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Das 3-in-1-Konzept für Reittherapeuten
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Geliehene Pferde umfassend mitversichert
Versicherungsschutz während der Ausbildung
Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten: Ihre Vorteile auf einen Blick
In Zusammenarbeit mit praktizierenden Reittherapeuten entwickelt – für Ihren optimalen Versicherungsschutz
Beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie
Damit Sie nicht nur im betrieblichen sondern auch im privaten Bereich bestmöglich gegen Ansprüche Dritter abgesichert sind, ist die Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie (beitragsfrei) inklusive. Die Versicherungssumme beträgt in der Privathaftpflichtversicherung immer 70 Mio Euro.
Wer ist alles mitversichert?
- Ehepartner oder Lebensgefährte
- Minderjährige und volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung solange sie unverheiratet sind
- Personen die in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen leben und unverheiratet sind
- Hüten fremder Hunde und Pferde zu privaten Zwecken
- Reiten fremder Pferde und Fahren fremder Kutschen
- Schäden an gemieteten und beweglichen Sachen
- Verlust fremder Schlüssel (privat und beruflich)
- Gefälligkeitshandlungen
- Uvm.
Hinweis:
Häufig beinhalten Betriebshaftpflichtversicherungen nur eine stark abgespeckte Privathaftpflichtversicherung. Wir sind der Meinung, das darf nicht sein. Auch das Bedingungswerk einer Privathaftpflichtversicherung muss umfassend sein, denn einen großen Teil des Tages sind Sie einfach „nur“ eine Privatperson und kein Reittherapeut.
Deshalb enthält unser Deckungskonzept einen Privathaftpflichttarif, der aktuell zu den umfassendsten am Markt gehört.
Beitragsfreie Tierhaftpflichtversicherung für ein Pferd oder einen Hund
Damit Sie wirklich von Kopf bis Huf (Pfote) abgesichert sind, gilt in unserem Sonderkonzept auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für ein Pferd oder einen Hund beitragsfrei mitversichert. Weitere Tiere können gerne gegen einen kleinen Mehrbeitrag miteingeschlossen werden.
Pferde
- Private und gewerbliche Nutzung des Pferdes gilt versichert
- Keine Ausschlüsse für Reiten ohne Sattel, Gebiss oder Helm
- Schäden an zu privaten Zwecken …
- gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 Euro
- geliehenen Pferdetransportern bis 5.000 Euro
- Fremd- und Gastreiterrisiko
- Namentlich genannte Reitbeteiligungen, inkl. Schäden an den Reitbeteiligungen durch das Pferd
- Flurschäden
- Einschluss einfach online beantragen
Hunde
- Kein Leinen- oder Maulkorbzwang
- Schäden an privat gemieteten Wohnungen bis 1 Mio. Euro
- Alle Hunderassen und Hundegrößen versicherbar
- Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und Hundeschauen
- Schäden an fremden Tieren durch (gewollte und ungewollte) Deckakte
- Einschluss einfach online beantragen
Tipp:
Die Versicherungssumme ist in der Tierhalterhaftpflichtversicherung immer analog der Betriebshaftpflichtversicherung (3, 5 oder 10 Mio. Euro). Wenn Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung also mit einer höheren Versicherungssumme absichern, bekommen Sie die erhöhte Versicherungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung umsonst.
Geliehene Pferde
Geliehene Pferde sind wahrlich keine Seltenheit in Ihrem Beruf. In den allermeisten Versicherungsbedingungen aber ein echtes Problem. Wir bieten Ihnen eine umfassende Lösung:
Schäden, die das geliehene Pferd an Ihren Klienten / Kunden / Patienten verursacht:
Hier kommt Ihre Haftung als Tierhüter (§ 834 BGB) in Betracht. Denn während Sie sich das Pferd ausleihen, übernehmen Sie regelmäßig, automatisch die Aufsicht über das Tier und haften nach (§ 834 BGB) als Tierhüter (neben dem Tierhalter) für Schäden, die das Pferd bei einem Dritten verursacht.
In der Berufshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten ist die gewerbliche Tierhüterhaftung für geliehene Tiere, nach § 834 BGB, beitragsfrei mitversichert.
Schäden die das geliehene Pferd erleidet
Klar – auch das kann passieren. Sie verletzen (indirekt) das geliehene Pferd. Z. B. weil das Pferd sich an einer Heugabel verletzt, die Sie nicht richtig aufgeräumt haben. Normalerweise ein klarer Ausschluss in den üblichen Haftpflichtbedingungen, da dort Schäden an geliehenen Gegenständen (auch Tiere) ausgeschlossen sind.
In der Berufshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten sind Schäden an geliehenen Pferden bis zu einer Summe von 80.000 Euro mitversichert (Selbstbeteiligung 100 Euro).
Sogar das reine Abhandenkommen eines geliehenen Pferdes ist bis zu 10.000 Euro mitversichert!
