattung der Mehrkosten bei verspäteter Anreise

Sicherheit für Ihre Ausbildung – Seminarversicherung für Pferdebehandler

Unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit oder Unfälle können schnell dazu führen, dass Sie ein Seminar nicht besuchen können. Damit Sie in solchen Fällen keine finanziellen Verluste haben, gibt es unsere Seminarversicherung. Sie bietet Ihnen Sicherheit und sorgt dafür, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Ausbildung zum Pferdebehandler konzentrieren können. Das bietet Ihnen unsere Seminarversicherung:

  • Umbuchung

    Falls Sie Ihr Seminar aus einem versicherten Grund verschieben müssen, übernimmt der Versicherer die anfallenden Umbuchungskosten.

  • Seminarrücktritt

    Falls Sie nicht am Seminar teilnehmen können, werden die anfallenden Stornokosten übernommen.

  • Seminarabbruch

    Müssen Sie Ihr Seminar abbrechen? Nicht genutzte Seminarleistungen sowie anfallende Rückreisekosten werden vom Versicherer übernommen.

  • Verspäteter Seminarantritt

    Falls Sie Ihr Seminar aufgrund von Verzögerungen im öffentlichen Nahverkehr oder eines versicherten Grundes verspätet antreten, erstattet Ihnen der Vertragspartner die zusätzlichen Hinreisekosten sowie die Kosten für nicht genutzte Seminarleistungen.

  • Versicherung von Seminarreihen

    Diese Versicherung gilt auch für Seminarreihen, die innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen stattfinden können.

Zwei Tarife – Ihre Seminarversicherung

Unsere Seminarversicherung gibt es in zwei Varianten: den Grundschutz und den Topschutz. Wenn Sie auch während eines Seminars optimal abgesichert sein möchten – zum Beispiel für den Fall, dass Sie wegen einer plötzlichen Erkrankung abbrechen müssen – empfehlen wir Ihnen den Topschutz. Ein Vergleich der beiden Tarife lohnt sich!

Seminar Grundschutz (ab 5 Euro)Seminar Topschutz (ab 6 Euro)
Erstattung von Stornokostenenthaltenenthalten
Erstattung von Umbuchungskostenenthaltenenthalten
Erstattung von Mehrkosten der Hinreise bei verspätetem Seminarantrittenthaltenenthalten
Erstattung nicht genutzter Seminarleistungen bei verspätetem Seminarantrittenthaltenenthalten
Erstattung von Mehrkosten bei Verlängerung des Aufenthaltes aufgrund Naturkatastrophen, Transportunfähigkeit, unerwarteter schwerer Erkrankung etc.nicht enthaltenenthalten
Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten bei Seminarabbruch oder verspäteter Rückkehrnicht enthaltenenthalten
Erstattung nicht genutzter Seminarleistungen bei Seminarabbruchnicht enthaltenenthalten

Kundenstimmen

Ehrliche Kunden? Immer her damit!

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FAQ´s – Seminarversicherung

Alle Personen mit einem ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können die Seminarversicherung abschließen.

Ein Seminar ist eine interaktive Lern- oder Lehrveranstaltung, die dem Erwerb oder der Vertiefung von Wissen in kleinen bis mittelgroßen Gruppen dient. Es handelt sich um eine Live-Veranstaltung, bei der sich die versicherte Person vorübergehend außerhalb ihres ständigen Wohnsitzes aufhält.

Mehrere zeitlich auseinanderliegende Teilveranstaltungen bezeichnet man als Seminarreihe.

Zwischen den einzelnen Teilveranstaltungen einer Seminarreihe kann beliebig viel Zeit liegen, solange der gesamte Zeitraum der Seminarreihe 365 Tage nicht überschreitet.

Die Seminarrücktrittsversicherung ist spätestens 30 Tage vor Beginn des Seminars abzuschließen. Bei kurzfristigen Buchungen sollte der Versicherungsabschluss idealerweise direkt am Buchungstag erfolgen – spätestens jedoch innerhalb der folgenden vier Tage.

Seminarrücktrittsversicherung
  • Stornokosten (nachweislich geschuldet)
  • Umbuchungskosten
  • Kosten durch Verspätung (nicht wahrgenommene Seminarleistungen, sonstige Mehrkosten)
Seminarabbruchversicherung
  • Zusätzliche Rückreisekosten; sonstige Mehrkosten
  • Erstattung für gebuchte und versicherte Seminarleistungen, die infolge einer Seminarunterbrechung nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Wiederauftreten einer Erkrankung, sofern diese innerhalb der zwei Wochen vor Versicherungsbeginn oder Seminarbuchung ärztlich behandelt wurde.
  • Unvorhergesehene Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung, bei der innerhalb von sechs Monaten vor Versicherungsbeginn oder Buchung eine ärztliche Behandlung erfolgte.
  • Aufwendungen, die entstehen, wenn ein Seminar ohne versicherten Grund nicht angetreten oder vorzeitig beendet wird.

Ja, die Seminarversicherung ist weltweit gültig.

Für die Seminarrücktrittsversicherung gilt:

Der Versicherungsschutz für das gebuchte Seminar beginnt am Tag nach Vertragsabschluss und endet mit dem Antritt des Seminars oder dem Eintritt eines versicherten Ereignisses.

Für Seminarreihen gilt zusätzlich:

Bei einer Seminarreihe beginnt der Versicherungsschutz jeweils nach Abschluss einer Teilveranstaltung erneut und endet mit dem Antritt der nächsten Teilveranstaltung.

Die Versicherung endet bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Sie müssen hierfür nicht kündigen.

Die Seminarrücktrittsversicherung leistet bei:
  • Nicht-Antritt eines Seminars bzw. einer Teilveranstaltung der Seminarreihe
  • Nicht rechtzeitigem Antritt eines Seminars bzw. einer Teilveranstaltung der Seminarreihe
  • Umbuchung eines Seminars bzw. einer Teilveranstaltung der Seminarreihe
Hierfür werden folgende Gründe vorausgesetzt:
  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartet schwere Erkrankung
  • Unverträglichkeit von Impfungen
  • Schwangerschaft
  • Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Gebrochene Prothesen, gelockerte implantierte Gelenke
  • Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels
  • Transplantation nach dem Transplantationsgesetz
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses
  • Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Kurzarbeit, wenn diese durch die Konjunktur bedingt ist
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Adoption eines minderjährigen Kindes (ebenfalls Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes)
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, freiwilligen sozialen Jahres und freiwilligen ökologischen Jahres
  • Termin für die Wiederholung einer Prüfung an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / Berufsakademie / Dualen Hochschule / College aufgrund Nichtbestehens oder Nichtantritt aus einem medizinischen Grund
  • Nichtversetzung eines Schülers bei Schul- oder Klassenreisen
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Eine unerwartete gerichtliche Ladung
  • Leistungsfälle von zum Seminar angemeldeten und mitreisenden Hunden oder Katzen
  • Schaden an Ihrem Eigentum
  • Eine Panne oder ein Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Seminarreise
  • Einem Einsatz als Ersthelfer
  • Tod

Die Seminarversicherung kann mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden.

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