Wir haben aus Gesprächen mit unseren Kunden die wichtigsten Fragen für Sie hier zusammengestellt, deshalb sind diese sehr umfangreich. Wir empfehlen Ihnen deshalb die Nutzung der Suchfunktion (Strg + F).

Allgemeine FAQs

Wenn Sie die Tätigkeit als Pferdebehandler als  Angestellter praktizieren dann sind Sie über die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgesichert. Sind Sie aber selbstständig und tätig (auf eigene Rechnung), dann benötigen Sie Ihre eigene Betriebshaftpflichtversicherung.

Über unser Service-Center (Service-Center Fischerversichert) können Sie uns unter anderem Ihren neuen Namen und Ihre neue Anschrift mitteilen, sowie Ihre neue Bankverbindung.

Ja, ein Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich.

Inhalte Betriebshaftpflichtversicherung

Unsere Fischer-Bedingungen erhalten Sie nur über uns, nicht direkt bei Die Haftpflichtkasse oder auch nicht bei einem anderen Makler. Es mag zwar zunächst ähnlich aussehen, da unser Bedingungswerk auf den aktuellen Bedingungen der Haftpflichtkasse basiert, aber mit wesentlichen Deckungserweiterungen versehen ist, die wir unseren Kunden exklusiv anbieten.

Ab gewünschtem Versicherungsbeginn. Oder falls gewünscht "sofortiger Beginn", wobei damit die Absendung des Onlineantrags gemeint ist.

Der Vertrag wird zunächt für 1 Jahr abgeschlossen. Eine kürzere Laufzeit wird nicht angeboten. Nach 1 Jahr verlängert der Vertrag sich automatisch, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Unsere Verträge werden immer nur für ein Jahr abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung kann bis spätestens 3 Monate vor Ablauf ausgesprochen werden, sonst verlängert sich Vertrag automatisch um ein Jahr.

Bei Gewerbeaufgabe, kann natürlich sofort und ohne weitere Kündigungsfrist gekündigt werden. Für diese außerordentliche Kündigung benötigen wir dann allerdings eine Gewerbeabmeldung als Nachweis.

Mit einer Gewerbeabmeldung können Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zum Datum der Gewerbeabmeldung kündigen, ohne Gewerbeabmeldung (Nachweis des Risikowegfalls) zum Ablauf des Vertrages (3-monatige Kündigungsfrist).

Ja, allerdings müssen die Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherungen neu beantragt werden, was aber unproblematisch online erfolgen kann.

Der Erstbeitrag ist spätestens zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Da wir aber in jedem Fall Lastschrifteinzug vereinbaren, gibt es hier normalerweise keine Probleme.

Die Betriebshaftpflichtversicherung wird normalerweise vierteljährlich eingezogen. Sie können natürlich auch jährlich im Voraus bezahlen. Aber Sie haben dadurch keinen Vorteil, da die für die vierteljährliche Zahlweise ohne Ratenzuschlag erfolgt. Anders als bei normalen Versicherungen verzichten wir hier auf einen Zuschlag von drei bis fünf Prozent und schaffen durch die vierteljährliche Zahlweise mehr Liquidität für Sie. Eine monatliche Zahlweise wird nicht angeboten, auch nicht gegen Beitragszuschlag.

Es reduziert sich die Deckungssumme für Bearbeitungsschäden auf 20.000 € und die Selbstbeteiligung steigt gleichzeitig auf 250 €. Wenn Sie die Ausbildung aber abschließen werden, nur eben etwas länger brauchen, melden Sie sich bitte. Wir finden eine Lösung!

Ja, in den Deckungserweiterungen, wie z.B. den Bearbeitungsschäden. Es gibt jedoch keine generelle Selbstbeteiligung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche besteht Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung.

Ja, Sie können ohne Probleme die Versicherung abschließen. Und zwar zu den Konditionen, die wir auch allen bereits fertig ausgebildeten Kunden anbieten. Allerdings muss das Ausbildungszertifikat allerspätestens 2 Jahre nach Antragsstellung eingereicht werden. Sofern dies nicht geschieht, gilt für die Schäden an Tieren ein Selbstbehalt von 250 € und eine Höchstersatzleistung von 20.000 € je Schaden.

