Ich war nicht nur mit der Abwicklung des Schadensfalles zufrieden, sondern auch mit dem sehr erfreulichen persönlichen Umgang. Da war kein hintergründiges Zähneknirschen zu spüren, sondern man hatte das Gefühl, daß der Sachbearbeiter sich voll in die Situation hineinversetzen konnte. Danke nochmal…….

Sehr freundliche und kompetente Beratung durch das ganze Team, egal um welche Versicherung es geht. Ich bin super zufrieden und auch im Schadensfall wird man bestens betreut. Vielen Dank und weiter so 🙂

Herzlichen Dank für die immer freundliche und kompetente Beratung!

All-Round Service mit All-in Preis.

Unfallschutz 24/7

Bei deiner Arbeit und auch in der Freizeit haben Sie mit Pferden zu tun. Jeder Pferdebesitzer kann von Tritten, Bissen oder einem Sturz vom Pferd berichten. Meist – glücklicherweise – ohne gravierende Folgen. Oft passieren aber auch Unfälle bei ganz alltäglichen Dingen, wie z.B. ein Fall von der Leiter oder bei der Hausarbeit.

Was aber, wenn ein Unfall Ihnen eine dauerhafte Behinderung beschert?

  • Wer bezahlt die Haushaltshilfe oder Stallhilfe für deine Familie in der Zeit, bis du selbst wieder anpacken kannst?
  • Wie ist deine Familie finanziell darauf vorbereitet, wenn dein Einkommen wegfällt?
  • Wie werden Umbauten am Haus oder am Auto finanziert, um eine behindertengerechten Nutzung zu ermöglichen?

Die private Unfallversicherung leistet 24 Stunden am Tag, weltweit bereits ab einer 1%-igen Invalidität.

Oft wird argumentiert, dass eine Unfallversicherung nicht nötig ist, da man in vielen Fällen einen Schadenersatzanspruch beim Unfallverursacher geltend machen kann. Dass dem nicht immer so ist, kannst du hier nachlesen.

Unsere Tarife im direkten Vergleich

Unseren Unfallschutz 24/7 bieten wir in den folgenden Varianten an.

  • Basic
  • Grundsumme
  • Leistung bei Vollinvalidität
  • Todesfallleistung
  • Krankenhaustagegeld
  • 8,77 Euro
  • Basic
  • 50.000 Euro
  • 175.000 Euro*
  • 20.000 Euro
  • 20,00 Euro
  • 8,77 Euro
  • Comfort
  • 100.000 Euro
  • 350.000 Euro*
  • 40.000 Euro
  • 30,00 Euro
  • 17,03 Euro
  • Premium
  • 150.000 Euro
  • 525.000 Euro*
  • 60.000 Euro
  • 40,00 Euro
  • 25,28 Euro

* = Tarif enthält eine progressiv steigende Invaliditätsleistung mit 350 % Progression.

Unfallschutz 24/7

Versicherungsnehmer = Versicherte Person

Versicherungsschutz

Zusätzliche Deckungserweiterungen

Kosmetische Operationen:

Muss sich die versicherte Person aufgrund eines Reitunfalls einer kosmetischen Operation unterziehen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu beheben, entfällt die Begrenzung auf Schneide- und Eckzähne. Bis zu einer Summe von 20.000 Euro übernehmen wir die Behandlung für alle Zähne sofern erforderlich.

Versicherungssumme im Todesfall

Die beitragsfreie Versicherungssumme für den Todesfall wird verdoppelt. Die gesamte Versicherungssumme erhöht sich also immer um jeweils 5.000 Euro.

Sondereinschlüsse

Bei Zerstörung der Reitausrüstung in Folge eines Reitunfalls, der eine Leistung aus der Unfallversicherung nach sich zieht, erstatten wir der versicherten Person zusätzlich die Kosten für Zaumzeug, Sattel, Helm, Reithose etc. bis zu einem Zeitwert in Höhe von 500 Euro. Als Reitunfall im Sinne dieser Vereinbarung gelten ausschließlich Unfälle, die einer VP bei der Fortbewegung auf einem Pferd oder Pony zustoßen – also Stürze von oder gemeinsam mit dem Tier. Bei Unfällen bei der Pflege, Bodenarbeit, Führen, etc. wird die Reitausrüstung nicht erstattet. Alle anderen Leistungen der Unfallversicherung (Invalidität, Todesfall, Krankenhaustagegeld, etc.) sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.

0,00 €

  Der Vertrag wird für die Laufzeit von 1 Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf eine Kündigung erfolgt.

Vorversicherung

Unfälle sind: Berufs-, Freizeit-, Sport- und Verkehrsunfälle oder Stürze aufgrund dessen sich die zu versichernde Person stationär behandeln oder ambulant operieren lassen musste.

