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Das 3-in-1-Konzept für Reitlehrer
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Versicherungsschutz während der Ausbildung
Reitlehrer Haftpflichtversicherung: Ihre Vorteile auf einen Blick
In Zusammenarbeit mit praktizierenden Reitlehrern entwickelt – für Ihren optimalen Versicherungsschutz
Beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie
Damit Sie nicht nur im betrieblichen sondern auch im privaten Bereich bestmöglich gegen Ansprüche Dritter abgesichert sind, ist die Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie (beitragsfrei) inklusive. Die Versicherungssumme beträgt in der Privathaftpflichtversicherung immer 50 Mio Euro.
Wer ist alles mitversichert?
- Ehepartner oder Lebensgefährte
- Minderjährige & volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung
- Personen die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben und unverheiratet sind
- Hüten fremder Hunde und Pferde zu privaten Zwecken
- Reiten fremder Pferde und Fahren fremder Kutschen
- Schäden an gemieteten und beweglichen Sachen
- Verlust fremder Schlüssel (privat und beruflich)
- Gefälligkeitshandlungen
- uvm.
Hinweis:
Häufig beinhalten Betriebshaftpflichtversicherungen nur eine stark abgespeckte Privathaftpflichtversicherung. Wir sind der Meinung, das darf nicht sein. Auch das Bedingungswerk einer Privathaftpflichtversicherung muss umfassend sein, denn einen großen Teil des Tages sind Sie einfach „nur“ eine Privatperson und kein Reitlehrer.
Deshalb enthält unser Deckungskonzept einen Privathaftpflichttarif, der aktuell zu den umfassendsten am Markt gehört.
Beitragsfreie Tierhaftpflichtversicherung für ein Pferd oder einen Hund
Damit Sie wirklich von Kopf bis Huf (Pfote) abgesichert sind, gilt in unserem Sonderkonzept auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für ein Pferd oder einen Hund beitragsfrei mitversichert. Weitere Tiere können gerne gegen einen kleinen Mehrbeitrag miteingeschlossen werden.
Pferde (5,45 Euro mtl. je Pferd)
- Private und gewerbliche Nutzung des Pferdes gilt versichert
- Keine Ausschlüsse für Reiten ohne Sattel, Gebiss oder Helm
- Schäden an zu privaten Zwecken …
- gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 Euro
- geliehenen Pferdetransportern bis 5.000 Euro
- Fremd- und Gastreiterrisiko
- Namentlich genannte Reitbeteiligungen, inkl. Schäden an den Reitbeteiligungen durch das Pferd
- Flurschäden
- Einschluss einfach online beantragen
Hunde (2,98 Euro mtl. je Hund)
- Kein Leinen- oder Maulkorbzwang
- Schäden an privat gemieteten Wohnungen bis 1 Mio. Euro
- Alle Hunderassen und Hundegrößen versicherbar
- Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und Hundeschauen
- Schäden an fremden Tieren durch (gewollte und ungewollte) Deckakte
- Einschluss einfach online beantragen
Tipp:
Die Versicherungssumme ist in der Tierhalterhaftpflichtversicherung immer analog der Betriebshaftpflichtversicherung (3, 5 oder 10 Mio. Euro). Wenn Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung also mit einer höheren Versicherungssumme absichern, bekommen Sie die erhöhte Versicherungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung umsonst.
Bearbeitungsschäden bis 80.000 Euro je Schadenfall mitversichert
Wahrscheinlich die wichtigste Klausel im Vertrag:
Verletzungen eines Pferdes, die bei der Behandlung geschehen, gelten bis 80.000 Euro mitversichert.
Erfahrungsgemäß reicht diese Summe für die meisten Reitlehrer aus. Verträge mit Summen unter 50.000 Euro sehen wir kritisch. Immerhin fallen in diese Summe alle Tierarztkosten, Klinikaufenthalte, Medikamente, usw., wenn diese durch einen Bearbeitungsschaden entstehen. Wenn Sie sehr hochwertige Pferde behandeln, können wir Ihnen bei Bedarf auch höhere Summen zur Verfügung stellen.
