Finanzielle Sicherheit
Ob im Ausbildungsbetrieb, bei theoretischen Unterrichtseinheiten oder beim Einsatz von Tieren, Risiken gehören zum Betriebsalltag. Unser Konzept schützt Sie zuverlässig vor kostspieligen Schadenersatzforderungen.
Ob im Ausbildungsbetrieb, bei theoretischen Unterrichtseinheiten oder beim Einsatz von Tieren, Risiken gehören zum Betriebsalltag. Unser Konzept schützt Sie zuverlässig vor kostspieligen Schadenersatzforderungen.
Im Schadensfall übernimmt der Versicherer Anwalts- und Gerichtskosten und unterstützt Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Schäden an Schülern, geliehenen Tieren aber auch allgemeine Sachschäden sind versichert. So können Sie sich ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren.
Alles, was Sie über Ihren Versicherungsschutz als freiberuflicher Dozent wissen müssen.
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In vielen Ausbildungsinstituten werden Pferde eingesetzt, die nicht im Eigentum der Schule stehen, sondern von Dritten zu Ausbildungs- oder Lernzwecken zur Verfügung gestellt werden. Kommt es im Rahmen des Ausbildungsbetriebs zu einem Schaden, der durch ein solches Pferd verursacht wird, entstehen häufig Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeit und Schadenregulierung. In der Regel fallen derartige Schäden in den Bereich der Haftpflichtversicherung des Tierhalters. Das sorgt im Schadenfall für einen entsprechenden Aufwand für den Tierhalter und lässt ihn daran zweifeln, ob das Pferd beim Verleih richtig versichert ist.
Bei uns sind Schäden, die von zu Ausbildungszwecken geliehenen Pferden ausgehen eingeschlossen und somit über die Betriebshaftpflichtversicherung des Ausbildungsinstituts abgesichert. Die Schadenabwicklung erfolgt damit zentral über die Versicherung der Schule und nicht über die Tierhalterhaftpflicht der jeweiligen Pferdeeigentümer. Dies schafft klare Verhältnisse, entlastet die Eigentümer der Pferde und vermeidet aufwendige Abstimmungen zwischen verschiedenen Versicherungen.
Der Versicherungsschutz berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten des Ausbildungsbetriebs. Er umfasst sowohl Einsätze, bei denen Schüler aktiv mit den Pferden arbeiten (z. B. im Rahmen der Hufbearbeitung oder praktischer Ausbildungseinheiten), als auch Nutzungen ohne direkte Bearbeitung (z. B. bei tiergestützten Methoden oder begleitenden Lernangeboten).
Was häufig auch vergessen wird, ist, dass die Haftung des Tierhüters nach § 834 BGB in der Regel auf den Schulbetrieb angewandt werden kann, sobald er sich Tiere leiht.
Das bedeutet, der Ausbildungsbetrieb haftet dann für die Schäden, die das geliehene Pferd einem Dritten zufügt, da er mit Übernahme des Pferdes auch stillschweigend die Haftung als Tierhüter übernommen hat.
Tritt also das geliehene Pferd eine Schüler oder beschädigt das Pferd ein geparktes Auto, können grundsätzlich, neben der Schadenersatzansprüche gegen den Tierhalter, auch Forderungen gegen die Schule gerichtet werden.
Da vielen Versicherern nicht geläufig ist, dass das Thema geliehene Tiere in der Praxis häufiger vorkommt, wie man vermuten würde, fehlt eine derartige Klausel oft in den Verträgen der Schulen und verursacht eine deutliche Deckungslücke, die wir mit unserem Konzept aber geschlossen haben.
Im Ausbildungsbetrieb können Schäden am geliehenen Pferd selbst entstehen. So kann sich ein zu Ausbildungszwecken überlassenes Pferd beispielsweise verletzen, weil ein Arbeitsgerät nicht ordnungsgemäß gesichert war oder es im Rahmen einer praktischen Unterrichtseinheit zu einer unbeabsichtigten Situation kommt. In diesen Fällen entsteht der Schaden indirekt im Zusammenhang mit dem Ausbildungsbetrieb.
In üblichen Haftpflichtversicherungen sind Schäden an geliehenen Sachen und damit auch an geliehenen Pferden grundsätzlich ausgeschlossen. In der Berufshaftpflichtversicherung für Ausbildungsinstitute sind Schäden an geliehenen Pferden jedoch bis zu 80.000 € je Schadenfall mitversichert, bei einer Selbstbeteiligung von 100 €. Darüber hinaus ist auch das Abhandenkommen eines geliehenen Pferdes bis zu einer Summe von 10.000 € abgesichert.
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Vorschlag zur Betriebshaftpflicht für Ausbildungsinstitute