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Maximal-Konzept für Hufschmiede
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Bearbeitungsschäden bis 250.000 Euro je Schadenfall
Versicherungsschutz während der Ausbildung
Ihre Vorteile auf einen Blick
In Zusammenarbeit mit praktizierenden Hufschmieden entwickelt – für Ihren optimalen Versicherungsschutz. Das Maximal-Konzept richtet sich dabei an Hufschmiede die sehr hochwertige Pferde bearbeiten und auf Nummer sicher gehen wollen und maximalen Versicherungsschutz wünschen.
Optionale Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie
Damit Sie nicht nur im betrieblichen Bereich bestmöglich gegen Ansprüche Dritter abgesichert sind, sondern auch im privaten Bereich kann eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden.
Die Versicherungssumme richtet sich dabei nach der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
Wer ist alles mitversichert?
- Ehepartner oder Lebensgefährte
- Unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers und seines Ehegatten/Partner bis zum 25. Lebensjahr
- Eltern, Großeltern oder Enkel, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben
- Hüten fremder Hunde und Pferde zu privaten Zwecken
- Reiten fremder Pferde unden Fahren fremder Kutschen
- Schäden an gemieteten und beweglichen Sachen
- Schlüsselverlust privater und beruflicher fremder Schlüssel
- Gefälligkeitshandlungen
Prämien
3 Millionen Deckung: 5,21 €
5 Millionen Deckung: 7,81 €
10 Millionen Deckung: 10,41 €
Alle Beiträge sind monatlich inklusive Versicherungssteuer.
Hinweis:
Häufig beinhalten Betriebshaftpflichtversicherungen nur eine stark abgespeckte Privathaftpflichtversicherung. Wir sind der Meinung, das darf nicht sein. Auch das Bedingungswerk einer Privathaftpflichtversicherung muss umfassend sein, denn einen großen Teil des Tages sind Sie einfach „nur“ eine Privatperson und kein Hufschmied.
Optionale Tierhaftpflichtversicherung für ein Pferd oder einen Hund
Damit Sie wirklich von Kopf bis Huf/Pfote abgesichert sind, können Sie in unserem Maximal-Konzept auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihre Pferde oder Hunde mitversichern.
Die Versicherungssumme ist in der Tierhalterhaftpflichtversicherung immer analog der Betriebshaftpflichtversicherung (3, 5 oder 10 Mio. Euro). Ansonsten muss hier zwischen Hunden, Pferden und der gewünschten Versicherungssumme differenziert werden.
Pferde
- Keine Ausschlüsse für Reiten ohne Sattel, Gebiss oder Helm
- Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten
- Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 Euro
- geliehenen Pferdetransportern bis 5.000 Euro
- Fremd- und Gastreiterrisiko
- Namentlich genannte Reitbeteiligungen, inkl. Schäden and den Reitbeteiligungen durch das Pferd
- Flurschäden
Hunde
- Kein Leinen- oder Maulkorbzwang
- Schäden an privat gemieteten Wohnungen bis 1 Mio. Euro
- Alle Hunderassen und Hundegrößen versicherbar
- Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und Hundeschauen
- Schäden an fremden Tieren durch (gewollte und ungewollte) Deckakte
Wie viel kostet der Einschluss meiner Tiere?
Privat genutzte Pferde: 4,69 € (3 Mio Deckung), 5,21 € (5 Mio Deckung), 7,81 € (10 Mio Deckung)
Gewerblich genutzte Pferde: 18,74 € (3 Mio Deckung) 20,83 € (5 Mio Deckung), 31,24 € (10 Mio Deckung)
Hunde: 4,17 € (3 Mio Deckung), 4,69 € (5 Mio Deckung), 5,21 € (10 Mio Deckung)
Alle Beiträge beziehen sich auf den Einschluss eines Tiers und sind monatlich inklusive Versicherungssteuer.
Bearbeitungsschäden bis zur Deckungssumme mitversichert
Wahrscheinlich die wichtigste Klausel im Vertrag:
Verletzungen eines Pferdes, die bei der Bearbeitung der Hufe geschehen, gelten bis zur gewählten Deckungssumme mitversichert.
