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Wegweiser statt Ratespiel: Deine Versicherung als Dozent
Klarheit in wenigen Minuten
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Geben Sie Unterricht, Kurse oder bieten Sie Seminare an?
Ja, ich bin als Dozent tätig (z. B. an einer Schule oder Einrichtung)
Ja, ich gebe eigene Kurse und rechne direkt mit Teilnehmern ab
Nein, ich arbeite nur praktisch am Pferd und erkläre meinen Kunden die Umsetzung
Dann ist ja alles gut!
Diese Beratung gehört zu Ihren normalen Tätigkeit und ist über unser Sonderkonzept für Tierbehandler automatisch mit abgesichert.
Wie sind Sie in Ihrer Dozententätigkeit eingebunden?
Ich bin Inhaber oder Leiter der Schule / Einrichtung
Ich bin fest angestellt (mit Gehalt und Sozialabgaben)
Ich bin angestellt auf Minijob-Basis
Ich arbeite selbstständig und stelle der Schule eine Rechnung (kein direkter Vertrag mit den Teilnehmern)
Dann ist ja alles gut!
Als Angestellter haftet in der Regel die Schule für Ihre Tätigkeit. Lassen Sie sich aber unbedingt bestätigen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Wie groß ist der Anteil Ihrer Seminar- und Kurstätigkeit am Gesamtumsatz?
Weniger als 50 % meines Gesamtumsatzes
Mehr als 50 % meines Gesamtumsatzes
Welche Punkte treffen auf Sie zu?
Keiner der folgenden Punkte trift zu!
Teilnehmer arbeiten selbstständig an Tieren (z. B. für Berichtshefte)
Ich miete Equipment oder Räume für Seminare (z. B. Beamer, Mobiliar)
Ich nutze geliehene Tiere im Unterricht und möchte Schäden selbst absichern
Haben Sie Ihren Antrag zur Betriebshaftpflicht vor dem 01.04.2026 bei uns gestellt?
Ja, ich habe den Antrag vorher gestellt
Nein, ich habe den Antrag erst später gestellt
Dann ist ja alles gut!
Sie fallen unter die „alte Hasen“-Regelung – Ihr aktueller Vertrag reicht dafür aus. Seminare und Dozententätigkeiten sind über unser Deckungskonzept für Tierbehandler bereits abgedeckt.
Wichtig: Für gemietete Sachen, Berichtsheftpferde oder geliehene Tiere besteht kein Versicherungsschutz – dafür bräuchten Sie eine Absicherung als Schulbetrieb. Wir beraten Sie gerne dazu!
Das bekommen wir hin!
Für Ihre Tätigkeit sollten Sie den Einschluss der Dozententätigkeit bei uns beantragen. Dies ist wichtig, wenn Sie eigene Seminare halten, oder für eine Schule auf Rechnung arbeiten (dort also nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind).
Wichtig: Für gemietete Sachen, Berichtsheftpferde oder geliehene Tiere besteht kein Versicherungsschutz – dafür bräuchten Sie eine Absicherung als Schulbetrieb, statt dem einfachen Einschluss der Dozententätigkeit. Wir beraten Sie gerne dazu!
Dann Ihrer der
Das bekommen wir hin!
Hier ist unsere Schuldeckung die richtige Wahl. Die "normale" Berufshaftpflicht ist nicht ausreichend. Ihre eigene Tätigkeit als Tierbehandler können wir dabei aber ganz einfach mit einschließen.
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