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“Freiberuflich” tätig als Dozent für Pferdeosteopathie – wer haftet im Schadensfall?

Allgemein

Viele Pferdeosteopathen, Pferdephysiotherapeuten und andere Selbständige aus der Pferdebranche entscheiden sich nach ihrer Ausbildung, nicht nur Patientenpferde zu behandeln, sondern zusätzlich auch als Dozent:innen an Ausbildungsinstituten tätig zu werden.

In der Regel werden sie von den Ausbildungsinstituten dann aber nicht fest angestellt, sondern arbeiten als Freelancer auf Honorarbasis – das heißt, sie sind selbständig und schreiben eine Rechnung über ihre Dozententätigkeit an das Ausbildungsinstitut.

Da stellt sich häufig die Frage: Wie sind diese Freelancer eigentlich versichert? Gerade im Umgang mit Pferden kann es immer mal zu Unfällen kommen. Ein unbedachter Moment, ein falscher Handgriff – das Pferd erschrickt, schlägt aus und beschädigt einen Gegenstand oder verletzt im schlimmsten Fall einen Kursteilnehmer. Wer haftet in diesem Fall nun? Das Ausbildungsinstitut oder du als Dozent:in? Das wollen wir in diesem Artikel genauer beleuchten und mit einem häufigen Irrtum aufräumen.

Freelancer oder Freiberufler – was ist der Unterschied?

Wir haben den Begriff “freiberuflich” im Titel dieses Blogartikels absichtlich in Anführungsstriche gesetzt. Denn wovon im Volksmund häufig gesprochen wird, ist (steuer)rechtlich nicht ganz korrekt. Deshalb wollen wir hier erst einmal die beiden Begriffe “Freelancer” und “Freiberufler” voneinander abgrenzen und erklären, was der Unterschied ist:

  • Freelancer ist ein umgangssprachlicher Begriff und bezeichnet allgemein eine selbständig arbeitende Person, meist projektbezogen oder auf Honorarbasis tätig. Es ist keine rechtlich definierte Berufsform. Freelancer können sowohl gewerblich tätig sein als auch zu den freien Berufen gehören.
  • Freiberufler ist ein steuerrechtlich definierter Begriff. Dazu zählen bestimmte Katalogberufe wie Ärzte, Heilpraktiker, Journalisten oder Physiotherapeuten (allerdings keine Tierphysiotherapeuten!). Wer als Freiberufler eingestuft wird, muss kein Gewerbe anmelden und zahlt keine Gewerbesteuer.

Wichtig für Pferdetherapeuten, die als Dozent:innen auf Honorarbasis arbeiten: Du trittst dabei nicht als Freiberufler, sondern als Freelancer auf. Denn die Tätigkeit als Dozent:in an einem Institut zählt in diesem Fall steuerrechtlich nicht automatisch zu den freien Berufen. 

Häufiger Irrtum: „Ich bin über das Ausbildungsinstitut mitversichert“

Wenn nun während deines Kurses ein Unfall passiert, eine Person oder ein Gegenstand zu Schaden kommt – wer haftet dann eigentlich? Viele Freelancer glauben, sie seien automatisch über das Ausbildungsinstitut, an dem sie unterrichten, mitversichert. Doch das ist ein Irrtum.

Die Wahrheit: Wenn du nicht festangestellt bist, sondern auf Honorarbasis arbeitest, haftest du selbst für Schäden, die während deiner Tätigkeit entstehen. Die Haftpflichtversicherung des Ausbildungsinstituts deckt deine Tätigkeit nicht ab.

Berufshaftpflichtversicherung – dein wichtigstes Schutzschild

Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist deshalb unverzichtbar. Sie schützt dich, wenn Dritte durch deine berufliche Tätigkeit zu Schaden kommen – sei es ein verletzter Kursteilnehmer oder ein beschädigter Gegenstand.

Typisch versichert sind zum Beispiel:

  • Personenschäden: Ein Teilnehmer wird durch deine Anweisung oder einen unglücklichen Ablauf im Kurs verletzt.
  • Sachschäden: Ein Pferd beschädigt während deiner Demo fremdes Eigentum (z. B. ein Auto oder Equipment).

