Vorschlag / Online-Antrag zur Betriebshaftpflichtversicherung
Hinweis zum Versicherungsschutz ohne Ausbildung
Der Versicherungsnehmer hat keine Ausbildung abgeschlossen und befindet sich aktuell auch nicht in Ausbildung.
Es gilt daher für Bearbeitungsschäden an den Pferden ein Selbstbehalt von 250 € und eine Höchstersatzleistung von 20.000 € je Schadenfall (2-fach maximiert).
Nach 2 schadenfreien Jahren kann der Versicherungsnehmer auf Anfrage die Sonderkonditionen in den Vertrag einschließen.
Die folgenden Risiken können beitragsfrei mitversichert, sofern Ihnen diese Inhalte im Rahmen Ihrer Ausbildung oder einer separaten Fortbildung vermittelt wurden!
Sie sind neben Ihrer Tätigkeit als Hufpfleger auch noch als Reitlehrer tätig? Sie haben fremde Pferde als Pensionspferde eingestellt? Kein Problem, viele Tätigkeiten können in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden!
Tätigkeiten die oben nicht aufgelistet sind.
Ein Pferd oder ein Hund gilt beitragsfrei mitversichert.
Möchten Sie die beitragsfreie Privathaftpflicht im Vertrag einschließen oder haben Sie bereits eine Privathaftpflicht und möchten diese weiterhin nutzen.
Nach dem Absenden des Formulares erhalten Sie von uns einen unverbindlichen Vorschlag zur Betriebshaftpflichtversicherung per Mail zugesendet.
Nach dem Absenden des Formulares, wird der Antrag direkt an den Versicherer übersendet, damit zum gewünschten Beginndatum Versicherungsschutz besteht.
Nach dem Absenden des Formulares, prüfen wir mit dem Versicherer ob das von Ihnen gewünschte Risiko mitversichert werden kann und informieren Sie im Anschluss per Mail.
Der Vertrag wird für die Laufzeit von 1 Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf eine Kündigung erfolgt.
Zum Betriebsbild des Hufpflegers gehören unter anderem:
Unsere Sonderkonditionen:
Schäden bei der Bearbeitung des Hufs gelten bis 80.000 € je Schadenfall mitversichert. Die Selbstbeteiligung für Bearbeitungsschäden beträgt 100 €.
Die gesetzliche Haftpflicht aus der zeitweilig übernommenen Aufsicht über die zu bearbeitenden Tiere gilt ebenfalls mitversichert.
Zum Betriebsbild des Huforthopäden gehören unter anderem:
Zum Betriebsbild des Huftechnikers gehören unter anderem:
Zum Betriebsbild des Tierphysiotherapeuten gehören unter anderem:
Schäden bei der Behandlung des Tieres gelten bis 80.000 € je Schadenfall mitversichert. Die Selbstbeteiligung für Bearbeitungsschäden beträgt 100 €.
Zum Betriebsbild des Tierosteopathen gehören unter anderem:
Zum Betriebsbild des Tierheilpraktikers gehören unter anderem:
Es gelten bis zu 5 Mitarbeiter inklusive Inhaber mitversichert.
Es gelten bis zu 10 Mitarbeiter inklusive Inhaber mitversichert.
Es gelten bis zu 15 Mitarbeiter inklusive Inhaber mitversichert.
Der Versicherungsnehmer befindet sich aktuell in Ausbildung. Bis zum Ausbildungsende gilt die Betriebshaftpflichtversicherung subsidiär zu evtl. bestehenden Versicherungen.
Sofern eine erfolgreich abgelegte Ausbildung nicht innerhalb von 2 Jahren nach Antragsstellung nachgewiesen werden kann, gilt künftig für Bearbeitungsschäden an den Pferden ein Selbstbehalt von 250 € und eine Höchstersatzleistung von 20.000 € je Schadenfall (2-fach maximiert).
Es gilt daher abweichend zur Betriebsbeschreibung für Bearbeitungsschäden an den Pferden ein Selbstbehalt von 250 € und eine Höchstersatzleistung von 20.000 € je Schadenfall (2-fach maximiert).
Sofern der Vertrag 2 Jahr schadenfrei bestehtgelten die Sonderkonditionen gemäß Betriebsbeschreibung.
Die Privathaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer und seine Familie gilt beitragsfrei mitversichert.
• Die Versicherungssumme beträgt 70 Mio € • Keinerlei Selbstbeteiligungen auch nicht in den Deckungserweiterungen
Mitversicherte Personen sind unter anderem:
• Ehepartner, Lebensgefährte • minderjährige & volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung • in häuslicher Gemeinschaft lebende unverheiratete Personen
Die Privathaftpflichtversicherung wird aktuell nicht gewünscht.
Wurden in den letzten 3 Jahren zu den zu versichernden Risiken (Berufshaftpflicht-, Privathaftpflicht- und/oder Tierhalterhaftpflichtversicherung) Haftpflichtansprüche an Sie gestellt?
Bitte teilen Sie uns zu den eingetretenen Schäden folgendes mit:
Maklereinzelauftrag:
Wir wurden von Ihnen beauftragt, die über uns eingereichten Versicherungsverträge zu vermitteln und zu betreuen. Verträge die nicht von uns vermittelt wurden, werden nur mit besonderer Vereinbarung von uns betreut. Hierzu bedarf es eines separaten, schriftlichen Vertrages.
Maklervollmacht, Vertragsinformationen und -bedingungen:
Sie bevollmächtigen uns die Vertragsinformationen und -bedingungen vom Versicherer gem. §7 VVG entgegen zunehmen. Der Versicherer wird die Unterlagen nochmals mit der Police an Sie versenden.
Eingeschränkte Versicherer und Produktauswahl:
Da wir ein Sonderkonzept mit dem Versicherer verhandelt haben, welches sich hinsichtlich des Preis-Leistungs-verhältnisses als sehr stark erwiesen hat, und wir in der praktischen Abwicklung (Antrag, Vertrag, Schaden) sehr gute Erfahrungen gemacht haben, bieten wir nur den vorgeschlagenen Vertrag an.
Kontaktaufnahme durch den Makler:
Sie willigen ein, dass wir Sie mittels Brief, Telefon, Fax und E-Mail kontaktieren dürfen. Dies gilt vorallem bei inhaltlichen Änderungen bestehender Verträge, aber auch für die Übermittlung allgemeiner Informationen im Versicherungsbereich. Diese Einwilligung kann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.
Antragsannahme:
Der Antrag gilt vorbehaltlich Annahme durch den Versicherer.
Bedingungen:
Es gelten die hier verlinkten Bedingungen sowie die beim Betriebsbild aufgeführten Sonderkonditionen zu Bearbeitungsschäden und dazugehörigen Selbstbehalten.
Datenschutz:
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis: Sofern Sie nach dem Absenden des Formulars nicht weitergeleitet werden und keine Bestätigungsmail erhalten, informieren Sie uns bitte telefonisch unter 09201 7737.
Ihre Anfrage / Antrag konnte nur übermittelt werden, wenn Sie eine Bestätigungsmail erhalten haben!
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