ab 18,84

im Quartal

Tierhalterhaftpflichtversicherung

für privat und/oder gewerblich genutzte Pferde

Tierhalterhaftpflichtversicherung

für privat und/oder gewerblich genutzte Pferde

ab 18,84

im Quartal

ab 18,84

im Quartal

Private und gewerbliche Nutzung des Pferdes mitversichert

Lückenlos-Garantie (Konditionsdifferenzdeckung)

Mehrere Pferde in einem Vertrag versicherbar (inklusive Rabattierung)

Info Info

Warum dies für Reittherapeuten und Tiergestützte Coaches wichtig ist

Tierhalterhaftpflichtversicherung für gewerblich genutzte Pferde: Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Private und gewerbliche Nutzung des Pferdes
  • Lückenlos-Garantie (Konditionsdifferenzdeckung)
  • Auf Wunsch des Versicherungsnehmers keine Anrechnung einer Mithaftung bei Schäden
  • Auslandsaufenthalte weltweit
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen
  • Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
  • Flurschäden
  • Forderungsausfalldeckung
  • Rechtsschutzfunktion als Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung
  • Keine Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung
  • Kosten für Abholung nach einem versicherten Schadenfall durch einen Abdecker
  • Mediation
  • Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen (z. B. Reithallen)
  • Fremdes gemietetes oder geliehenes Reitzubehör
  • Fremdreiter
  • Kosten für Nottötung nach einem versicherten Schadenfall bis 5.000 €
  • Neuwertentschädigung (für Sachen,die nicht älter als 12 Monate sind)
  • Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen und Weiden
  • Private unentgeltliche Kutschfahrten
  • Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV
  • Reiten mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung
  • Reiten ohne Sattel
  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Teilnahme am Unterricht eines Pferdevereins
  • Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen
  • Schäden an gemieteten Fuhrwerken (z. B. Kutschen,Transportanhänger, fremde Fuhrwerke)
  • Ansprüche des Tierhüters an den Tierhalter
  • Tierische Ausscheidungen
  • Vorsorgeversicherung
  • Schäden am versicherten Pferd durch Ripper oder Wölfe bis 3.000 €
  • Schäden an gemieteten, geliehenen KFZ bis 5.000 €
  • Bereitstellung des versicherten Pferdes zu Vereinszwecken oder Veranstaltungen
Konditionsdifferenzdeckung

Im aktuellen Vertrag nicht versichert, im neuen aber schon?

Der neue Vertrag übernimmt den Schaden, auch wenn der Versicherungsbeginn noch in der Zukunft liegt!

  • 09.09.2024

    Aktueller Vertrag

    Im aktuellen Vertrag besteht kein Versicherungsschutz für gewerbliche Nutzung von Pferden.

  • Schadenfall

    Ein Schadenfall tritt ein. Im alten Vertrag gilt dieser nicht versichert. Der neue Vertrag leistet obwohl der Beginn in der Zukunft liegt.

    25.10.2024

  • 01.01.2025

    Beginn des neuen Vertrags / Ende des alten Vertrags

    Der neue Vertrag beginnt zum vereinbarten Beginn. Der alte Vertrag endet.

Kundenstimmen

Kundenstimmen

Geliehene / Verliehene Pferde Ideen, die die Freundschaft kosten können

Der eine hat ein nervenstarkes Pferd, der andere bräuchte eines, um damit tiergestützte Interventionen wie z. B. Reittherapie durchzuführen. Was liegt da näher, als das Pferd auszuleihen?

Klar – warum auch nicht. Unter Freunden hilft man sich. Und wenn das Pferd ein bisschen mehr Bewegung bekommt, ist das sogar eine Win-Win-Situation.

Und trotzdem kann das Ganze ziemlich nach hinten losgehen.

Und zwar für den Pferdebesitzer, der eigentlich nur Gutes tun wollte.

Entleiher

Der Entleiher des Pferdes, der das Tier für seine gewerbliche Tätigkeit einsetzen möchte, muss dies seiner Versicherung melden. Dabei muss geklärt werden, wie es mit der Absicherung seiner Haftung als Tierhüter (§834 BGB) aussieht und natürlich der Haftung bei Nutzung des Pferdes. Auch sollte man sich Gedanken machen, in wie weit Schäden am geliehenen Pferd mitversichert gelten und ob auch das Abhandenkommen des Tieres mitversichert gilt. All diese Punkte sind über die Deckungskonzepte der Wolfgang Fischer Versicherungsmakler GmbH sauber geklärt und unproblematisch mitversichert.

Verleiher

Der Verleiher hat in aller Regel eine private Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese tritt grundsätzlich ein, wenn gegen den Pferdehalter ein Schadenersatzanspruch als Tierhalter (§ 833 BGB) gestellt wird. Ein derartiger Schadenersatzanspruch kann auch gegen den Pferdehalter gestellt werden, wenn das Tier verliehen wurde und der Pferdehalter gar keinen wirklichen Einfluss auf den Schaden nehmen konnte (Gefährdungshaftung).

Das Problem

Eine private Pferdehalterhaftpflichtversicherung leistet aber nur für Schadenersatzansprüche, die in einer „nicht gewerblichen Situation“ entstehen! Für alles, was durch eine gewerbliche Nutzung des Pferdes geschieht, ist eine gewerbliche Pferdehalterhaftpflichtversicherung notwendig. Dumm also, wenn während der Reittherapie (gewerbliche Tätigkeit) z. B. eine Person vom Pferd stürzt und dann der Schadenersatzanspruch (auch) gegen den Pferdeeigentümer gerichtet wird. Denn die bestehende private Tierhalterhaftpflichtversicherung wird den Versicherungsschutz mit Hinweis auf die gewerbliche Nutzung ablehnen. Sie ist ja nur für Schadenersatzansprüche aus der privaten Nutzung des Tieres zuständig.

Die Lösung

Die Lösung des Problems ist nicht einfach aber möglich.

Probleme:

1. Benötigt wird eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Pferdeeigentümer, die die private und gewerbliche Nutzung versichert.

2. Der Versicherungsschutz für den gewerblichen Teil muss mit Beginn des Entleihens (und der damit verbundenen gewerblichen Nutzung) aktiv sein. Auch wenn parallel noch der Privat-Vertrag besteht, da in aller Regel die Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.

3. Das Ganze sollte zu üblichen Prämien für eine private Pferdehalterhaftpflichtversicherung funktionieren und nicht zu den ca. 2–3 fachen Prämien die oft für gewerblich genutzte Pferde veranschlagt werden.

Unsere Lösung:

1. Versicherungsschutz für private und gewerbliche Nutzung des Pferdes

2. Der Versicherungsschutz beginnt offiziell erst zum Ablauf des bestehenden Vertrages (ab diesem Zeitpunkt wird erst eine Prämie fällig), über eine sogenannte Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bieten wir aber ab dem Tag der Antragsstellung bereits Versicherungsschutz für die gewerbliche Nutzung, welche im bisherigen Vertrag noch nicht versichert ist.

3. Günstige Prämie auf dem Niveau einer privaten Pferdehalterhaftpflichtversicherung.

Weitere empfehlenswerte Versicherungen

Neben der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung möchten wir Ihnen auch diese Sonderkonzepte ans Herz legen