Nein – bei längerer Betriebseinstellung muss der Vertrag gekündigt und zu einem späteren Zeitpunkt neu geschlossen werden.

Bei endgültiger und vollständiger Betriebseinstellung besteht eine Nachhaftung von bis zu fünf Jahren für während der Vertragslaufzeit verursachte Schäden.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen eines Schadenersatzvorwurfs, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Versicherungsschutz wird regelmäßig von Versicherern "erfunden". Dabei werden oft "Vermutungen" angestellt, welche Problematiken bei den Betrieben entstehen könnten und welche Einschlüsse im Bedingungswerk nötig sein könnten. Das kann funktionieren, tut es aber insbesondere bei unbekannteren Berufen - wie z.B. Ihrem - nicht. Wir haben uns für den entgegengesetzten Weg entschieden: Wir haben eine befreundete Pferdebehandlerin so lange zu ihrer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit befragt, bis wir ein genaues Bild über die Tätigkeit hatten. Dieses haben wir dann "ins Versicherungs-Chinesisch" übersetzt und mit mehreren Versicherern hinsichtlich der Prämie verhandelt. Da wir uns inzwischen täglich mit sehr vielen Pferdebehandlern unterhalten, ist es für uns nun nicht mehr schwierig die Bedingungen regelmäßig an neue Gegebenheiten anzupassen.

Grundsätzlich können beliebig viele Mitarbeiter in dem Vertrag mitversichert werden. Selbstverständlich gegen eine entsprechende Mehrprämie. Allerdings sind die meisten Pferdebehandler/-therapeuten eher kleine Betriebe ohne oder nur wenigen Mitarbeitern. Daher haben wir mit dem Versicherer vereinbart, dass in unserem Sonderkonzept bis zu 4 Mitarbeiter beitragsfrei mitversichert sind. Praktikanten die Sie z.B. im "Mitfahrpraktikum" zu Ausbildungszwecken begleiten, werden Mitarbeitern gleichgesetzt.

Jain. Bei den beiden Deckungserweiterungen handelt es sich um beitragsfreie Einschlüsse, die wir als zusätzliches "Bonbon" für dich vereinbaren konnten. Hintergrund ist, dass der Versicherer kalkulatorisch eine gewisse Mindestprämie benötigt, damit sich die Erstellung der Police und die damit verbundene Verwaltung rechnet. Somit konnten wir keine weitere Beitragsvergünstigung erreichen, wohl aber eine enorme Erweiterung des Deckungsumfangs. Sicherlich haben Sie bereits eine bestehende Privathaftpflichtversicherung und auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihr Pferd. Rechnen Sie einfach einmal beide Beiträge zusammen – uns würde es nicht wundern, wenn Sie damit bereits den Beitrag für unsere Betriebshaftpflichtversicherung für Pferdebehandler/-therapeuten überschreiten. Daher empfehlen wir die Bündelung über unser Deckungskonzept. Dennoch besteht prinzipiell die Möglichkeit die beiden Deckungen nicht mitzubeantragen. Dies führt allerdings nicht zu einem Beitragsnachlass.

Das ist kein Problem. Die OHG, GbR oder sonstige Rechtsform wird dann der Versicherungsnehmer und alle Inhaber / Geschäftführer, sowie weitere Mitarbeiter sind über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

Nein, Sie müssen nicht kündigen. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung kann für ein Jahr auf das Betriebsstättenrisiko reduziert werden. Das bedeutet, Sie haben keinen umfassenden Versicherungsschutz bezüglich Ihrer Tätigkeit, aber die Privathaftpflichtversicherung und die Tierhalterhaftpflichtversicherung kann zu sehr günstigen Beiträgen weitergeführt werden.

Wenn dann die Tätigkeit weiterhin nicht aufgenommen wird, muss der Vertrag gekündigt werden und private Haftpflicht und Tierhalterhaftpflicht separat versichert werden. Dies ist aber im Regelfall dann teurer, als das Pausieren. Daher bieten wir diesen Service für ein Jahr an.

