im Monat
Beruf
- Versicherungsschutz bei Bearbeitungsschäden am Pferd – inklusive Tierarztkosten und Klinikaufenthalten
- Schutz bei Nebentätigkeiten wie Pferdephysiotherapie, Hufschuhverkauf und -anpassung, Blutegeltherapie und mehr
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Als Hufpfleger bin ich manchmal ohne den Pferdeeigentümer tätig, bzw. kommt dieser erst später dazu. Bin ich auch in diesem Fall versichert?
Ja, auch hier besteht Versicherungsschutz. Und zwar auch für den Fall, dass das Pferd z.B.
einen anderen Pferdebesitzer tritt, während Sie die Aufsicht über das Pferd haben
(Tierhüter).
Ist das Öffnen von Hufgeschwüren und Abszessen mitversichert?
Das Öffnen von Hufgeschwüren und Abszessen gilt, soweit Sie aufgrund Ihrer Aus-/
Fortbildung dazu befugt sind, die Tätigkeiten durchzuführen. Das Geschwür muss sich am
Huf (inkl. Kronrand) befinden.
Sind Blutegelbehandlungen mitversichert?
Der Einsatz von Blutegeln ist mitversichert, sofern Sie eine entsprechende Ausbildung
vorweisen können.
Macht es einen Unterschied, ob ich mich als Hufpfleger, Huforthopäde, Hufheilpraktiker, Huftherapeut, oder ähnliches versichern will?
Nein. Im Endeffekt läuft alles auf das Berufsbild des Hufpflegers hinaus. Auch wenn es
sicherlich unterschiedlichste Betrachtungs- und Bearbeitungsweisen gibt, sehen wir den
“Hufpfleger” als Überbegriff für alle Methoden, mit denen der Huf durch den Einsatz von
Feilen, Messern, Zangen, Schleifgeräten, usw., bearbeitet wird.
Ist der Einsatz von Flex, Winkel- und Gradschleifern mitversichert?
Ja, sofern eine entsprechende Ausbildung dafür absolviert wurde bzw. der Umgang in der
Ausbildung vermittelt wurde.
Was, wenn ich mich zum Huftechniker weiterbilden möchte? Kann ich dann in dieser Versicherung bleiben?
Ja, das ist kein Problem. Über unser Service-Center können Sie die Tätigkeit des
Huftechniker einfach einschließen: Änderung zur Berufshaftpflicht für Hufpflege Fischerversichert
Was, wenn mich ein Kundenpferd bei der Behandlung tritt?
Dann können Sie grundsätzlich versuchen, beim Pferdehalter Schadenersatz zu erlangen.
Je nach Situation, empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten. Über unsere
Rechtsschutzversicherung, können Sie im Gewerberechtsschutz (Rechtsschutzversicherung
für Pferdetherapeuten) auch derartige Fälle abwickeln. Zudem handelt es sich hier in der
Regel auch um einen Unfall und Sie können Leistungen aus der Unfallversicherung
(Unfallversicherung für Reiter) beantragen.
Neben der Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger möchten wir Ihnen auch diese Versicherungen ans Herz legen