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Haftpflichtversicherung Hufschmied: Das Maximal-Konzept

Maximal-Konzept für Hufschmiede

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Das 3-in-1-Konzept: Haftpflicht für Familie und Tiere einschließbar

Bearbeitungsschäden bis zu 3, 5, oder 10 Mio Euro

Bearbeitungsschäden ohne Selbstbeteiligung

Umfassende Betriebsbeschreibung

Versichert gilt die Tätigkeit als Hufschmied, Huftechniker, Hufpfleger oder Klauenpfleger aus Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Ausbildung und Fortbildung ausüben darf.

Wahrscheinlich die wichtigste Klausel im Vertrag:

Verletzungen eines Pferdes, die bei der Bearbeitung der Hufe – z. B. zu tief Ausschneiden, Vernagelung usw. – geschehen (Bearbeitungsschaden), gelten bis zur gewählten Deckungssumme (3, 5 oder 10 Mio Euro) mitversichert.

Es gibt als keine Höchstersatzleistung (Sublimit), wie es üblicherweise der Fall ist. Der Bearbeitungsschaden ist der häufigste Schaden, den man bei Hufschmieden beobachten kann. Daher ist es wichtig, dass hier nicht nur z. B. 10.000 Euro pro Schadenfall zur Verfügung gestellt werden. Denn die Kosten für Tierarzt und gegebenenfalls Klinikaufenthalt, sowie der Ausfall von gewerblich genutzten Pferden, kann schnell ein Vielfaches übersteigen.

Wahrscheinlich einzigartig am Markt ist auch, dass in diesem Deckungskonzept, bei einem Bearbeitungschaden keine Selbstbeteiligung anfällt!

Üblicherweise werden hier Selbstbehalte von 250 Euro bis 1.500 Euro vereinbart – in diesem Deckungskonzept fällt kein Selbstbehalt an!

Damit Sie nicht nur im betrieblichen Bereich bestmöglich gegen Ansprüche Dritter abgesichert sind, sondern auch im privaten Bereich kann eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden.

Die Versicherungssumme richtet sich dabei nach der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.

Wer ist alles mitversichert?

  • Ehepartner oder Lebensgefährte
  • Unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers und seines Ehegatten/Partner bis zum 25. Lebensjahr
  • Eltern, Großeltern oder Enkel, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben
Welche Leistungen sind abgedeckt?

  • Hüten fremder Hunde und Pferde zu privaten Zwecken
  • Reiten fremder Pferde unden Fahren fremder Kutschen
  • Schäden an gemieteten und beweglichen Sachen
  • Schlüsselverlust privater und beruflicher fremder Schlüssel
  • Gefälligkeitshandlungen
  • uvm.

Hinweis:

Häufig beinhalten Betriebshaftpflichtversicherungen nur eine stark abgespeckte Privathaftpflichtversicherung. Wir sind der Meinung, das darf nicht sein. Auch das Bedingungswerk einer Privathaftpflichtversicherung muss umfassend sein, denn einen großen Teil des Tages sind Sie einfach „nur“ eine Privatperson und kein Hufschmied.

Oftmals geht die gewerbliche Tierhüterhaftung (§ 834 BGB) bei der Behandlung auf Sie als Hufschmied über. Daher gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der zeitweilig übernommenen Aufsicht über die zu behandelnden Tiere mitversichert.

Damit Sie wirklich von Kopf bis Huf/Pfote abgesichert sind, können Sie in unserem Maximal-Konzept auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihre Pferde oder Hunde mitversichern.

Die Versicherungssumme ist in der Tierhalterhaftpflichtversicherung immer analog der Betriebshaftpflichtversicherung (3, 5 oder 10 Mio. Euro).

Pferde

  • Keine Ausschlüsse für Reiten ohne Sattel, Gebiss oder Helm
  • Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten
    • Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 Euro
    • geliehenen Pferdetransportern bis 5.000 Euro
  • Fremd- und Gastreiterrisiko
  • Namentlich genannte Reitbeteiligungen, inkl. Schäden and den Reitbeteiligungen durch das Pferd
  • Flurschäden
  • uvm.

Hunde

  • Kein Leinen- oder Maulkorbzwang
  • Schäden an privat gemieteten Wohnungen bis 1 Mio. Euro
  • Alle Hunderassen und Hundegrößen versicherbar
  • Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und Hundeschauen
  • Schäden an fremden Tieren durch (gewollte und ungewollte) Deckakte
  • uvm.

In unserem Maximal-Konzept für Hufschmiede hast du die Wahl zwischen 3 unterschiedlichen Deckungssummen:

  • 3 Mio. Euro
  • 5 Mio. Euro (Unsere Mindestempfehlung)
  • 10 Mio. Euro

Die gewählte Deckungssumme gilt sowohl für die Betriebshaftpflichtversicherung als auch für die Privathaftpflichtversicherung und Tierhalterhaftpflichtversicherung sofern Sie diese Deckungen einschließen.

Wichtig: Auch Bearbeitungsschäden (Schäden, am Pferd, die durch die Bearbeitung entstehen – z. B. zu tief Ausschneiden, Vernagelung usw. – gelten bis zur Versicherungssumme und ohne Selbstbeteiligung mitversichert!

