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Betriebshaftpflichtversicherung Hufschmied: Das Smart-Konzept

Smart-Konzept für Hufschmiede

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Das 3-in-1-Konzept: Haftpflicht für Familie und Tier einschließbar

Bearbeitungsschäden bis 250.000 Euro je Schadenfall

Bearbeitungsschäden ohne Selbstbeteiligung

Betriebshaftpflichtversicherung Hufschmied: Ihre Vorteile auf einen Blick

In Zusammenarbeit mit praktizierenden Hufschmieden entwickelt – für Ihren optimalen Versicherungsschutz. Das Smart-Konzept richtet sich dabei an Hufschmiede, die eine hohe Versicherungssumme für Bearbeitungsschäden zu einer günstigen Prämie möchten.

Damit Sie nicht nur im betrieblichen Bereich bestmöglich gegen Ansprüche Dritter abgesichert sind, sondern auch im privaten Bereich kann eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden.

Die Versicherungssumme richtet sich dabei nach der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beträgt jedoch mindestens 5 Millionen Euro.

Wer ist alles mitversichert?

  • Ehepartner oder Lebensgefährte
  • Unverheiratete Kinder – ohne eigenes Einkommen – des Versicherungsnehmers und seines Ehegatten/Partners bis zum 29. Lebensjahr
  • Eltern, Großeltern oder Enkel, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben
Welche Leistungen sind abgedeckt?

  • Hüten fremder Hunde und Pferde zu privaten Zwecken
  • Reiten fremder Pferde und Fahren fremder Kutschen
  • Schäden an gemieteten und beweglichen Sachen
  • Verlust fremder Schlüssel (privat und beruflich)
  • Gefälligkeitshandlungen
  • Uvm.

Hinweis:

Häufig beinhalten Betriebshaftpflichtversicherungen nur eine stark abgespeckte Privathaftpflichtversicherung. Wir sind der Meinung, das darf nicht sein. Auch das Bedingungswerk einer Privathaftpflichtversicherung muss umfassend sein, denn einen großen Teil des Tages sind Sie einfach „nur“ eine Privatperson und kein Hufschmied.

Damit Sie wirklich von Kopf bis Huf/Pfote abgesichert sind, können Sie in unserem Smart-Konzept auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihre Pferde oder Hunde mitversichern.

Die Versicherungssumme ist in der Tierhalterhaftpflichtversicherung immer analog der Betriebshaftpflichtversicherung (3, 5 oder 10 Mio Euro).

Pferde

  • Keine Ausschlüsse für Reiten ohne Sattel, Gebiss oder Helm
  • Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten …
    • Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 Euro
    • geliehenen Pferdetransportern bis 5.000 Euro
  • Fremd- und Gastreiterrisiko
  • Namentlich genannte Reitbeteiligungen, inkl. Schäden and den Reitbeteiligungen durch das Pferd
  • Flurschäden
  • Uuvm.

Hunde

  • Kein Leinen- oder Maulkorbzwang
  • Schäden an privat gemieteten Wohnungen bis 1 Mio Euro
  • Alle Hunderassen und Hundegrößen versicherbar
  • Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und Hundeschauen
  • Schäden an fremden Tieren durch (gewollte und ungewollte) Deckakte
  • Uvm.

Wahrscheinlich die wichtigste Klausel im Vertrag:

Bearbeitungsschäden: Verletzungen eines Pferdes, die bei der Bearbeitung der Hufe geschehen (zu tief geschnitten, Vernagelung usw.), gelten bis 250.000 Euro mitversichert.

Erfahrungsgemäß reicht diese Summe für die meisten Hufschmiede aus. Verträge mit Summen unter 50.000 Euro sehen wir kritisch. Immerhin fallen in diese Summe alle Tierarztkosten, Klinikaufenthalte, Medikamente usw., wenn diese durch einen Bearbeitungsschaden entstehen. Wenn Sie sehr hochwertige Pferde behandeln, können wir Ihnen bei Bedarf auch höhere Summen zur Verfügung stellen.

