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Berufshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten

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Berufshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten – Maßgeschneiderter Schutz für Beruf, Familie und Tiere

Umfassende Absicherung für Ihre Tätigkeit Als Reittherapeut tragen Sie eine große Verantwortung für Mensch und Tier. Unsere Berufshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten bietet Ihnen einen passgenauen Schutz vor finanziellen Risiken – sei es durch berufliche Tätigkeiten, private Ereignisse oder die Haltung eines Tieres.

Jetzt hier Berufshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten beantragen

Warum eine Berufshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten unverzichtbar ist

  • Vermeidung finanzieller Risiken

    Ob während der Therapieeinheiten oder im Umgang mit Pferden – unvorhersehbare Schäden können erhebliche Kosten verursachen. Eine maßgeschneiderte Berufshaftpflichtversicherung bewahrt Sie vor dem finanziellen Ruin.

  • Schutz bei Personenschäden

    In der Arbeit mit Klienten und Tieren können Unfälle passieren. Unsere Versicherung deckt Haftungsansprüche umfassend ab. Auch wenn es sich dabei um Regressansprüche von Kranken- oder Sozialversicherungsträgern handelt.

  • Rechtsstreit ohne Kostenrisiko

    Bei Schadensersatzforderungen unterstützt Sie die Versicherung durch Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten, sofern keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann.

Beispielhafter Schadensfall aus der Praxis

Sturz mit Folgen

Die Therapeutin Clara Barton wurde von den Eltern eines körperlich behinderten Kindes engagiert, um durch gezielte Therapiesitzungen auf dem Pferd dessen Motorik und Selbstvertrauen zu stärken. Clara bereitete jede Sitzung sorgfältig vor, um ein sicheres und förderliches Umfeld für das Kind zu schaffen.

Doch bei einer Therapiestunde kam es zu einem unvorhergesehenen Zwischenfall bei den Balanceübungen, die für das Kind eine Herausforderung darstellen. Trotz Claras ständiger Anleitung und den Sicherheitsvorkehrungen, verlor das Kind das Gleichgewicht und stürzte vom Pferd. Der Sturz an sich war nicht schwer und das Kind erlitt keine offensichtlichen Verletzungen, verlor aber aufgrund des Schocks und der Angst kurzzeitig das Bewusstsein.

Im Krankenhaus wurde das Kind gründlich untersucht. Glücklicherweise wurden keine Verletzungen festgestellt und der Sturz hatte keine langfristigen Folgen. Trotz des glücklichen Ausgangs nahm die Krankenkasse des Kindes die Reittherapeutin Clara Barton in Regress, um die Kosten des Hubschraubertransports und Untersuchungen zurückzuerhalten. Die Regressforderung über 9.700 € begründete die Krankenkasse mit dem Argument, dass die Therapeutin während der Sitzung eine lückenlose Aufsicht und Sicherung des Kindes hätte gewährleisten müssen, um solche Vorfälle zu vermeiden.

Eine Berufshaftversicherung schützt Sie davor, solche Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

Warum wir der richtige Partner sind

  • Fachwissen und Erfahrung

    Seit über 15 Jahren sind wir der kompetente Ansprechpartner für Versicherungen im Pferdebereich. Wir kennen die besonderen Anforderungen Ihrer Tätigkeit.

  • Individuelle Anpassungen

    Unsere Versicherungslösungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Reittherapeuten zugeschnitten – für maximalen Schutz.

  • Wir wissen, was Sie tun

    Deshalb haben wir auch eine klare Betriebsbeschreibung für Reittherapeuten entwickelt, die so umfassend gestaltet ist, dass auch Sie sich sicher wiederfinden: Für Reittherapeuten und tiergestützte Coaches, gelten alle pädagogischen, psychologischen, psychotherapeutischen und sozialintegrativen Maßnahmen, die über das Medium Pferd / Tier umgesetzt werden versichert. Dazu gehören unter anderem: Hippotherapie, heilpädagogisches Reiten und Voltigieren, Arbeit an der Longe, Reitunterricht (auch für nichtverhaltensauffällige Kinder), sowie der Beritt von Pferden.