Bei derartigen Schadenfällen fällt keine Selbstbeteiligung an.
Umfassende Mitversicherung von Nebentätigkeiten
Es besteht die Möglichkeit, das Tätigkeitsprofil umfassend und oft beitragsfrei zu erweitern. Unter anderem gelten folgende Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert:
- Schlosser und Metallbauarbeiten im Zuerwerb bis zu 30% des Jahresumsatzes
- Verkauf, Vermietung, Anpassung/Modifikation von Sätteln, Reitsport-Zubehör, Stallbedarf, Pflege- und Futter
- Tätigkeiten als Klauenpfleger, Tierheilpraktiker, -physiotherapeut, -osteopath, -psychologe und Pferdedentist bis zu 30% des Jahresumsatzes
Wahl der Versicherungssumme zwischen 3, 5 oder 10 Millionen Euro
In unserem Maximal-Konzept für Hufschmiede hast du die Wahl zwischen 3 unterschiedlichen Deckungssummen:
- 3 Mio. Euro
- 5 Mio. Euro (Unsere Mindestempfehlung)
- 10 Mio. Euro
Die gewählte Deckungssumme gilt sowohl für die Betriebshaftpflichtversicherung als auch für die Privathaftpflichtversicherung und Tierhalterhaftpflichtversicherung sofern Sie diese Deckungen einschließen. Wobei in der Tierhalterhaftpflicht- und Privathaftpflichtversicherung immer mindestens die 5 Millionen Deckung gilt.
Die Versicherungssumme, Mitarbeiter, Nebentätigkeiten und der weiteren Deckungsinhalte sind wichtige Faktoren zur Ermittlung der Prämie. Sie können Ihre individuelle Prämie hier ganz einfach online berechnen.
Weitere Mitarbeiter können eingeschlossen werden
Neben Ihnen als Inhaber gibt es vielleicht noch weitere angestellte Schmiede oder Bürokräfte. Diese können mitversichert werden.
Die Zahlung erfolgt quartalsweise ohne Ratenzuschlag
Normalerweise werden Versicherungsbeiträge für 1 Jahr im Voraus gezahlt. Sie zahlen also den gesamten Beitrag und sind dann 1 Jahr lang versichert.
Wer lieber „kleine Häppchen“ möchte, kann seine Versicherung normalerweise auch 1/2 jährlich, 1/4 jährlich zahlen. Allerdings lassen sich das die Versicherer über den sogenannten „Ratenzuschlag“ auch bezahlen.
1/2 jährlich bedeutet oft einen Zuschlag von mindesten 2%. Eine 1/4 jährliche Zahlung mindestens einen Zuschlag von 3%.
Anders in unserem Sonderkonzept für Huftechniker – hier werden keine Ratenzuschläge erhoben. Daher empfehlen wir immer eine quartalsweise Abrechnung.
Keine Selbstbeteiligung
Tritt ein Bearbeitungsschaden ein, fällt keine Selbstbeteiligung an.
In anderen Konzepten sind 250 € üblich.
Gewerbliche Tierhüterhaftung mitversichert
Oftmals geht die gewerbliche Tierhüterhaftung bei der Behandlung auf Sie als Hufschmied über. Daher gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der zeitweilig übernommenen Aufsicht über die zu behandelnden Tiere mitversichert.
Kundenstimmen
Ehrliche Kunden? Immer her damit!
Kundenstimmen
Ehrliche Kunden? Immer her damit!
Auch im Sonderkonzept mitversichert
- Weitere Schmiede in Vollzeit, Teilzeit und Azubis mitversicherbar
- Aufhalter, Aushilfen, Büropersonal und Azubis ohne Schmiedetätigkeit beitragsfrei mitversichert
- Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie kann eingeschlossen werden
- Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihre Pferde und Hunde mitversicherbar
- Die Zahlung erfolgt auf Wunsch quartalsweise, halbjährlich oder jährlich
Mehr als eine Haftpflichtversicherung
Zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung kann auch eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mitversichert werden.