Umfassende Mitversicherung von Nebentätigkeiten
Es besteht die Möglichkeit, das Tätigkeitsprofil umfassend und oft beitragsfrei zu erweitern. Vorausgesetzt Ihnen wurden die Inhalte in einer Ausbildung oder bei einer entsprechenden Fortbildung beigebracht. Unter anderem können folgende Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert werden:
- Pferdephysiotherapie & -osteopathie
- Tierheilpraktik & -homöopathie
- Tierchiropraktik & Dorntherapie
- Energetische Heilbehandlungen
- Akupunktur
- Dry Needling
- Blutegeltherapie
- Hufpflege & -orthopädie
- Laser-, Farblicht-, & Elektrotherapie
- Private Kutschfahrten
- Seminare & Schulungen
- Futtermittelverkauf
Wenn Sie neben der Reittherapie diese oder weitere Tätigkeiten ausführen, nutzen Sie unseren Änderungsservice, um dies ganz einfach zu beantragen!
Wahl der Versicherungssumme zwischen 3, 5 oder 10 Millionen Euro
In unserem Konzept für Reittherapeuten haben Sie die Wahl zwischen 3 unterschiedlichen Versicherungssummen:
- 3 Mio. Euro
- 5 Mio. Euro (Unsere Mindestempfehlung)
- 10 Mio. Euro
Die gewählte Deckungssumme gilt sowohl für die Betriebshaftpflichtversicherung als auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
In der Privathaftpflichtversicherung gelten immer 70 Mio Euro als Versicherungssumme.
Da Sie als Reittherapeut viel mit Menschen zu tun haben, die den Umgang mit Pferden nicht gewöhnt sind, empfehlen wir mindestens eine Versicherungssumme von 5 Mio Euro um evtl. Personenschäden gerecht werden zu können.
Bis zu 4 Mitarbeiter und der Inhaber beitragsfrei mitversichert
Egal wie hoch Ihr Umsatz ist oder die Löhne, die Sie Ihren Mitarbeitern auszahlen:
Wir rechnen nach Köpfen ab. Das ist einfach und da die wenigsten Reittherapeuten mehr als 4 Mitarbeiter beschäftigen, bleibt der Beitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel konstant.
Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen nicht berücksichtig werden!
So sparen Sie sich auch lästigen Verwaltungskram – denn bis zu 4 Mitarbeitern müssen Sie keine Jahresmeldung an den Versicherer abgeben. Außer natürlich, Sie wollen weitere Tiere dazu versichern.
Die Zahlung erfolgt quartalsweise ohne Ratenzuschlag
Normalerweise werden Versicherungsbeiträge für 1 Jahr im Voraus gezahlt. Sie zahlen also den gesamten Beitrag und sind dann 1 Jahr lang versichert.
Wer lieber „kleine Häppchen“ möchte, kann seine Versicherung normalerweise auch 1/2 jährlich, 1/4 jährlich oder monatlich zahlen. Allerdings lassen sich das die Versicherer über den sogenannten „Ratenzuschlag“ auch bezahlen.
1/2 jährlich bedeutet oft einen Zuschlag von mindesten 2%. Eine 1/4 jährliche Zahlung mindestens einen Zuschlag von 3%. Und eine monatliche Zahlweise mindestens 5% Zuschlag.
Anders in unserem Sonderkonzept für Reittherapeuten – hier werden keine Ratenzuschläge erhoben. Daher empfehlen wir immer eine quartalsweise Abrechnung, bitten aber um Verständnis dafür, dass wir eine monatliche Zahlweise nicht anbieten können.
Kundenstimmen
Kundenstimmen
Auch im Sonderkonzept mitversichert
- Abhandenkommen von geliehenen Pferden bis 10.000 Euro
- Ausrichten von Veranstaltungen und Tagungen – soweit in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
- Durchführung von Schulungen für sämtliche Tätigkeiten als beauftragter Referent
- Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen bis zu 150.000 Euro (10% Selbstbeteiligung, mind. jedoch 50 Euro und max. 500 Euro).
- Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten bis 100.000 Euro (10% Selbstbeteiligung, mind. jedoch 50 Euro und max. 1.500 Euro).
Das 3-in-1-Konzept: Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten
Alles in einem – Beruf, Familie und Tier versichert und das schon ab 18,15 Euro im Monat
Beruf
Betriebshaftpflichtversicherung
für Ihre Tätigkeit als Reittherapeut
Familie
Privathaftpflichtversicherung
beitragsfrei für Ihre Familie
Tiere
Tierhalterhaftpflichtversicherung
beitragsfrei für ein Pferd oder einen Hund
Fragen von Reittherapeuten der letzten 10 Jahre (FAQ´s)
Gibt es eine Helm-, Sattel- oder Gebisspflicht während der Therapie?
Nein, es besteht keine Pflicht irgendeine spezielle Zäumung oder ähnliches zu Verwenden. Auch ein Sattel oder Helm ist nicht nötig.
Wir wissen, dass dies bei manchen Therapieformen kontraproduktiv ist und setzen darauf, dass Sie sich als Reittherapeut besonnen und sicherheitsorientiert verhalten. Es besteht also keine direkte Verpflichtung, bitten Sie aber darum die möglichen und sinnvollen Sicherheitmaßnahmen, zum Wohle Ihrer Klienten, zu nutzen.