Ohne Berufshaftpflichtversicherung kann deine gesamte Existenz bedroht sein, denn du haftest für Schäden dann mit deinem gesamten Privatvermögen.

Versicherung deiner Dozententätigkeit bei Fischerversichert

Wir haben uns auf Berufshaftpflichtversicherungen für Pferdeberufe spezialisiert. Und weil wir wissen, dass viele Pferdeprofis nach ihrer Ausbildung nicht nur praktizieren, sondern nebenbei auch unterrichten, haben wir unsere Policen so gestaltet, dass die Dozententätigkeit bei uns immer mitversichert ist.

Dieser Schutz ist ein unschlagbarer Vorteil gegenüber anderen Berufshaftpflichtversicherungen in der Branche. 

Ein weiterer Pluspunkt: Dein Tätigkeitsbereich ist bei uns nicht auf Deutschland beschränkt. Auch Freelancer aus Österreich können sich über Fischerversichert absichern lassen. 

Exkurs: Praktikanten – hier haftet das Unternehmen

Während Freelancer wie du bei der Tätigkeit als Dozent:in nicht über das Ausbildungsinstitut mitversichert sind, verhält es sich bei Praktikanten genau umgekehrt. Wer ein Praktikum bei einem Pferdetherapeuten, einer Praxis oder einem Ausbildungsinstitut für Pferdetherapie absolviert, ist während dieser Zeit in der Regel weisungsgebunden tätig – und damit wie ein Mitarbeiter dem Betrieb zugeordnet.

Das hat entscheidende versicherungsrechtliche Konsequenzen: Der Praktikumsgeber haftet für Schäden, die durch den Praktikanten verursacht werden. Das bedeutet auch, dass der Praktikant über die Betriebshaftpflichtversicherung der Praxis mitversichert werden kann.

Bei Fischerversichert ist das besonders unkompliziert: In unserem Konzept sind bis zu fünf Mitarbeiter – und dazu zählen auch Praktikanten – automatisch beitragsfrei mitversichert. Eine zusätzliche Anmeldung ist in der Regel nicht nötig und es entstehen keine weiteren Kosten. Das gibt dir als Praxisinhaber:in Sicherheit und Flexibilität – gerade wenn du regelmäßig Praktikant:innen betreust.

Weitere sinnvolle Versicherungen für Freelancer

Neben der Berufshaftpflichtversicherung können – je nach individueller Situation – weitere Versicherungen sinnvoll sein:

  • Unfallversicherung: Deckt eigene Verletzungen ab (z. B. Tritt, Sturz, Wegeunfall) – mehr erfahren
  • Rechtsschutzversicherung: Hilft bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Auftraggebern oder Dritten – mehr erfahren
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Sichert dein Einkommen, falls du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst
  • Krankenversicherung: Je nach Einkommen kannst du zwischen gesetzlicher oder privater Absicherung wählen

Tipps für deinen Versicherungsabschluss

Damit du im Ernstfall auf der sicheren Seite bist, achte auf folgende Punkte:

  • Deckungssumme: Mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden
  • Tätigkeitsbeschreibung: Deine konkreten Leistungen sollten exakt dokumentiert sein
  • Selbstbeteiligung: Ist sie für dich finanziell tragbar?

Eine individuelle Beratung hilft dir, keine Lücken im Schutz zu übersehen. Wir bei Fischerversichert sind spezialisiert auf Pferdeberufe – und helfen dir gerne weiter:

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Fazit: Deine Absicherung liegt in deiner Hand

Als selbständiger Dozent oder Freelancer in einem Pferdeberuf trägst du eine große Verantwortung – nicht nur für andere, sondern auch für dich selbst. Verlass dich nicht auf Annahmen oder mündliche Versprechen. Prüfe deine Verträge sorgfältig, stell gezielt Fragen und sichere dich professionell ab.

Denn eines ist klar: Versicherungsschutz ist kein Bürokratie-Monster, sondern dein Sicherheitsnetz – für deinen Beruf, dein Einkommen und deine Zukunft.

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25. Juni 2025/0 Kommentare/von Matthias Fischer
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