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Das 3-in-1-Konzept für Tierheilpraktiker
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Behandlungsschäden bis 80.000 Euro je Schadenfall
Versicherungsschutz während der Ausbildung
Haftpflichtversicherung Tierheilpraktiker: Ihre Vorteile auf einen Blick
Ihr optimaler Versicherungsschutz
Beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie
Damit Sie nicht nur im betrieblichen sondern auch im privaten Bereich bestmöglich gegen Ansprüche Dritter abgesichert sind, ist die Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie (beitragsfrei) inklusive. Die Versicherungssumme beträgt in der Privathaftpflichtversicherung immer 70 Mio Euro.
Wer ist alles mitversichert?
- Ehepartner oder Lebensgefährte
- Minderjährige und volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung
- Personen die in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen leben und unverheiratet sind
- Hüten fremder Hunde und Pferde zu privaten Zwecken
- Reiten fremder Pferde und Fahren fremder Kutschen
- Schäden an gemieteten und beweglichen Sachen
- Verlust fremder Schlüssel (privat und beruflich)
- Gefälligkeitshandlungen
- Uvm.
Hinweis:
Häufig beinhalten Betriebshaftpflichtversicherungen nur eine stark abgespeckte Privathaftpflichtversicherung. Wir sind der Meinung, das darf nicht sein. Auch das Bedingungswerk einer Privathaftpflichtversicherung muss umfassend sein, denn einen großen Teil des Tages sind Sie einfach „nur“ eine Privatperson und kein Tierheilpraktiker.
Deshalb enthält unser Deckungskonzept einen Privathaftpflichttarif, der aktuell zu den umfassendsten am Markt gehört.
Beitragsfreie Tierhaftpflichtversicherung für ein Pferd oder einen Hund
Damit Sie wirklich von Kopf bis Huf (Pfote) abgesichert sind, gilt in unserem Sonderkonzept auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für ein Pferd oder einen Hund beitragsfrei mitversichert. Weitere Tiere können gerne gegen einen kleinen Mehrbeitrag miteingeschlossen werden.
Pferde
- Private und gewerbliche Nutzung des Pferdes gilt versichert
- Keine Ausschlüsse für Reiten ohne Sattel, Gebiss oder Helm
- Schäden an zu privaten Zwecken …
- gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 Euro
- geliehenen Pferdetransportern bis 5.000 Euro
- Fremd- und Gastreiterrisiko
- Namentlich genannte Reitbeteiligungen, inkl. Schäden an den Reitbeteiligungen durch das Pferd
- Flurschäden
- Einschluss einfach online beantragen
Hunde
- Kein Leinen- oder Maulkorbzwang
- Schäden an privat gemieteten Wohnungen bis 1 Mio. Euro
- Alle Hunderassen und Hundegrößen versicherbar
- Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und Hundeschauen
- Schäden an fremden Tieren durch (gewollte und ungewollte) Deckakte
- Einschluss einfach online beantragen
Tipp:
Die Versicherungssumme ist in der Tierhalterhaftpflichtversicherung immer analog der Betriebshaftpflichtversicherung (3, 5 oder 10 Mio. Euro). Wenn Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung also mit einer höheren Versicherungssumme absichern, bekommen Sie die erhöhte Versicherungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung umsonst.
Bearbeitungsschäden bis 80.000 Euro je Schadenfall mitversichert
Wahrscheinlich die wichtigste Klausel im Vertrag:
Verletzungen eines Tieres die bei der Behandlung geschehen, gelten bis 80.000 Euro mitversichert.
Erfahrungsgemäß reicht diese Summe für die meisten Tierheilpraktiker aus. Verträge mit Summen unter 50.000 Euro sehen wir kritisch. Immerhin fallen in diese Summe alle Tierarztkosten, Klinikaufenthalte, Medikamente usw., wenn diese durch einen Bearbeitungsschaden entstehen. Wenn Sie sehr hochwertige Pferde behandeln, können wir Ihnen bei Bedarf auch höhere Summen zur Verfügung stellen.
Bei derartigen Schadenfällen fällt eine Selbstbeteiligung von nur 100 Euro je Schaden an. Übliche Selbstbeteiligungen liegen bei 250 Euro bis 1.000 Euro
Umfassende Mitversicherung von Nebentätigkeiten
Es besteht die Möglichkeit, das Tätigkeitsprofil umfassend und oft beitragsfrei zu erweitern. Vorausgesetzt Ihnen wurden die Inhalte in einer Ausbildung oder bei einer entsprechenden Fortbildung beigebracht. Unter anderem gelten folgende Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert:
- Pferdephysiotherapie & -osteopathie
- Tierhomöopathie
- Tierchiropraktik & Dorntherapie
- Energetische Heilbehandlungen
- Akupunktur
- Dry Needling
- Blutegeltherapie
- Hufpflege & -orthopädie
- Laser-, Farblicht-, & Elektrotherapie
- Private Kutschfahrten
- Seminare & Schulungen
- Futtermittelverkauf
Wahl der Versicherungssumme zwischen 3, 5 oder 10 Millionen Euro
In unserem Konzept für Tierheilpraktiker haben Sie die Wahl zwischen 3 unterschiedlichen Deckungssummen (=Versicherungssummen):
- 3 Mio. Euro
- 5 Mio. Euro (Unsere Mindestempfehlung)
- 10 Mio. Euro
Die gewählte Deckungssumme gilt sowohl für die Betriebshaftpflichtversicherung als auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
In der Privathaftpflichtversicherung gelten immer 70 Mio Euro als Deckungssumme.