Der Versicherer übernimmt die juristische Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung besteht. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt – notfalls auch gerichtlich.

FAQs für Hufpfleger, Huforthopäden, Hufheilpraktiker, ganzheitliche Huftherapeuten, Klauenpfleger

Es ist immer empfehlenswert, vor und nach der Bearbeitung Fotos und Videos zu machen. Im Schadensfall kann der Schaden besser beurteilt werden.

Bitte bezahlen Sie die Rechnung nicht, da der Versicherer den Schaden erst bearbeiten und prüfen muss. Melden Sie bitte den Schaden über unser Service-Center und reichen Sie die Rechnung mit ein.

Das Kleben von du Duplo-und Kunststoffbeschlägen ist grundsätzlich beitragsfrei mitversichert, da wir es als Tätigkeit ansehen, die ein Hufpfleger üblicherweise ausführt (Betriebsbild).
Werden derartige Beschläge jedoch auf genagelt, ordnen wir dies dem Betriebsbild eines Huftechnikers zu. Was wir jedoch gegen einen kleinen Mehrbeitrag unproblematisch mit versichern können.

Selbstverständlich gehört auch die Eisenabnahme zur Tätigkeit eines Hufpfleger und ist unproblematisch mitversichert. Das Anpassen, Aufbrennen und auf Nageln ist jedoch den Hufschmieden vorbehalten und ist daher in einer Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger nicht mitversichert. Für Hufschmiede bieten wir aber auch entsprechende Haftpflichtverischerungslösungen an: Betriebshaftpflicht Hufschmied – Umfassender Schutz

Auch wenn klassischerweise mit Messer, Feile und Zange gearbeitet wird, haben wir in den letzten Jahren beobachten können, dass stellenweise Winkelschleifer und ähnliche Maschine genutzt werden, um die Hufpflege durchzuführen. Wir haben deshalb bereits mit dem Versicherer klargestellt, dass die Nutzung derartiger Maschinen dem Berufsbild des Hufpfleger entspricht und somit auch für derartige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht.

Es spricht nichts dagegen, wenn Sie Pferde in einem speziellen Beschlagstand bearbeiten. Auch dies ist eine zwar seltene, aber durchaus in der Praxis vorkommende Variante. Wichtig ist, dass dabei keine Hufschmiedetätigkeiten ausgeführt werden.

Bei qualifizierter Ausbildung können wir die Pferdephysiotherapie beitragsfrei einschließen. Nutzen Sie dazu gerne unseren Online-Änderungsservice.

Natürlich sind auch die Schäden versichert, die Sie während der Hufpflege an den "Patienten" also den Pferden verursachen. Zum Beispiel werden die nötigen Tierarztkosten ersetzt, wenn Sie versehentlich zu tief geschnitten haben oder mit dem Messer abgerutscht sind und das Bein des Pferdes geschnitten haben. Allerdings ist für derartige Schäden eine Selbstbeteiligung von 100 € pro Schadenfall vorgesehen und die maximale Entschädigung beträgt 80.000 € pro Schaden, maximal 2 mal pro Jahr.

Das Öffnen von Hufgeschwüren und Abszessen gilt, insofern der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Aus-/ Fortbildung dazu befugt ist die Tätigkeiten durchzuführen, mitversichert, soweit sich diese am Huf (inkl. Kronrand) befinden.

Der jeweilige Hufpfleger als Nutzer der App ist über seine eigene Berufshaftpflichtversicherung für die im Versicherungsschein bezeichnete Tätigkeit versichert. Daher stellt die App als Diagnosewerkzeug erstmal keine Einschränkung des Versicherungsschutzes in der jeweiligen Berufshaftpflichtversicherung dar.