Beruf
Betriebshaftpflichtversicherung
für Ihre Tätigkeit als Hufschmied
ab 31,97 € monatlich
Familie
Privathaftpflichtversicherung
für Ihre Familie
ab 5,21 € monatlich
Tiere
Tierhalterhaftpflichtversicherung
für Pferde (ab 4,69 € mtl.)
oder Hunde (ab 4,17 € mtl.)
War das schon alles?
Nein! Die bisher aufgeführten Punkte sind nur die Highlights unseres Sonderkonzepts.
Jetzt kommen wir zu den Details in unseren FAQs
Kann ich gewerbliche Kutschfahrten in meiner Betriebshaftpflichtversicherung mitversichern?
Gewerbliche Kutschfahrten bis zu einem Umsatz von 5.000 € gelten beitragsfrei in unserem Sonderkonzept zur Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.
Kann ich private Kutschfahrten mitversichern?
Private Kutschfahrten gelten in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert, deshalb muss das Pferd auch bei uns versichert sein. Schäden an der Kutsche sind ausgeschlossen.
Gelten private Sulky- oder Schlittenfahrten auch versichert?
Ja, dies gilt bei uns mitversichert, sofern Ihre Tiere über uns versichert sind.
Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Die Versicherungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist immer analog der Versicherungssumme, die Sie in der Betriebshaftpflichtversicherung gewählt haben (3, 5 oder 10 Mio. Euro).
Ich möchte ein Pferd in meiner Betriebshaftpflicht mitversichern, muss ich die Reitbeteiligungen angeben?
Nein, in unserem Sonderkonzept gelten Reitbeteiligungen in unbegrenzter Anzahl und ohne namentliche Nennung mitversichert.
Ich möchte meine Koppel einzäunen. Wo finde ich die Beschreibung von Zaunsystemen, die versicherungstechnisch abgesegnet sind, bzw. wie muss ich ein korrekter Elektrozaun gebaut werden?
Es gibt keine Vorschriften, wie Ihr Zaun gebaut sein muss. Allerdings ist es natürlich sinnvoll, einen Zaun so zu bauen, dass Ihre Tiere sicher sind.
Gilt das Führen/Reiten von Pferden mit oder ohne (Knoten-)Halfter, Gebiss, Strick, Helm, Sattel, Halsring, Trense mitversichert?
In der Tierhalterhaftpflichtversicherung (BHV? für ZR) gibt es keine Vorschriften beim Führen oder Reiten von Pferden.
Welche Hunderassen können nicht versichert werden?
Über unserem Sonderkonzept können alle Hunderassen versichert werden.
Wenn mein Tier verstorben ist, brauchen Sie immer eine tierärztliche Bescheinigung für die Kündigung der Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Nein, wir bezeichnen dies als Ausschluss und wir brauchen zwar Ihre Mitteilung, aber wenn Sie den Ausschluss über unserem Kontaktformular veranlassen ist das ausreichend.
Eine Bekannte stellt Ihr Pferd dauerhaft in unserem Stall. Muss ich das Pferd auch versichern, oder reicht die Pferdehalterhaftpflichtversicherung meiner Bekannten aus?
Sie müssen das Pferd auch versichern, da auch aus Ihrem Verschulden heraus ein Schaden passieren kann, z.B. Sie schließen das Tor nicht richtig, das Pferd büxt aus und verursacht einen Schaden.
Sogenannte Pensionspferde können Sie günstig einschließen. Der Einschluss bis zu 5 Pensionspferden beträgt monatlich nur knappe 5 €.
Ich habe keine Tiere, kann ich die Tiere meiner Schwester in meiner Betriebshaftpflichtversicherung versichern?
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Ihre eigene Tiere oder die Tiere Ihres Ehepartners in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichern.