Einwilligung zum Sepa-Lastschrifteinzugsverfahren

Dokumentation & Maklerauftrag

Maklereinzelauftrag:

Wir wurden von Ihnen beauftragt, die über uns eingereichten Versicherungsverträge zu vermitteln und zu betreuen. Verträge die nicht von uns vermittelt wurden, werden nur mit besonderer Vereinbarung von uns betreut. Hierzu bedarf es eines separaten, schriftlichen Vertrages.

Maklervollmacht, Vertragsinformationen und -bedingungen:

Sie bevollmächtigen uns die Vertragsinformationen und -bedingungen vom Versicherer gem. §7 VVG entgegen zunehmen. Der Versicherer wird die Unterlagen nochmals mit der Police an Sie versenden.

Eingeschränkte Versicherer und Produktauswahl:

Da wir ein Sonderkonzept mit dem Versicherer verhandelt haben, welches sich hinsichtlich des Preis-Leistungs-verhältnisses als sehr stark erwiesen hat, und wir in der praktischen Abwicklung (Antrag, Vertrag, Schaden) sehr gute Erfahrungen gemacht haben, bieten wir nur den vorgeschlagenen Vertrag an.

Kontaktaufnahme durch den Makler:

Sie willigen ein, dass wir Sie mittels Brief, Telefon, Fax und E-Mail kontaktieren dürfen. Dies gilt vorallem bei inhaltlichen Änderungen bestehender Verträge, aber auch für die Übermittlung allgemeiner Informationen im Versicherungsbereich. Diese Einwilligung kann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.

Antragsannahme:

Der Antrag gilt vorbehaltlich Annahme durch den Versicherer.

Bedingungen: 

Es gelten die hier verlinkten Bedingungen.

Datenschutz:

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Unterschrift

Vermittlernummer: 62/3443

Wichtiger Hinweis: Sofern Sie nach dem absenden des Formulars nicht weitergeleitet werden und keine Bestätigungsmail erhalten, informieren Sie uns bitte telefonisch unter 09201 7737.

Ihre Anfrage / Antrag konnte nicht übermittelt werden, wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten haben!

Alle drei Tarife enthalten automatisch folgende Leistungen

Keine Gesundheitsprüfung

Zum Abschluss des Unfallschutzes 24/7 ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.

Invalidität, Progression & Gliedertaxe

Invalidität, Progression & Gliedertaxe sind drei Begriffe die man häufig liest wenn es um die private Unfallversicherung geht. Aber was bedeuten diese Begriffe eigentlich?

Invalidität

Die private Unfallversicherung greift bei Invalidität infolge eines Unfalls. Soweit, so gut! Aber was heißt das eigentlich genau?

Als Invalidität wird eine dauerhafte Einschränkung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit bezeichnet. Bleibt bei dir nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung zurück, erhältst du eine Invaliditätsleistung in Form einer Einmalzahlung.

Die Höhe der Invaliditätsleistung ist dabei von mehreren Faktoren abhängig:

  • Versicherte Grundsumme
  • Höhe des Invaliditätsgrads gemäß Gliedertaxe
  • Progression

Grundsumme

Die Grundsumme unseres Unfallschutz 24/7 beträgt:

50000 Euro

Basic

100000 Euro

Comfort

150000 Euro

Premium

Gliedertaxe

Die Invaliditätsleistung ist mitunter vom Grad der Beeinträchtigung abhängig. Der Grad der Invalidität wird mithilfe der sogenannten Gliedertaxe festgehalten.

Denn es macht eben einen großen Unterschied, ob eine Zehe oder doch das ganze Bein dauerhaft beeinträchtigt ist. Dies wird über die Gliedertaxe widergespiegelt. Sie dient der Bewertung unterschiedlicher Invaliditätsgrade.

In unserer Unfallversicherung gilt folgende Gliedertaxe versichert:

1
2
3
4
5
6
7
8
1

Arm im Schultergelenk [80%]

Basic: 125.000 Euro
Comfort: 250.000 Euro
Premium: 375.000 Euro

2

Ein Auge [50%]

Basic: 50.000 Euro
Comfort: 100.000 Euro
Premium: 150.000 Euro

3

Gehör auf einem Ohr [40%]

Basic: 35.000 Euro
Comfort: 70.000 Euro
Premium: 105.000 Euro

4

Arm oberhalb Ellenbogen [80%]

Basic: 125.000 Euro
Comfort: 250.000 Euro
Premium: 375.000 Euro

5

Hand [70%]

Basic: 100.000 Euro
Comfort: 200.000 Euro
Premium: 300.000 Euro

6

Bein [75%]

Basic: 112.500 Euro
Comfort: 225.000 Euro
Premium: 337.500 Euro

7

Bein oberhalb Knie [70%]

Basic: 100.000 Euro
Comfort: 200.000 Euro
Premium: 300.000 Euro

8

Fuß [50%]

Basic: 50.000 Euro
Comfort: 100.000 Euro
Premium: 150.000 Euro

Die vollständige Gliedertaxe im Vergleich mit einer Standardgliedertaxe findest du hier.

