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Smart-Konzept für Hufschmiede
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Bearbeitungsschäden bis 250.000 Euro je Schadenfall
Bearbeitungsschäden ohne Selbstbeteiligung
Betriebshaftpflichtversicherung Hufschmied: Ihre Vorteile auf einen Blick
In Zusammenarbeit mit praktizierenden Hufschmieden entwickelt – für Ihren optimalen Versicherungsschutz. Das Smart-Konzept richtet sich dabei an Hufschmiede, die eine hohe Versicherungssumme für Bearbeitungsschäden zu einer günstigen Prämie möchten.
Optionale Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie
Damit Sie nicht nur im betrieblichen Bereich bestmöglich gegen Ansprüche Dritter abgesichert sind, sondern auch im privaten Bereich kann eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden.
Die Versicherungssumme richtet sich dabei nach der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beträgt jedoch mindestens 5 Millionen Euro.
Wer ist alles mitversichert?
- Ehepartner oder Lebensgefährte
- Unverheiratete Kinder – ohne eigenes Einkommen – des Versicherungsnehmers und seines Ehegatten/Partners bis zum 29. Lebensjahr
- Eltern, Großeltern oder Enkel, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben
- Hüten fremder Hunde und Pferde zu privaten Zwecken
- Reiten fremder Pferde und Fahren fremder Kutschen
- Schäden an gemieteten und beweglichen Sachen
- Verlust fremder Schlüssel (privat und beruflich)
- Gefälligkeitshandlungen
- Uvm.
Hinweis:
Häufig beinhalten Betriebshaftpflichtversicherungen nur eine stark abgespeckte Privathaftpflichtversicherung. Wir sind der Meinung, das darf nicht sein. Auch das Bedingungswerk einer Privathaftpflichtversicherung muss umfassend sein, denn einen großen Teil des Tages sind Sie einfach „nur“ eine Privatperson und kein Hufschmied.
Optionale Tierhaftpflichtversicherung für ein Pferd oder einen Hund
Damit Sie wirklich von Kopf bis Huf/Pfote abgesichert sind, können Sie in unserem Smart-Konzept auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihre Pferde oder Hunde mitversichern.
Die Versicherungssumme ist in der Tierhalterhaftpflichtversicherung immer analog der Betriebshaftpflichtversicherung (3, 5 oder 10 Mio Euro).
Pferde
- Keine Ausschlüsse für Reiten ohne Sattel, Gebiss oder Helm
- Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten …
- Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 Euro
- geliehenen Pferdetransportern bis 5.000 Euro
- Fremd- und Gastreiterrisiko
- Namentlich genannte Reitbeteiligungen, inkl. Schäden and den Reitbeteiligungen durch das Pferd
- Flurschäden
- Uuvm.
Hunde
- Kein Leinen- oder Maulkorbzwang
- Schäden an privat gemieteten Wohnungen bis 1 Mio Euro
- Alle Hunderassen und Hundegrößen versicherbar
- Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und Hundeschauen
- Schäden an fremden Tieren durch (gewollte und ungewollte) Deckakte
- Uvm.
Bearbeitungsschäden bis 250.000 Euro je Schadenfall mitversichert
Wahrscheinlich die wichtigste Klausel im Vertrag:
Bearbeitungsschäden: Verletzungen eines Pferdes, die bei der Bearbeitung der Hufe geschehen (zu tief geschnitten, Vernagelung usw.), gelten bis 250.000 Euro mitversichert.
Erfahrungsgemäß reicht diese Summe für die meisten Hufschmiede aus. Verträge mit Summen unter 50.000 Euro sehen wir kritisch. Immerhin fallen in diese Summe alle Tierarztkosten, Klinikaufenthalte, Medikamente usw., wenn diese durch einen Bearbeitungsschaden entstehen. Wenn Sie sehr hochwertige Pferde behandeln, können wir Ihnen bei Bedarf auch höhere Summen zur Verfügung stellen.
Bei derartigen Schadenfällen fällt keine Selbstbeteiligung an. Übliche Selbstbeteiligungen liegen bei 250 Euro bis 1.500 Euro
Umfassende Mitversicherung von Nebentätigkeiten
Es besteht die Möglichkeit, das Tätigkeitsprofil umfassend und oft beitragsfrei zu erweitern. Unter anderem gelten folgende Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert:
- Schlosser und Metallbauarbeiten im Zuerwerb bis zu 10% des Jahresumsatzes
- Verkauf, Vermietung, Anpassung/Modifikation von Sätteln, Reitsport-Zubehör, Stallbedarf, Pflege- und Desinfektionsmitteln, Futter und Futterzusätzen
- Abhalten von Reitunterricht kann mitversichert werden
Wahl der Versicherungssumme zwischen 3, 5 oder 10 Millionen Euro
In unserem Konzept für Hufschmiede haben Sie die Wahl zwischen 3 unterschiedlichen Deckungssummen (=Versicherungssummen):
- 3 Mio. Euro
- 5 Mio. Euro (Unsere Mindestempfehlung)
- 10 Mio. Euro
Die gewählte Deckungssumme gilt sowohl für die Betriebshaftpflichtversicherung als auch für die Privathaftpflichtversicherung und Tierhalterhaftpflichtversicherung sofern Sie diese Deckungen einschließen. Wobei in der Tierhalterhaftpflicht- und Privathaftpflichtversicherung immer mindestens die 5 Millionen Deckung gilt.