Bei derartigen Schadenfällen fällt eine Selbstbeteiligung von nur 100 Euro je Schaden an. Übliche Selbstbeteiligungen liegen bei 250 Euro bis 1.000 Euro
Umfassende Mitversicherung von Nebentätigkeiten
Es besteht die Möglichkeit, das Tätigkeitsprofil umfassend und oft beitragsfrei zu erweitern. Vorausgesetzt Ihnen wurden die Inhalte in einer Ausbildung oder bei einer entsprechenden Fortbildung beigebracht. Unter anderem gelten folgende Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert:
- Pferdephysiotherapie & -osteopathie
- Tierheilpraktik & -homöopathie
- Tierchiropraktik & Dorntherapie
- Energetische Heilbehandlungen
- Akupunktur
- DryNeedling
- Blutegeltherapie
- Hufpflege & -orthopädie
- Laser-, Farblicht-, & Elektrotherapie
- Private Kutschfahrten
- Seminare & Schulungen
- Futtermittelverkauf
Wahl der Versicherungssumme zwischen 3, 5 oder 10 Millionen Euro
In unserem Konzept für Reitlehrer haben Sie die Wahl zwischen 3 unterschiedlichen Deckungssummen (=Versicherungssummen):
- 3 Mio. Euro
- 5 Mio. Euro (Unsere Mindestempfehlung)
- 10 Mio. Euro
Die gewählte Deckungssumme gilt sowohl für die Betriebshaftpflichtversicherung als auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
In der Privathaftpflichtversicherung gelten immer 50 Mio Euro als Deckungssumme.
Die Versicherungssumme, Nebentätigkeiten und die Anzahl der Mitversicherten, sind wichtige Faktoren zur Ermittlung der Prämie.
Bis zu 4 Mitarbeiter und der Inhaber beitragsfrei mitversichert
Egal wie hoch Ihr Umsatz ist oder die Löhne, die Sie Ihren Mitarbeitern auszahlen:
Wir rechnen nach Köpfen ab. Das ist einfach und da die wenigsten Reitlehrer mehr als 4 Mitarbeiter beschäftigen, bleibt der Beitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel konstant.
So sparen Sie sich auch lästigen Verwaltungskram – denn bis zu 4 Mitarbeitern müssen Sie keine Jahresmeldung an den Versicherer abgeben. Außer natürlich, Sie wollen weitere Tiere dazu versichern.
Die Zahlung erfolgt quartalsweise ohne Ratenzuschlag
Normalerweise werden Versicherungsbeiträge für 1 Jahr im Voraus gezahlt. Sie zahlen also den gesamten Beitrag und sind dann 1 Jahr lang versichert.
Wer lieber „kleine Häppchen“ möchte, kann seine Versicherung normalerweise auch 1/2 jährlich, 1/4 jährlich zahlen. Allerdings lassen sich das die Versicherer über den sogenannten „Ratenzuschlag“ auch bezahlen.
1/2 jährlich bedeutet oft einen Zuschlag von mindesten 2%. Eine 1/4 jährliche Zahlung mindestens einen Zuschlag von 3%.
Anders in unserem Sonderkonzept für Reitlehrer – hier werden keine Ratenzuschläge erhoben. Daher empfehlen wir immer eine quartalsweise Abrechnung.
Kundenstimmen
Ehrliche Kunden? Immer her damit!
Kundenstimmen
Ehrliche Kunden? Immer her damit!
Auch im Sonderkonzept mitversichert
- Abhandenkommen zur Bearbeitung übernommener Tiere bis 10.000 €
- Ausrichten von Veranstaltungen und Tagungen – soweit in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
- Durchführung von Schulungen für sämtliche Tätigkeiten als beauftragter Referent
- Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen bis zu 150.000 € (10% Selbstbeteiligung, mind. jedoch 50 € und max. 500 €).
- Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten bis 100.000 € (10% Selbstbeteiligung, mind. jedoch 50 € und max. 1.500 €).
Das 3-in-1-Konzept
Reitlehrer Haftpflichtversicherung: Alles in einem – Beruf, Familie und Tier versichert und das schon ab 18,15 € im Monat
Beruf
Betriebshaftpflichtversicherung
für Ihre Tätigkeit als Reitlehrer
Familie
Privathaftpflichtversicherung
beitragsfrei für Ihre Familie
Tiere
Tierhalterhaftpflichtversicherung
beitragsfrei für ein Pferd oder einen Hund
War das schon alles?
Nein! Die bisher aufgeführten Punkte sind nur die Highlights unseres Sonderkonzepts.
Jetzt kommen wir zu den Details in unseren FAQs
Welche Tätigkeiten kann ich in meiner Betriebshaftpflichtversicherung als Reitlehrer zusätzlich versichern und mit welchen Zusatzkosten muss ich rechnen?