Es besteht die Möglichkeit, das Tätigkeitsprofil umfassend und oft beitragsfrei zu erweitern. Unter anderem gelten folgende Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert:

  • Schlosser und Metallbauarbeiten im Zuerwerb bis zu 30% des Jahresumsatzes
  • Verkauf, Vermietung, Anpassung/Modifikation von Sätteln, Reitsport-Zubehör, Stallbedarf, Pflege- und Futter
  • Tätigkeiten als Klauenpfleger, Tierheilpraktiker, -physiotherapeut, -osteopath, -psychologe und Pferdedentist bis zu 30% des Jahresumsatzes

Neben Ihnen als Inhaber gibt es vielleicht noch weitere angestellte Schmiede oder Bürokräfte. Diese können mitversichert werden.

Kundenstimmen

Ehrliche Kunden? Immer her damit!

Kundenstimmen

Ehrliche Kunden? Immer her damit!

Weitere, wichtige Deckungsinhalte

  • Nebentätigkeiten (bis 30 % des Gesamtumsatzes) im Sinne des Betriebsbilds von Tierheilpraktikern, Tierphysiotherapeuten und Tierostheopathen, Tierpsychologen, Pferdedentisten, Tierhomöopathen oder energetischen Tier-Heilbehandlern
  • Verkauf, Vermietung und Anpassen von Hufschuhen
  • Aufbringen von alternativem Hufschutz
  • Umstellung von Hufeisen auf Barhuf (Abnahme der Eisen)
  • Beschlagen / Aufnageln von Kunststoff- und Alubeschlägen
  • Anbringen und Abnehmen von Klebebeschlag
  • Anpassung und Bewertung von Reitsätteln und sonstigem Reitsportzubehör
  • Verkauf von Pflege- und Desinfektionsmitteln, Futter und Futterzusätzen, Stallbedarf, usw.
  • Tätigkeit als Referent bei Seminaren bzw. Schulkursen
  • Tätigkeit als Metallbauer / Schlosser im Zuerwerb
  • Übernahme von fremden Tieren (auf fremden oder eigenen Grundstücken) als gewerblicher Tierhüter

Mehr als eine Haftpflichtversicherung

Zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung kann auch eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mitversichert werden.

Beruf

Betriebshaftpflichtversicherung
für Ihre Tätigkeit als Hufschmied

Familie

Privathaftpflichtversicherung
für Ihre Familie

Tiere

Tierhalterhaftpflichtversicherung
für Pferde oder Hunde

Haftpflichtversicherung Hufschmied: Fragen von Hufschieden aus den letzten 10 Jahren

Die Versicherungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist immer analog der Versicherungssumme, die Sie in der Betriebshaftpflichtversicherung gewählt haben, allerdings mindestens 5 Mio Euro.

Es gibt keine Vorschriften in unserem Konzept, wie Ihr Zaun gebaut sein muss.

Allerdings ist es natürlich sinnvoll, einen Zaun so zu bauen, dass Ihre Tiere sicher sind und Sie nicht gegen evtl. behördliche Vorgaben verstoßen.

In der Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es keine Vorschriften zum Führen oder Reiten von Pferden.

Sie können also ohne Sattel und Zäumung reiten. Der Versicherungsschutz besteht trotzdem.

Mit einer Gewerbeabmeldung können Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zum Datum der Gewerbeabmeldung kündigen, ohne Gewerbeabmeldung zum Ablauf des Vertrages (3-monatige Kündigungsfrist).

Sie können uns gerne anrufen und wir helfen Ihnen weiter. Sie können aber auch gleich über unseren Online-Service-Bereich den Schaden melden und alle vorliegende Dokumente, z.B. Tierarztrechnung, Fotos hochladen.

Wir geben Ihre Schadensmeldung und Anhänge an den Versicherer weiter und dieser bearbeitet Ihren Schaden. Natürlich bleiben wir dabei Ihr erster Ansprechpartner und unterstützen Sie gerne.

Bitte bezahlen Sie die Rechnung nicht, da der Versicherer den Schaden erst bearbeiten und prüfen muss. Melden Sie bitte den Schaden über unseren Online-Service-Bereich und reichen Sie die Rechnung mit ein.

Bitte reichen Sie das Rechtsanwaltsschreiben an den Versicherer ein. Sie müssen sich keinen Rechtsanwalt nehmen. Die weitere Bearbeitung erfolgt vom Versicherer.

Bitte melden Sie den Schaden über unseren Online-Service-Bereich. Sie können "rein vorsorgliche Meldung" angeben, dann kontaktiert der Versicherer den Anspruchsteller erst, wenn tatsächlich Ansprüche gestellt werden.

Es ist immer empfehlenswert, vor und nach der Bearbeitung Fotos und Videos zu machen. Im Schadensfall kann der Schaden besser beurteilt werden.

Über unseren Online-Service-Bereich, können Sie uns Ihren neuen Namen und Ihre neue Anschrift, sowie Ihre neue Bankverbindung mitteilen.

Weitere empfehlenswerte Versicherungen

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung möchten wir Ihnen auch diese Sonderkonzepte ans Herz legen