FAQs für Tierphysiotherapeuten, Tierosteopathen, Tierchiropraktiker, -akupunkteure, -dorntherapeuten, Tierergotherapeuten, Tierheilpraktiker, Tierhomöopathen, energetische Tierheiler

Mit entsprechendem Ausbildungsnachweis können Sie als Pferdephysio/osteopath/in auch Hunde, Katzen usw. behandeln. Wir sprechen im Bedingungswerk bewußt von “Tierbehandlern” um Sie bei der Auswahl Ihrer Patienten nicht einzuschränken.

Die Lasertherapie ist ohne Begrenzung der Laserklasse abgesichert. Neben der Hafptpflichtversicherung ist hier aber auch eine zusätzliche Kasko- (Elektronikversicherung) empfehlenswert. Denn bei Diebstahl, Transportschäden oder Bedienfehlern, sind bei den modernen Lasergeräten oft hohe Schäden möglich. Sehen Sie sich unbedingt unseren Elektronikschutz an: PferdePro Elektronikschutz - Weltweiter Versicherungsschutz inklusive Verleihrisiko und Vorsorgeversicherung!

Ja, Tierkommunikation kann bei Pferdephysio/osteopath/in beitragsfrei eingeschlossen werden.

Wenn sie als Pferdephysio/osteopath/in eine entsprechende Ausbildung genossen haben sind Akupunktur, Kinesiologie, Cranio sakrale Behandlung, Dry Needling usw. beitragsfrei eingeschlossen.

Die Canine-Bowen-Technique ist für Tierphysiotherapeuten/Hundephysiotherapeuten beitragsfrei eingeschlossen.

Die Emmett-Technique ist für Tierphysio/osteopathen beitragsfrei eingeschlossen.

Das Humoralverfahren ist beitragsfrei eingeschlossen.

Für Tierphysiotherapeuten und -ostepathen ist die Isopathie beitragsfrei eingeschlossen.

Die Phytotherapie ist beitragsfrei für Tierphysiotherapeuten und -osteopathen eingeschlossen.

Für Tierphysiotherapeuten und -osteopathen sind Ultraschallbehandlungen beitragsfrei eingeschlossen.

Behandlungen auf einer Power-Vibra-Station sind beitragsfrei abgesichert.

Massierende oder auch chiropraktische Techniken sowie passive Mobilisationen gelenkiger Strukturen (Tuina-Massagen) sind abgesichert.

Die Magnetfeldtherapie und Thermografie sind für Tierphysio/osteopathen beitragsfrei eingeschlossen.

Für Tierphysio/osteopathen ist die Tierphsychologie beitragsfrei eingeschlossen.

Das Training zur Rehabilitation der Pferde ist beitragsfrei eingeschlossen.

Die Soleinhalation bei Pferden ist beitragsfrei abgesichert.

Sofern es sich um rezeptfreie Mittel handelt, diese nur äußerlich angewendet werden und keine pharmakologische Wirkung haben ist die Vet-Drop Behandlung abgesichert.

Das Fitting inklusive Gebissberatung um z.B. Probleme im Pferdemaul zu erkennen ist beitragsfrei abgesichert. Auch die Anpassung von Sätteln ist mitversicherbar, allerdings muss beachtet werden, dass Schäden am Sattel selbst nicht verischert gelten!

Ohne Narkose ist die Blutentnahme abgesichert. Unter Narkose ist die Blutabnahme nicht abgesichert (Tierarztleistung).

Die Photonentherapie auch als Rot – oder auch Infrarottherapie bekannt, ist beitragsfrei eingeschlossen.

Die Benutzung von Schmerz- oder Akupunkturpflastern, sogenannte Life-Wave-Pflaster, sind beitragsfrei eingeschlossen.

Ja, wir können verschiedenste Human-Behandlungen mitversichern. Nutzen Sie dazu gerne unseren Online-Änderungsservice (Änderung zur Berufshaftpflicht für Pferdebehandler mitteilen Fischerversichert)

Bei qualifizierter Ausbildung können wir die Hufpflege beitragsfrei einschließen. Nutzen Sie dazu gerne unseren Online-Änderungsservice (Änderung zur Berufshaftpflicht für Pferdebehandler mitteilen Fischerversichert)