Ihre Versicherungsleistungen im Überblick

  • Privathaftpflicht inklusive: Ehepartner und Kinder in Erstausbildung sind
    beitragsfrei mitversichert.
  • Tierhalterhaftpflicht: Ein Pferd oder Hund beitragsfrei versichert, weitere Tiere
    gegen Aufpreis.
  • Tierhüterhaftpflichtversicherung für zur Reittherapie geliehene Pferde (unbegrenzte Anzahl)
  • Schäden an geliehenen Pferden bis 80.000 € mitversichert (100 Euro Selbstbehalt)
  • Nebentätigkeiten: Tätigkeiten wie pferdegestützte Pädagogik, Reitlehre,
    Bodenarbeit, usw. sind beitragsfrei mitversichert.
  • Deckungssummen: Wählen Sie zwischen 3, 5 oder 10 Mio. €.

FAQ zur Berufshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten

Nein, es besteht keine Pflicht irgend eine spezielle Zäumung oder ähnliches zu Verwenden. Auch ein Sattel oder Helm ist nicht nötig.

Wir wissen, dass dies bei manchen Therapieformen kontraproduktiv ist und setzen darauf, dass Sie sich als Reittherapeut besonnen und sicherheitsorientiert verhalten. Es besteht also keine direkte Verpflichtung, bitten Sie aber darum die möglichen und sinnvollen Sicherheitsmaßnahmen, zum Wohle Ihrer Klienten, zu nutzen.

Auf Wunsch können Sie folgende Tätigkeiten im Bereich „Humanbehandlung mit Medium Tier“ zusätzlich in der Betriebshaftpflichtversicherung beitragsfrei dokumentieren lassen

  • Reitlehrer, Tiergestützer Coach, Reitpädagoge, Hippotherapie, heilpädagogisches Reiten und Voltigieren, Arbeit an der Longe, Reitunterricht, Reitkurse, geführte Tagesritte, Reitführungen, Bodenarbeit, Rehatraining.

Wenn Sie eine Tätigkeit im Bereich „Tierbehandlung“, wie z. B.

  • Hufpflege, Tierosteopath, Tierphysiotherapeut, Tierheilpraktiker, usw.

in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung einschließen lassen möchten, ist dies auch
unproblematisch möglich

Sind Sie zusätzlich im Bereich „Humanbehandlung ohne Medium Tier“, wie z. B.

  • Heilpraktik, – chiropraktik, -akupunktur, Physiotherapie, usw.

tätig, ist auch dies möglich.

Ja, das ist kein Problem. Gleiches gilt natürlich auch andersherum. Also wenn Sie keine eigenen Räumlichkeiten haben. Das Deckungskonzept bietet auch dann, im Rahmen der Bedingungen, Versicherungsschutz.

Über unser Sonderkonzept gelten Schadenersatzansprüche gegen den Reittherapeuten, die von einem geliehenen Pferd verursacht werden, mitversichert. Ein Schadenbeispiel: „Ein geliehenes Pferd schlägt ohne Grund aus und verletzt eine dritte Person“.

Dies ist jedoch zunächst nur die Sicht des Reittherapeuten. Der Verleiher des Tieres haftet nach wie vor als Tierhalter (§833 BGB). Er hat üblicherweise Versicherungsschutz über seine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Meistens sind die Pferde in einem privaten Tierhalterhaftpflichtvertrag versichert, deshalb müsste der Pferdeeigentümer seiner Pferdehalterhaftpflichtversicherung mitteilen, dass sein Pferd gewerblich genutzt wird bzw. zur Reittherapie verliehen wird. Oft ist der Einschluss der gewerblichen Nutzung sehr teuer oder nicht möglich.

Sprechen Sie uns hierzu bitte gerne an – wir haben bereits eine Lösung entwickelt, um dem Entleiher eine Tierhalterhaftplichtversicherung anbieten zu können, die auch die gewerbliche Nutzung beinhaltet und dennoch nur die Prämie für eine private Pferdehalterhaftpflichtversicherung benötigt.

Weitere häufige Fragen zu unseren Versicherungen finden Sie auf unserer FAQ Seite.

Kundenstimmen

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Fischerversichert Versicherungsmakler Bayreuth

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Schon ab 18,74 € (inkl. Papierlosnachlass) im Monat bieten wir Ihnen umfassenden
Schutz für Ihre Tätigkeit als Reittherapeut.

Kontaktieren Sie uns und fordern Sie Ihr persönliches Angebot an!

Sie sind Ausbildungsinstitut für Reittherapeuten?

Dann haben wir hier eine Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Schule.
Der umfassende Schutz für Institut, Verein, berufliche Tätigkeit, eingesetzte Tiere sowie die private Haftpflicht – für eine ganzheitliche Sicherheit im Ausbildungsalltag.

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