Online-Antrag zur Betriebshaftpflichtversicherung
Der Vertrag wird für die Laufzeit von 1 Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf eine Kündigung erfolgt.
Zum Betriebsbild des Pferdephysiotherapeuten gehören unter anderem:
• Sämtliche Inhalte die in der Ausbildung vermittlet wurden. • Durchführen von Schulungen als selbstständiger Dozent.
Unsere Sonderkonditionen:
Schäden bei der Behandlung des Pferdes gelten bis 80.000 € je Schadenfall mitversichert. Die Selbstbeteiligung für Bearbeitungsschäden beträgt 100 €.
Die gesetzliche Haftpflicht aus der zeitweilig übernommenen Aufsicht über die zu bearbeitenden Tiere gilt ebenfalls mitversichert.
Die gewählte Versicherungssumme gilt sowohl für die Betriebshaftpflicht, als auch für die optionale Tierhalterhaftpflichtversicherung.
In der beitragsfreien Privathaftpflichtversicherung nach Tarif "Einfach Komplett" beträgt die Versicherungssumme immer 50 Mio €.
Die folgenden Nebenrisiken gelten beitragsfrei mitversichert, sofern Ihnen diese Inhalte im Rahmen Ihrer Ausbildung oder einer separaten Fortbildung vermittelt wurden!
Der Versicherungsnehmer befindet sich aktuell in Ausbildung. Bis zum Ausbildungsende gilt die Betriebshaftpflichtversicherung subsidiär zu evtl. bestehenden Versicherungen.
Sofern eine erfolgreich abgelegte Ausbildung nicht innerhalb von 2 Jahren nach Antragsstellung nachgewiesen werden kann, gilt künftig für Bearbeitungsschäden an den Pferden ein Selbstbehalt von 250 € und eine Höchstersatzleistung von 20.000 € je Schadenfall (2-fach maximiert).
Die Privathaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer und seine Familie gilt beitragsfrei mitversichert.
• Die Versicherungssumme beträgt 50 Mio € • Keinerlei Selbstbeteiligungen auch nicht in den Deckungserweiterungen
Mitversicherte Personen sind unter anderem:
• Ehepartner, Lebensgefährte • minderjährige & volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung • in häuslicher Gemeinschaft lebende unverheiratete Personen
Die Abbuchung erfolgt quartalsweise und ohne Ratenzuschlag!
Maklereinzelauftrag:
Wir wurden von Ihnen beauftragt, die über uns eingereichten Versicherungsverträge zu vermitteln und zu betreuen. Verträge die nicht von uns vermittelt wurden, werden nur mit besonderer Vereinbarung von uns betreut. Hierzu bedarf es eines separaten, schriftlichen Vertrages.
Maklervollmacht, Vertragsinformationen und -bedingungen:
Sie bevollmächtigen uns die Vertragsinformationen und -bedingungen vom Versicherer gem. §7 VVG entgegen zunehmen. Der Versicherer wird die Unterlagen nochmals mit der Police an Sie versenden.
Eingeschränkte Versicherer und Produktauswahl:
Da wir ein Sonderkonzept mit dem Versicherer verhandelt haben, welches sich hinsichtlich des Preis-Leistungs-verhältnisses als sehr stark erwiesen hat, und wir in der praktischen Abwicklung (Antrag, Vertrag, Schaden) sehr gute Erfahrungen gemacht haben, bieten wir nur den vorgeschlagenen Vertrag an.
Kontaktaufnahme durch den Makler:
Sie willigen ein, dass wir Sie mittels Brief, Telefon, Fax und E-Mail kontaktieren dürfen. Dies gilt vorallem bei inhaltlichen Änderungen bestehender Verträge, aber auch für die Übermittlung allgemeiner Informationen im Versicherungsbereich. Diese Einwilligung kann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.
Antragsannahme:
Der Antrag gilt vorbehaltlich Annahme durch den Versicherer.
Bedingungen:
Es gelten die hier verlinkten Bedingungen sowie die beim Betriebsbild aufgeführten Sonderkonditionen zu Bearbeitungsschäden und dazugehörigen Selbstbehalten.
Datenschutz:
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis: Sofern Sie nach dem Absenden des Formulars nicht weitergeleitet werden und keine Bestätigungsmail erhalten, informieren Sie uns bitte telefonisch unter 09201 7737.
Ihre Anfrage / Antrag konnte nur übermittelt werden, wenn Sie eine Bestätigungsmail erhalten haben!