Ich kann wegen Schwangerschaft und Geburt für ca. 1 Jahr nicht arbeiten. Muss ich meine Versicherung kündigen? Aber dann bräuchte ich wieder die Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherungen …
Nein, Sie müssen nicht kündigen. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung kann für ein Jahr auf das Betriebsstättenrisiko reduziert werden. Das bedeutet, Sie haben keinen Versicherungsschutz bezüglich Ihrer Tätigkeit, aber für knappe 10 € monatlich läuft Ihre Privathaftpflichtversicherung weiter, nutzen in der Tierhalterhaftpflichtversicherung die günstigen Prämien zu unserem Sonderkonzept (1 Tier beitragsfrei, je weiteres Pferd monatlich 5,45 €, je Hund monatlich 3 €). Die Beantragung ist sogar online möglich.
Ich muss meine Betriebshaftpflichtversicherung wegen Geschäftsaufgabe kündigen. Welche Optionen habe ich?
Mit einer Gewerbeabmeldung können Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zum Datum der Gewerbeabmeldung kündigen, ohne Gewerbeabmeldung zum Ablauf des Vertrages (3-monatige Kündigungsfrist).
Kann ich bei Kündigung meiner Betriebshaftpflichtversicherung meine Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherungen weiter bei Ihnen versichern?
Ja, allerdings müssen die Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherungen neu beantragt werden, da z.B. bei der privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung weitere Infos nötig sind, die auch entsprechende Rabatte auslösen können (z.B. Lebensnummer, Chipnummer).
Wenn ich meine Betriebshaftpflicht direkt bei Die Haftpflichtkasse abschließe, erhalte ich dann bessere Konditionen, da ich ja Sie als "Zwischenhändler" umgehe.
Das können Sie gerne probieren, aber nur über unserem Sonderkonzept erhalten Sie die günstigen Prämien und die besseren Konditionen (z.B. Bearbeitungsschäden 80.000 € und Selbstbeteiligung 100 € anstatt Bearbeitungsschäden 20.000 € und Selbstbeteiligung 250 €)
Oder: Unsere Fischer-Bedingungen zu unserem Sonderkonzept bekommen Sie nur über uns, nicht direkt bei Die Haftpflichtkasse oder auch nicht bei einem anderen Makler.
Was mache ich, wenn ich einen Schadensfall habe?
Sie können uns gerne anrufen und wir helfen Ihnen weiter. Sie können aber auch gleich über unserer Homepage Ihren Schaden melden und alle vorliegende Dokumente, z.B. Tierarztrechnung, Fotos hochladen.
Wir geben Ihre Schadensmeldung und Anhänge an den Versicherer weiter und er bearbeitet Ihren Schaden.
Ich habe einen Schadensfall, nach der Hufbearbeitung lahmte das Pferd und musste zum Tierarzt. Soll ich die Tierarztrechnung bezahlen?
Bitte bezahlen Sie die Rechnung nicht, da der Versicherer den Schaden erst bearbeiten und prüfen muss. Melden Sie bitte den Schaden und reichen Sie die Rechnung mit ein.
Ich habe einen Schadensfall zur Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet. Jetzt ist ein Anwaltsschreiben vom Anspruchsteller gekommen. Muss ich mir jetzt auch einen Rechtsanwalt nehmen?
Bitte reichen Sie das Rechtsanwaltsschreiben an den Versicherer ein. Sie müssen sich keinen Rechtsanwalt nehmen. Die weitere Bearbeitung erfolgt vom Versicherer.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich tatsächlich einen Schadensfall zur Betriebshaftpflichtversicherung habe. Soll ich trotzdem schon einen Schadensfall melden, oder noch abwarten?
Bitte melden Sie den Schaden. Sie können "rein vorsorgliche Meldung" angeben, dann kontaktiert der Versicherer den Anspruchsteller erst, wenn tatsächlich Ansprüche gestellt werden.
Ist es sinnvoll, vor der Hufbearbeitung Fotos zu machen, weil das Pferd schon chronische Hufrehe hat?
Es ist immer empfehlenswert, vor und nach der Bearbeitung Fotos und Videos zu machen. Im Schadensfall kann der Schaden besser beurteilt werden.
Ich habe geheiratet und bin umgezogen. Wie kann ich Ihnen das am besten mitteilen? Außerdem habe ich eine neue Bankverbindung.
Über unseren Änderungslink können Sie uns Ihren neuen Namen und Ihre neue Anschrift mitteilen, sowie Ihre neue Bankverbindung.