Die Versicherungssumme, Mitarbeiter, Nebentätigkeiten und der weiteren Deckungsinhalte sind wichtige Faktoren zur Ermittlung der Prämie. Sie können Ihre individuelle Prämie hier ganz einfach online berechnen.
Mitarbeiter ohne Schmiedetätigkeit beitragsfrei mitversichert
Mitarbeiter die nicht als Schmied tätig sind (Aufhalter, Bürokräfte, Putzkräfte etc.) gelten beitragsfrei mitversichert.
Neben Ihnen als Inhaber gibt es vielleicht noch weitere angestellte Schmiede oder Azubis. Diese können gegen einen geringen Zuschlag mitversichert werden.
Die Zahlung erfolgt quartalsweise ohne Ratenzuschlag
Normalerweise werden Versicherungsbeiträge für 1 Jahr im Voraus gezahlt. Sie zahlen also den gesamten Beitrag und bist dann 1 Jahr lang versichert.
Wer lieber „kleine Häppchen“ möchte, kann seine Versicherung normalerweise auch 1/2 jährlich, 1/4 jährlich zahlen. Allerdings lassen sich das die Versicherer über den sogenannten „Ratenzuschlag“ auch bezahlen.
1/2 jährlich bedeutet oft einen Zuschlag von mindesten 2%. Eine 1/4 jährliche Zahlung mindestens einen Zuschlag von 3%.
Anders in unserem Sonderkonzept für Huftechniker – hier werden keine Ratenzuschläge erhoben. Daher empfehlen wir immer eine quartalsweise Abrechnung.
Kundenstimmen
Ehrliche Kunden? Immer her damit!
Kundenstimmen
Ehrliche Kunden? Immer her damit!
Auch im Sonderkonzept mitversichert
- Weitere Schmiede in Vollzeit, Teilzeit und Ausbildung mitversicherbar
- Aufhalter, Aushilfen, Büropersonal und Azubis ohne Schmiedetätigkeit beitragsfrei mitversichert
- Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie kann eingeschlossen werden
- Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihre Pferde und Hunde mitversicherbar
- Ohne Beitragszuschlag gelten folgende Nebentätigkeiten mitversichert:
- Schlosser und Metallbauarbeiten im Zuerwerb (bis zu 10% des Jahresumsatzes)
- Verkauf, Vermietung, Anpassung/Modifikation von Reitsport-Zubehör, Stallbedarf, Pflege- und Desinfektionsmitteln, Futter und Futterzusätzen
- Anpassung von Reitsätteln.
- Teilnahme an Ausstellungen und Messen sowie Vorführung von Produkten des Betriebes
- Durchführung von Betriebsveranstaltungen (z. B. Betriebsausflüge und Betriebsfeiern)
- Beauftragung fremder Unternehmen (Subunternehmen) mit der Ausführung von Verrichtungen im Interesse und Zwecke des versicherten Betriebes
- Update-Garantie
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, auch Codekarten (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage)
- Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben ohne Begrenzung der Bausumme
- Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und an gemieteten Mobiliar in Hotels oder Pensionen
- Mietsachschäden außerhalb von Geschäftsreisen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, gepachteten Gebäuden und/oder Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und durch Abwässer bis 3 Mio Euro
- Mietsachschäden außerhalb von Geschäftsreisen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, gepachteten Gebäuden und/oder Räumen, soweit es sich nicht um Schäden durch Brand,Explosion, Leitungs- und Abwasser handelt, bis 100.000 Euro
- Mietsachschäden über 1.000 Euro an geliehenen/gemieteten, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Gabelstaplern bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, Kraftfahrzeugen sowie Baumaschinen und Baugeräten bis 100.000 Euro
- Be- und Entladeschäden: Beschädigung von Land- und Wasserfahrzeugen, Containern durch/oder beim Be- und Enfladen und Schäden am Ladegut gemäß besonderer Bedingung
- Sonstige Tätigkeits- und Obhutschäden gemäß besonderer Bedingung bis 100.000 Euro
- Halten und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, Kfz-Anhängern, soweit diese nicht mit dem Zugfahrzeug gebraucht werden, Gabelstapler bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung u.a. mit WGH-Kleingebinden bis 11.000 Liter
- Umwelschadens-Basisversicherung u.a. mit WGH-Kleingebinden bis 11.000 Liter
Mehr als eine Haftpflichtversicherung
Zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung kann auch eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mitversichert werden.