- Auf Wunsch können Sie folgende Tätigkeiten im Berech "Humanbehandlung mit Medium Tier" zusätzlich in der Betriebshaftpflichtversicherung beitragsfrei dokumentieren lassen:
Reitlehrer mit Beritt, Tiergestützer Coach, Reitpädagoge, Hippotherapie, heilpädagogisches Reiten und Voltigieren, Arbeit an der Longe, Reitunterricht, Reitkurse, geführte Tagesritte, Reitführungen, Bodenarbeit, Rehatraining. - Wenn Sie eine Tätigkeit im Bereich "Tierbehandlung", wie z. B. Hufpflege, Tierosteopath, Tierphysiotherapeut, Tierheilpraktiker, in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung einschließen lassen möchten, kommt ein monatlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 10 € dazu.
- Sind Sie zusätzlich im Bereich "Humanbehandlung ohne Medium Tier", wie z. B. Heilpraktik, - chiropraktik, -akupunktur, Physiotherapie, tätig und wünschen gerne den Einschluss, so wird ein monatlicher Zusatztbeitrag in Höhe von 10 € angerechnet.
Ich befinde mich derzeit in Ausbildung. Darf ich trotzdem eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen?
Ja, Sie können ohne Probleme die Versicherung abschließen. Allerdings muss das Ausbildungszertifikat allerspätestens 2 Jahre nach Antragsstellung eingereicht werden. Sofern dies nicht geschieht, gilt für die Schäden an geliehenen Pferden ein Selbstbehalt von 250,- € und eine Höchstersatzleistung von 20.000,- € je Schaden.
Ich unterrichte auf eigenem Hof bzw. in eigenen Schulungsräumen. Ist das in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja, gilt mitversichert!
Ist das Verladetraining mitversichert?
Sofern die Benzinklausel nicht eingreift, gilt das Verladetraining beitragsfrei mitversichert.
Kann ich Kutschfahrten in meiner Betriebshaftpflichtversicherung beitragsfrei einschließen lassen?
Ja. Sowohl private Nutzung als auch gewerbliche Nutzung gilt mitversichert.
Sind meine Mitarbeiter versichert?
Ja. In unserem Sonderkonzept sind bis zu 4 Mitarbeiter mitversichert.
Gibt es eine Helm-, Sattel- oder Gebisspflicht während der Therapie?
Nein, es besteht keine Pflicht.
Ich bin in einem Angestelltenverhältnis. Brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Wenn Sie als Reitlehrer angestellt sind, dann sind Sie über die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgesichert. Sind Sie aber selbstständig tätig auf eigene Rechnung, dann benötigen Sie Ihre eigene Betriebshaftpflichtversicherung.
Sind geliehene Pferde über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert und wer haftet bei einem Schadenfall?
Über unser Sonderkonzept gelten Schadenersatzansprüche gegen den Reitlehrer, die von einem geliehenen Pferd verursacht werden, mitversichert. Ein Schadenbeispiel: "Ein geliehenes Pferd schlägt ohne Grund aus und verletzt eine dritte Person".
Es betrifft allerdings die Haltungsfrage des Reitlehrers. Der Verleiher des Tieres haftet nach wie vor als Tierhalter (§833 BGB). Er hat üblicherweise Versicherungsschutz über seine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Meistens sind die Pferde in einem privaten Tierhalterhaftpflichtvertrag versichert, deshalb müsste der Pferdeeigentümer seiner Pferdehalterhaftpflichtversicherung mitteilen, dass sein Pferd gewerblich genutzt wird bzw. zur Reitlehre verliehen wird. Oft ist der Einschluss der gewerblichen Nutzung sehr teuer oder nicht möglich.
Aus diesem Grund haben wir eine Sonderlösung gesucht und mit dem Versicherer verhandelt. Die gewerbliche Nutzung der geliehenen Pferde (Anzahl unbegrenzt) können Sie für monatlich 5,45 € in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung einschließen. VORAUSSETZUNG: Der Pferdeeigentümer schließt seine Pferdehalterhaftpflichtversicherung über uns ab.
Sind Pensionspferde über die Betriebshaftpflichtversicherung versicherbar?
Ja, Sie können vorübergehend übernommene Pferde über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung problemlos absichern. Schäden an Pferden sind bis zu 80.000 ,- € je Schadenfall mitversichert und es fällt eine Selbstbeteiligung von 100,- € je Schadenfall an.
Der Monatsbeitrag Bis zu 5 Pensionspferde beträgt 5,- € und bis zu 10 Pensionspferde 10,- €.