Patientenverfügung
Das wohl bekannteste Vorsorgedokument ist die Patientenverfügung.
Sie entscheiden in der Patientenverfügung, ob und in welcher Form Sie im Ernstfall medizinisch betreut werden wollen. Durch dieses Dokument wird Ihr Wille für bestimmte, in dem Dokument beschriebene Situationen festgehalten. Ihr Wille kann also festgestellt werden, auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern.
Vorsorgevollmacht
Dieses Vorsorgedokument ist ebenso wichtig wie die Patientenverfügung, hat aber einen ganz anderen Regelungsinhalt. Mit dieser Vollmacht können Sie eine Vertrauensperson (z. B. Ihren Ehe- oder Lebenspartner) die Vollmacht erteilen, für Sie in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu entscheiden und zu handeln, wenn Sie es nicht mehr selbst können. Im Online-Generator können Sie hierzu die Vorsorgevollmacht „Alltag“ sowie „Gesundheit“ erstellen.
In vielen Fällen ist es möglich, mit einer solchen Vorsorgevollmacht die Einschaltung eines Gerichts und die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden. Zusätzlich können Sie im Online-Generator entscheiden, ob in Ihre Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung für den Bevollmächtigten aufgenommen werden soll.
Betreuungsverfügung
Für den Fall, dass die Bestellung eines Betreuers notwendig wird, können Sie mit der Betreuungsverfügung regeln, wer im Ernstfall vom Gericht als Ihr Betreuer bestellt werden soll.
Wenn Sie den Online-Generator benutzen, werden Sie während des Ausfüllens der Vorsorgevollmacht gefragt, ob eine Betreuungsverfügung für den Bevollmächtigten aufgenommen werden soll. Die Betreuungsverfügung wird dann in die Vorsorgevollmacht integriert.
Sorgerechtsverfügung
Was passiert mit einem minderjährigen Kind, wenn die Elternteile schwer erkranken oder sterben? Leider stimmt die weitläufige Meinung nicht, dass das Sorgerecht auf die Großeltern und Paten automatisch übergeht. Dies muss testamentarisch von den Eltern festgelegt werden. Liegt dies nicht vor, bestellt das Familiengericht einen Vormund für die Kinder.
Mit unserem Online-Generator Sorgerechtsverfügung können Sie vorab regeln, wer im Ernstfall das Sorgerecht für das Kind bzw. die Kinder bekommen soll.
Testament
Ein Testament zu verfassen, ist nicht schwer. Dennoch legen viele Menschen zu Lebzeiten nicht fest, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass passiert. Mit unserem Vorsorge-Generator für Testamente helfen wir Ihnen einfach und rechtssicher Ihr Erbe zu regeln.
Bestattungsverfügung
Haben Sie eine Vorstellung wie Sie einmal bestattet werden? Wissen Sie wer Ihre Trauerfeier organisieren soll? Wer achtet darauf, dass Ihr Wille berücksichtigt werden? Mit einer Bestattungsverfügung hinterlegen Sie ihre Wünsche zur Beerdigung und Trauerfeier. Mit unserem Vorsorge-Generator unterstützen wir Sie beim Verfassen.
Testament für den digitalen Nachlass
Fotos in der Cloud, Abonnement bei Netflix, Konto für Bitcoin-Trading oder Profile auf Instagram. Jeder von uns ist im Internet aktiv und nutzt viele digitale Angebote. Mit dem Tod gehen viele wertvolle digitale Besitztümer und Informationen verloren.
Die Hinterbliebenen der Verstorbenen überblicken und regeln selten den digitalen Lebensbereich. Mit unserem Vorsorge-Generator „Testament für den digitalen Nachlass“ halten Sie Ihren letzten Willen einfach fest und geben eine Übersicht über die wichtigsten Assets.
Haustierverfügung
Stellen Sie sich vor, sie werden wegen eines Unfalles oder einer Erkrankung in ein Krankenhaus gebracht. Wer kümmert sich in so einem Fall um Ihren Hund, Katze oder Pferd. Was soll mit Ihrem Haustier passieren, wenn Sie einmal nicht mehr da sind? Mit unserem digitalen Assistenten zur Haustierverfügung helfen wir Ihnen diese Fragen zu beantworten und Ihre Wünsche zu hinterlegen.