Die Versicherungssumme, Nebentätigkeiten und die Anzahl der Mitversicherten, sind wichtige Faktoren zur Ermittlung der Prämie.
Bis zu 4 Mitarbeiter und der Inhaber beitragsfrei mitversichert
Egal wie hoch Ihr Umsatz ist oder die Löhne, die Sie Ihren Mitarbeitern auszahlen:
Wir rechnen nach Köpfen ab. Das ist einfach und da die wenigsten Tierheilpraktiker mehr als 4 Mitarbeiter beschäftigen, bleibt der Beitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel konstant.
So sparen Sie sich auch lästigen Verwaltungskram – denn bis zu 4 Mitarbeitern müssen Sie keine Jahresmeldung an den Versicherer abgeben. Außer natürlich, Sie wollen weitere Tiere dazu versichern.
Die Zahlung erfolgt quartalsweise ohne Ratenzuschlag
Normalerweise werden Versicherungsbeiträge für 1 Jahr im Voraus gezahlt. Du zahlst also den gesamten Beitrag und bist dann 1 Jahr lang versichert.
Wer lieber „kleine Häppchen“ möchte, kann seine Versicherung normalerweise auch 1/2 jährlich, 1/4 jährlich zahlen. Allerdings lassen sich das die Versicherer über den sogenannten „Ratenzuschlag“ auch bezahlen.
1/2 jährlich bedeutet oft einen Zuschlag von mindesten 2%. Eine 1/4 jährliche Zahlung mindestens einen Zuschlag von 3%.
Anders in unserem Sonderkonzept für Tierheilpraktiker – hier werden keine Ratenzuschläge erhoben. Daher empfehlen wir immer eine quartalsweise Abrechnung.
Kundenstimmen
Ehrliche Kunden? Immer her damit!
Kundenstimmen
Ehrliche Kunden? Immer her damit!
Weitere Highlights
- Abhandenkommen zur Bearbeitung übernommener Tiere bis 10.000 Euro
- Ausrichten von Veranstaltungen und Tagungen – soweit in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
- Durchführung von Schulungen für sämtliche Tätigkeiten als beauftragter Referent
- Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen bis zu 150.000 Euro (10% Selbstbeteiligung, mind. jedoch 50 Euro und max. 500 Euro)
- Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten bis 100.000 Euro (10% Selbstbeteiligung, mind. jedoch 50 Euro und max. 1.500 Euro)
Das 3-in-1-Konzept: Haftpflichtversicherung für Tierheilpraktiker
Alles in einem – Beruf, Familie und Tier versichert und das schon ab 18,15 Euro im Monat
Beruf
Betriebshaftpflichtversicherung
für Ihre Tätigkeit als Tierheilpraktiker
Familie
Privathaftpflichtversicherung
beitragsfrei für Ihre Familie
Tiere
Tierhalterhaftpflichtversicherung
beitragsfrei für ein Pferd oder einen Hund
Fragen von Tierheilpraktikern aus den letzen 10 Jahren (FAQ´s)
Kann ich gewerbliche Kutschfahrten in meiner Betriebshaftpflichtversicherung mitversichern?
Gewerbliche Kutschfahrten bis zu einem Umsatz von 5.000 € gelten beitragsfrei in unserem Sonderkonzept zur Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.
Kann ich private Kutschfahrten mitversichern?
Private Kutschfahrten gelten in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert, deshalb muss das Pferd auch bei uns versichert sein. Schäden an der Kutsche sind ausgeschlossen.
Gelten private Sulky- oder Schlittenfahrten auch versichert?
Ja, dies gilt bei uns mitversichert, sofern Ihre Tiere über uns versichert sind.
Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Die Versicherungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist immer analog der Versicherungssumme, die Sie in der Betriebshaftpflichtversicherung gewählt haben (3, 5 oder 10 Mio. Euro).
Ich möchte ein Pferd in meiner Betriebshaftpflicht mitversichern, muss ich die Reitbeteiligungen angeben?
Nein, in unserem Sonderkonzept gelten Reitbeteiligungen in unbegrenzter Anzahl und ohne namentliche Nennung mitversichert, sofern dies beantragt ist.