Beruf
Betriebshaftpflichtversicherung
für Ihre Tätigkeit als Hufschmied
Familie
Privathaftpflichtversicherung
für Ihre Familie
Tiere
Tierhalterhaftpflichtversicherung
für Pferde oder Hunde
Fragen von Hufschmieden in den letzten 10 Jahren (FAQ´s)
Gilt das Führen/Reiten von Pferden mit oder ohne (Knoten-)Halfter, Gebiss, Strick, Helm, Sattel, Halsring, Trense mitversichert?
In der Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es keine Vorschriften beim Führen oder Reiten von Pferden.
Sie können also auch ohne Halfter, Gebiss, Strick, Helm, Weste, usw. Reiten - Versicherungsschutz besteht unproblematisch.
Eine Bekannte stellt Ihr Pferd dauerhaft in unserem Stall. Muss ich das Pferd auch versichern, oder reicht die Pferdehalterhaftpflichtversicherung meiner Bekannten aus?
Sie müssen das Pferd auch versichern, da auch aus Ihrem Verschulden heraus ein Schaden passieren kann, z.B. Sie schließen das Tor nicht richtig, das Pferd büxt aus und verursacht einen Schaden.
Sogenannte Pensionspferde können Sie günstig einschließen. Der Einschluss bis zu 5 Pensionspferden beträgt monatlich nur knappe 5 €.
Ich muss meine Betriebshaftpflichtversicherung wegen Geschäftsaufgabe kündigen. Welche Optionen habe ich?
Mit einer Gewerbeabmeldung können Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zum Datum der Gewerbeabmeldung kündigen, ohne Gewerbeabmeldung zum Ablauf des Vertrages (3-monatige Kündigungsfrist).
Kann ich bei Kündigung meiner Betriebshaftpflichtversicherung meine Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherungen weiter bei Ihnen versichern?
Ja, allerdings müssen die Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherungen neu beantragt werden, da z.B. bei der privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung weitere Infos nötig sind, die auch entsprechende Rabatte auslösen können (z.B. Lebensnummer, Chipnummer).
Was mache ich, wenn ich einen Schadensfall habe?
Sie können uns gerne anrufen und wir helfen Ihnen weiter. Sie können aber auch gleich über unseren Service-Bereich den Schaden melden und alle vorliegende Dokumente, z.B. Tierarztrechnung, Fotos hochladen.
Wir geben Ihre Schadensmeldung und Anhänge an den Versicherer weiter und er bearbeitet Ihren Schaden.
Ich habe einen Schadensfall, nach der Hufbearbeitung lahmte das Pferd und musste zum Tierarzt. Soll ich die Tierarztrechnung bezahlen?
Bitte bezahlen Sie die Rechnung nicht, da der Versicherer den Schaden erst bearbeiten und prüfen muss. Melden Sie bitte den Schaden und reichen Sie die Rechnung mit ein.
Ich habe einen Schadensfall zur Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet. Jetzt ist ein Anwaltsschreiben vom Anspruchsteller gekommen. Muss ich mir jetzt auch einen Rechtsanwalt nehmen?
Bitte reichen Sie das Rechtsanwaltsschreiben an den Versicherer ein. Sie müssen sich keinen Rechtsanwalt nehmen. Die weitere Bearbeitung erfolgt vom Versicherer.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich tatsächlich einen Schadensfall zur Betriebshaftpflichtversicherung habe. Soll ich trotzdem schon einen Schadensfall melden, oder noch abwarten?
Bitte melden Sie den Schaden. Sie können "rein vorsorgliche Meldung" angeben, dann kontaktiert der Versicherer den Anspruchsteller erst, wenn tatsächlich Ansprüche gestellt werden.
Ist es sinnvoll, vor der Hufbearbeitung Fotos zu machen, weil das Pferd schon chronische Hufrehe hat?
Es ist immer empfehlenswert, vor und nach der Bearbeitung Fotos und Videos zu machen. Im Schadensfall kann der Schaden besser beurteilt werden.
Ich habe geheiratet und bin umgezogen. Wie kann ich Ihnen das am besten mitteilen? Außerdem habe ich eine neue Bankverbindung.
Über unser Service-Center können Sie uns Ihren neuen Namen und Ihre neue Anschrift mitteilen, sowie Ihre neue Bankverbindung.