Bei derartigen Schadenfällen fällt keine Selbstbeteiligung an. Übliche Selbstbeteiligungen liegen bei 250 Euro bis 1.500 Euro

Es besteht die Möglichkeit, das Tätigkeitsprofil umfassend und oft beitragsfrei zu erweitern. Unter anderem gelten folgende Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert:

  • Schlosser und Metallbauarbeiten im Zuerwerb bis zu 10% des Jahresumsatzes
  • Verkauf, Vermietung, Anpassung/Modifikation von Sätteln, Reitsport-Zubehör, Stallbedarf, Pflege- und Desinfektionsmitteln, Futter und Futterzusätzen
  • Abhalten von Reitunterricht kann mitversichert werden

In unserem Konzept für Hufschmiede haben Sie die Wahl zwischen 3 unterschiedlichen Deckungssummen (=Versicherungssummen):

  • 3 Mio. Euro
  • 5 Mio. Euro (Unsere Mindestempfehlung)
  • 10 Mio. Euro

Die gewählte Deckungssumme gilt sowohl für die Betriebshaftpflichtversicherung als auch für die Privathaftpflichtversicherung und Tierhalterhaftpflichtversicherung sofern Sie diese Deckungen einschließen. Wobei in der Tierhalterhaftpflicht- und Privathaftpflichtversicherung immer mindestens die 5 Millionen Deckung gilt.

Die Versicherungssumme, Mitarbeiter, Nebentätigkeiten und der weiteren Deckungsinhalte sind wichtige Faktoren zur Ermittlung der Prämie. Sie können Ihre individuelle Prämie hier ganz einfach online berechnen.

Mitarbeiter die nicht als Schmied tätig sind (Aufhalter, Bürokräfte, Putzkräfte etc.) gelten beitragsfrei mitversichert.

Neben Ihnen als Inhaber gibt es vielleicht noch weitere angestellte Schmiede oder Azubis. Diese können gegen einen geringen Zuschlag mitversichert werden.

Normalerweise werden Versicherungsbeiträge für 1 Jahr im Voraus gezahlt. Sie zahlen also den gesamten Beitrag und bist dann 1 Jahr lang versichert.

Wer lieber „kleine Häppchen“ möchte, kann seine Versicherung normalerweise auch 1/2 jährlich, 1/4 jährlich zahlen. Allerdings lassen sich das die Versicherer über den sogenannten „Ratenzuschlag“ auch bezahlen.
1/2 jährlich bedeutet oft einen Zuschlag von mindesten 2%. Eine 1/4 jährliche Zahlung mindestens einen Zuschlag von 3%.

Anders in unserem Sonderkonzept für Huftechniker – hier werden keine Ratenzuschläge erhoben. Daher empfehlen wir immer eine quartalsweise Abrechnung.

Kundenstimmen

Ehrliche Kunden? Immer her damit!

Kundenstimmen

Ehrliche Kunden? Immer her damit!

