PferdePro Elektronikschutz

PferdePro Elektronikschutz

Die smarte Elektronikversicherung für Pferdedienstleister

Ob Ultraschallgerät, Therapielaser oder Diagnostikmonitor – moderne Technik ist aus der Pferdebehandlung nicht mehr wegzudenken. Doch was passiert bei Diebstahl, Transportschäden oder Bedienfehlern? Unser speziell angepasstes Elektronikkonzept bietet die passende Absicherung für alle mobil eingesetzten Geräte – inklusive Vermietung und Verleih.

Die Highlights im Überblick

Flexibel, mobil und zuverlässig – der PferdePro Elektronikschutz deckt, was in der Praxis zählt: unterwegs, im Einsatz und bei neuen Geräten.
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Umfassender Schutz – auch unterwegs

Weltweiter Versicherungsschutz für mobil genutzte Geräte (z. B. im Auto, auf Veranstaltungen, beim Kunden vor Ort usw.)

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Vermietung und Verleih mitversichert

Geräte dürfen (privat und gewerblich) vermietet oder verliehen werden – ideal für Trainer, Therapeuten oder Kooperationspartner; auch Leihgeräte bei Reparatur sind automatisch mitversichert

Vorsorgeversicherung

Automatische Mitversicherung neu angeschaffter Technik (30 % der Versicherungssumme)

Jetzt hier Vorschlag für PferdePro Elektronikschutz anfordern

Was ist versichert?

  • Für wen ist die Versicherung geeignet?

    Alle, die Technik mobil, im Stall, auf Turnieren oder bei Kunden einsetzen. Insbesondere für: Hufschmiede, Pferdephysiotherapeuten, Pferdeosteopathen, Tierheilpraktiker, Reittherapeuten

  • Welche Geräte sind versichert?

    Pauschale Absicherung aller Elektrogeräte (ohne Einzelaufstellung)

  • Mobiler Einsatz

    • Mobil eingesetzte Sachen: weltweit versichert, 20–100 % der Versicherungssumme frei wählbar
    • Selbstbeteiligung: 25% der Versicherungssumme bei Diebstahl, Einbruch, Raub oder Plünderung für mobile Geräte
  • Daten, Software und Technik-Erweiterungen

    • Datenversicherung: bis 50.000 € (500€ Selbstbeteiligung)
    • Softwareversicherung inkl. Dongles: bis 50.000€; Dongle-Schutz mit 25% Selbstbeteiligung
    • Unterversicherungsverzicht: gilt bei korrekter Bildung der Versicherungssumme
  • Zusätzliche Leistungen bei Schäden

    • Keine Leistungsabzug bei grober Fahrlässigkeit
    • Reparatur statt Austausch: möglich, auch wenn Reparatur teurer – bis max. 2.500€ gedeckt
    • Transparenter Neuwertansatz: Erstattung nach Neuwertprinzip bei Wiederbeschaffung oder -herstellung
    • Entschädigungsgrenze für versicherte Kosten: 10% der Versicherungssumme; mind. 10.000€, max. 25.000€
    • Nachhaltigkeitsmaßnahmen: bis 10.000€ z. B. für ökologische Wiederherstellung oder Zertifizierung

Kundenstimmen

Wir freuen uns immer über ehrliches Feedback

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