Gilt das Führen/Reiten von Pferden mit oder ohne (Knoten-)Halfter, Gebiss, Strick, Helm, Sattel, Halsring, Trense mitversichert?
In der Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es keine Vorschriften zum Führen oder Reiten von Pferden.
Es ist also versicherungstechnisch nicht relevant, ob Sie mit Halfter, Helm und Sattel unterwegs sind.
Welche Hunderassen können nicht versichert werden?
Über unserem Sonderkonzept können alle Hunderassen versichert werden.
Wenn mein Tier verstorben ist, brauchen Sie immer eine tierärztliche Bescheinigung für die Kündigung der Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Nein, wir bezeichnen dies als Ausschluss und wir brauchen zwar Ihre Mitteilung, aber wenn Sie den Ausschluss über unser Service-Center veranlassen, ist das ausreichend.
Eine Bekannte stellt Ihr Pferd dauerhaft in unserem Stall. Muss ich das Pferd auch versichern, oder reicht die Pferdehalterhaftpflichtversicherung meiner Bekannten aus?
Eigentlich wird ja nie ein Tier versichert, sondern nur die Haftung einer Person in Zusammenhang mit dem Tier.
In diesem Fall entsteht durch das Einstellen des Pferdes eine Tierhüterhaftung (§ 834 BGB). Und diese sollten Sie auf jeden Fall versichern. Dies ist über unseren Service-Bereich sehr einfach und kostengünstig möglich.
Ich kann wegen Schwangerschaft und Geburt für ca. 1 Jahr nicht arbeiten. Muss ich meine Versicherung kündigen? Aber dann bräuchte ich wieder die Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherungen …
Nein, Sie müssen nicht kündigen. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung kann für ein Jahr auf das Betriebsstättenrisiko reduziert werden. Das bedeutet, Sie haben keinen Versicherungsschutz für Ihre aktive Tätigkeit, aber die Privathaftpflichtversicherung und auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung läuft zu den günstigen Konditionen (1 Tier beitragsfrei!) weiter. Diese Umstellung können Sie einfach über unseren Kündigungsservice beantragen.
Ich muss meine Betriebshaftpflichtversicherung wegen Geschäftsaufgabe kündigen. Welche Optionen habe ich?
Mit einer Gewerbeabmeldung können Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zum Datum der Gewerbeabmeldung kündigen, ohne Gewerbeabmeldung zum Ablauf des Vertrages (3-monatige Kündigungsfrist).
Nutzen Sie einfach unseren Kündigungsservice!
Kann ich bei Kündigung meiner Betriebshaftpflichtversicherung meine Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherungen weiter bei Ihnen versichern?
Ja, allerdings müssen die Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherungen neu beantragt werden, da z.B. bei der privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung weitere Infos nötig sind, die auch entsprechende Rabatte auslösen können (z.B. Lebensnummer, Chipnummer).
Was mache ich, wenn ich einen Schadensfall habe?
Sie können uns gerne anrufen und wir helfen Ihnen weiter. Sie können aber auch gleich über unser Service-Center Ihren Schaden melden und alle vorliegende Dokumente, z.B. Tierarztrechnung, Fotos hochladen.
Wir geben Ihre Schadensmeldung und Anhänge an den Versicherer weiter und er bearbeitet Ihren Schaden.
Ich habe einen Schadensfall, nach der Hufbearbeitung lahmte das Pferd und musste zum Tierarzt. Soll ich die Tierarztrechnung bezahlen?
Bitte bezahlen Sie die Rechnung nicht, da der Versicherer den Schaden erst bearbeiten und prüfen muss. Melden Sie bitte den Schaden und reichen Sie die Rechnung mit ein.
Ich habe einen Schadensfall zur Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet. Jetzt ist ein Anwaltsschreiben vom Anspruchsteller gekommen. Muss ich mir jetzt auch einen Rechtsanwalt nehmen?
Bitte reichen Sie das Rechtsanwaltsschreiben an den Versicherer ein. Sie müssen sich keinen Rechtsanwalt nehmen. Die weitere Bearbeitung erfolgt vom Versicherer.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich tatsächlich einen Schadensfall zur Betriebshaftpflichtversicherung habe. Soll ich trotzdem schon einen Schadensfall melden, oder noch abwarten?
Bitte melden Sie den Schaden. Sie können "rein vorsorgliche Meldung" angeben, dann kontaktiert der Versicherer den Anspruchsteller erst, wenn tatsächlich Ansprüche gestellt werden.
Ich habe geheiratet und bin umgezogen. Wie kann ich Ihnen das am besten mitteilen? Außerdem habe ich eine neue Bankverbindung.
Über unser Service-Center können Sie uns Ihren neuen Namen und Ihre neue Anschrift mitteilen, sowie viele andere Änderungen zum Vertrag.