Welche Tätigkeiten kann ich in meiner Betriebshaftpflichtversicherung als Reittherapeut zusätzlich versichern?
Auf Wunsch können Sie folgende Tätigkeiten im Bereich "Humanbehandlung mit Medium Tier" zusätzlich in der Betriebshaftpflichtversicherung beitragsfrei dokumentieren lassen
- Reitlehrer, Tiergestützer Coach, Reitpädagoge, Hippotherapie, heilpädagogisches Reiten und Voltigieren, Arbeit an der Longe, Reitunterricht, Reitkurse, geführte Tagesritte, Reitführungen, Bodenarbeit, Rehatraining.
Wenn Sie eine Tätigkeit im Bereich "Tierbehandlung", wie z. B.
- Hufpflege, Tierosteopath, Tierphysiotherapeut, Tierheilpraktiker, usw.
in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung einschließen lassen möchten, ist dies auch unproblematisch möglich
Sind Sie zusätzlich im Bereich "Humanbehandlung ohne Medium Tier", wie z. B.
- Heilpraktik, - chiropraktik, -akupunktur, Physiotherapie, usw.
tätig, ist auch dies möglich.
Um die obigen Einschlüsse zu veranlassen, nutzen Sie bitte unseren online Änderungsservice!
Ich befinde mich derzeit in Ausbildung. Darf ich trotzdem eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen?
Ja, Sie können ohne Probleme die Versicherung abschließen. Allerdings muss das Ausbildungszertifikat allerspätestens 2 Jahre nach Antragsstellung eingereicht werden. Sofern dies nicht geschieht, gilt dann für die Schäden an geliehenen Pferden ein Selbstbehalt von 250 Euro und eine Höchstersatzleistung von 20.000 Euro je Schaden.
Ich coache auf eigenem Hof bzw. in eigenen Schulungsräumen. Ist das in Berufshaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja, das ist kein Problem. Gleiches gilt natürlich auch andersherum. Also wenn Sie keine eigenen Räumlichkeiten haben. Das Deckungskonzept bietet auch dann, im Rahmen der Bedingungen, Versicherungsschutz.
Kann ich Kutschfahrten in meiner Betriebshaftpflichtversicherung beitragsfrei einschließen lassen?
Ja. Nutzen Sie hierzu unseren online Änderungsservice um den Einschluss zu veranlassen. Bitte beachten Sie, dass gewerbliche Kutschfahrten nur bis zu einem Jahresbruttoumsatz von 5.000 Euro beitragsfrei eingeschlossen werden können.
Private Kutschfahrten mit den eigenen Pferden sind automatisch versichert.
Sind meine Mitarbeiter versichert?
Ja. In unserem Sonderkonzept sind bis zu 4 Mitarbeiter automatisch mitversichert.
Ich bin in einem Angestelltenverhältnis. Brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung?
Wenn Sie als Reittherapeut angestellt sind, dann sind Sie über die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgesichert.
Sind Sie aber selbstständig tätig auf eigene Rechnung, dann benötigen Sie Ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung. Es besteht zwar keinerlei Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten abzuschließen, aber bedenken Sie, dass Sie für alle (Personen) -Schädenevtl. selbst aufkommen müssen.
Sind geliehene Pferde über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert und wer haftet bei einem Schadenfall?
Über unser Sonderkonzept gelten Schadenersatzansprüche gegen den Reittherapeuten, die von einem geliehenen Pferd verursacht werden, mitversichert. Ein Schadenbeispiel: "Ein geliehenes Pferd schlägt ohne Grund aus und verletzt eine dritte Person".
Dies ist jedoch zunächst nur die Sicht des Reittherapeuten. Der Verleiher des Tieres haftet nach wie vor als Tierhalter (§833 BGB). Er hat üblicherweise Versicherungsschutz über seine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Meistens sind die Pferde in einem privaten Tierhalterhaftpflichtvertrag versichert, deshalb müsste der Pferdeeigentümer seiner Pferdehalterhaftpflichtversicherung mitteilen, dass sein Pferd gewerblich genutzt wird bzw. zur Reittherapie verliehen wird. Oft ist der Einschluss der gewerblichen Nutzung sehr teuer oder nicht möglich.
Sprechen Sie uns hierzu bitte gerne an - wir haben bereits eine Lösung entwickelt, um dem Entleiher eine Tierhalterhaftplichtversicherung anbieten zu können, die auch die gewerbliche Nutzung beeinhaltet und dennoch nur die Prämie für eine private Pferdehalterhaftpflichtversicherung benötigt.
Sind Pensionspferde über die Betriebshaftpflichtversicherung versicherbar?
Ja, Sie können Pensionspferde über Ihre Berufshaftpflichtversicherung problemlos absichern. Schäden an Pferden sind bis zu 80.000 ,- € je Schadenfall mitversichert und es fällt eine Selbstbeteiligung von 100,- € je Schadenfall an.
Nutzen Sie hierzu einfach unseren online Änderungsservice, oder beantragen Sie den Einschluss von Pensionspferden gleich bei Antragstellung!
Weitere empfehlenswerte Versicherungen
Neben der Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten möchten wir Ihnen auch diese Sonderkonzepte ans Herz legen