Auch im Sonderkonzept mitversichert

  • Weitere Schmiede in Vollzeit, Teilzeit und Ausbildung mitversicherbar
  • Aufhalter, Aushilfen, Büropersonal und Azubis ohne Schmiedetätigkeit beitragsfrei mitversichert
  • Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie kann eingeschlossen werden
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihre Pferde und Hunde mitversicherbar
  • Ohne Beitragszuschlag gelten folgende Nebentätigkeiten mitversichert:
    • Schlosser und Metallbauarbeiten im Zuerwerb (bis zu 10% des Jahresumsatzes)
    • Verkauf, Vermietung, Anpassung/Modifikation von Reitsport-Zubehör, Stallbedarf, Pflege- und Desinfektionsmitteln, Futter und Futterzusätzen
    • Anpassung von Reitsätteln.
  • Teilnahme an Ausstellungen und Messen sowie Vorführung von Produkten des Betriebes
  • Durchführung von Betriebsveranstaltungen (z. B. Betriebsausflüge und Betriebsfeiern)
  • Beauftragung fremder Unternehmen (Subunternehmen) mit der Ausführung von Verrichtungen im Interesse und Zwecke des versicherten Betriebes
  • Update-Garantie
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, auch Codekarten (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage)
  • Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben ohne Begrenzung der Bausumme
  • Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und an gemieteten Mobiliar in Hotels oder Pensionen
  • Mietsachschäden außerhalb von Geschäftsreisen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, gepachteten Gebäuden und/oder Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und durch Abwässer bis 3 Mio Euro
  • Mietsachschäden außerhalb von Geschäftsreisen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, gepachteten Gebäuden und/oder Räumen, soweit es sich nicht um Schäden durch Brand,Explosion, Leitungs- und Abwasser handelt, bis 100.000 Euro
  • Mietsachschäden über 1.000 Euro an geliehenen/gemieteten, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Gabelstaplern bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, Kraftfahrzeugen sowie Baumaschinen und Baugeräten bis 100.000 Euro
  • Be- und Entladeschäden: Beschädigung von Land- und Wasserfahrzeugen, Containern durch/oder beim Be- und Enfladen und Schäden am Ladegut gemäß besonderer Bedingung
  • Sonstige Tätigkeits- und Obhutschäden gemäß besonderer Bedingung bis 100.000 Euro
  • Halten und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit,  Kfz-Anhängern, soweit diese nicht mit dem Zugfahrzeug gebraucht werden, Gabelstapler bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung u.a. mit WGH-Kleingebinden bis 11.000 Liter
  • Umwelschadens-Basisversicherung u.a. mit WGH-Kleingebinden bis 11.000 Liter

Mehr als eine Haftpflichtversicherung

Zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung kann auch eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mitversichert werden.

Beruf

Betriebshaftpflichtversicherung
für Ihre Tätigkeit als Hufschmied

Familie

Privathaftpflichtversicherung
für Ihre Familie

Tiere

Tierhalterhaftpflichtversicherung
für Pferde oder Hunde

Fragen von Hufschmieden in den letzten 10 Jahren (FAQ´s)

In der Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es keine Vorschriften beim Führen oder Reiten von Pferden.

Sie können also auch ohne Halfter, Gebiss, Strick, Helm, Weste, usw. Reiten - Versicherungsschutz besteht unproblematisch.

Sie müssen das Pferd auch versichern, da auch aus Ihrem Verschulden heraus ein Schaden passieren kann, z.B. Sie schließen das Tor nicht richtig, das Pferd büxt aus und verursacht einen Schaden.

Sogenannte Pensionspferde können Sie günstig einschließen. Der Einschluss bis zu 5 Pensionspferden beträgt monatlich nur knappe 5 €.

Mit einer Gewerbeabmeldung können Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zum Datum der Gewerbeabmeldung kündigen, ohne Gewerbeabmeldung zum Ablauf des Vertrages (3-monatige Kündigungsfrist).

Ja, allerdings müssen die Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherungen neu beantragt werden, da z.B. bei der privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung weitere Infos nötig sind, die auch entsprechende Rabatte auslösen können (z.B. Lebensnummer, Chipnummer).

Sie können uns gerne anrufen und wir helfen Ihnen weiter. Sie können aber auch gleich über unseren Service-Bereich den Schaden melden und alle vorliegende Dokumente, z.B. Tierarztrechnung, Fotos hochladen.

Wir geben Ihre Schadensmeldung und Anhänge an den Versicherer weiter und er bearbeitet Ihren Schaden.

Bitte bezahlen Sie die Rechnung nicht, da der Versicherer den Schaden erst bearbeiten und prüfen muss. Melden Sie bitte den Schaden und reichen Sie die Rechnung mit ein.

Bitte reichen Sie das Rechtsanwaltsschreiben an den Versicherer ein. Sie müssen sich keinen Rechtsanwalt nehmen. Die weitere Bearbeitung erfolgt vom Versicherer.

Bitte melden Sie den Schaden. Sie können "rein vorsorgliche Meldung" angeben, dann kontaktiert der Versicherer den Anspruchsteller erst, wenn tatsächlich Ansprüche gestellt werden.

Es ist immer empfehlenswert, vor und nach der Bearbeitung Fotos und Videos zu machen. Im Schadensfall kann der Schaden besser beurteilt werden.

Über unser Service-Center können Sie uns Ihren neuen Namen und Ihre neue Anschrift mitteilen, sowie Ihre neue Bankverbindung.

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