Progression

Nun bleibt nur noch der Begriff Progression übrig. Die Progression ist ein prozentualer Wert, um den sich die zu zahlende Summe ab einem bestimmten Invalidität (schrittweise) erhöht. In unserem Konzept sind es 350 %.

Am besten lässt sich die Auswirkung der Progression auf die Versicherungsleistung grafisch darstellen.

Geht man zum Bespiel davon aus, dass du im Tarif Comfort versichert bist und eine Hand durch einen Unfall dauerhaft, vollständig beeinträchtig ist. Dies entspricht einem Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe von 70 %:

1
2
3
1

Leistung ohne Progression: 70.000 Euro

2

Leistung mit 225 % Progression: 135.000 Euro

3

Leistung mit 350 % Progression: 200.000 Euro

Unfallschutz 24/7

Versicherungsnehmer = Versicherte Person

Versicherungsschutz

Zusätzliche Deckungserweiterungen

Kosmetische Operationen:

Muss sich die versicherte Person aufgrund eines Reitunfalls einer kosmetischen Operation unterziehen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu beheben, entfällt die Begrenzung auf Schneide- und Eckzähne. Bis zu einer Summe von 20.000 Euro übernehmen wir die Behandlung für alle Zähne sofern erforderlich.

Versicherungssumme im Todesfall

Die beitragsfreie Versicherungssumme für den Todesfall wird verdoppelt. Die gesamte Versicherungssumme erhöht sich also immer um jeweils 5.000 Euro.

Sondereinschlüsse

Bei Zerstörung der Reitausrüstung in Folge eines Reitunfalls, der eine Leistung aus der Unfallversicherung nach sich zieht, erstatten wir der versicherten Person zusätzlich die Kosten für Zaumzeug, Sattel, Helm, Reithose etc. bis zu einem Zeitwert in Höhe von 500 Euro. Als Reitunfall im Sinne dieser Vereinbarung gelten ausschließlich Unfälle, die einer VP bei der Fortbewegung auf einem Pferd oder Pony zustoßen – also Stürze von oder gemeinsam mit dem Tier. Bei Unfällen bei der Pflege, Bodenarbeit, Führen, etc. wird die Reitausrüstung nicht erstattet. Alle anderen Leistungen der Unfallversicherung (Invalidität, Todesfall, Krankenhaustagegeld, etc.) sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.

0,00 €

  Der Vertrag wird für die Laufzeit von 1 Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf eine Kündigung erfolgt.

Vorversicherung

Unfälle sind: Berufs-, Freizeit-, Sport- und Verkehrsunfälle oder Stürze aufgrund dessen sich die zu versichernde Person stationär behandeln oder ambulant operieren lassen musste.

Einwilligung zum Sepa-Lastschrifteinzugsverfahren

Dokumentation & Maklerauftrag

Maklereinzelauftrag:

Wir wurden von Ihnen beauftragt, die über uns eingereichten Versicherungsverträge zu vermitteln und zu betreuen. Verträge die nicht von uns vermittelt wurden, werden nur mit besonderer Vereinbarung von uns betreut. Hierzu bedarf es eines separaten, schriftlichen Vertrages.

Maklervollmacht, Vertragsinformationen und -bedingungen:

Sie bevollmächtigen uns die Vertragsinformationen und -bedingungen vom Versicherer gem. §7 VVG entgegen zunehmen. Der Versicherer wird die Unterlagen nochmals mit der Police an Sie versenden.

Eingeschränkte Versicherer und Produktauswahl:

Da wir ein Sonderkonzept mit dem Versicherer verhandelt haben, welches sich hinsichtlich des Preis-Leistungs-verhältnisses als sehr stark erwiesen hat, und wir in der praktischen Abwicklung (Antrag, Vertrag, Schaden) sehr gute Erfahrungen gemacht haben, bieten wir nur den vorgeschlagenen Vertrag an.

Kontaktaufnahme durch den Makler:

Sie willigen ein, dass wir Sie mittels Brief, Telefon, Fax und E-Mail kontaktieren dürfen. Dies gilt vorallem bei inhaltlichen Änderungen bestehender Verträge, aber auch für die Übermittlung allgemeiner Informationen im Versicherungsbereich. Diese Einwilligung kann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.

Antragsannahme:

Der Antrag gilt vorbehaltlich Annahme durch den Versicherer.

Bedingungen: 

Es gelten die hier verlinkten Bedingungen.

Datenschutz:

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Unterschrift

Vermittlernummer: 62/3443

Wichtiger Hinweis: Sofern Sie nach dem absenden des Formulars nicht weitergeleitet werden und keine Bestätigungsmail erhalten, informieren Sie uns bitte telefonisch unter 09201 7737.

Ihre Anfrage / Antrag konnte nicht übermittelt werden, wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten haben!

Weitere Leistungen

Die Invaliditätsleistung ist natürlich der wichtigste Leistungspunkt einer privaten Unfallversicherung, so auch bei unserem Unfallschutz 24/7 aber es gibt auch noch weitere Leistungen die unser Konzept erbringt.

Unfall-Krankenhaustagegeld

Das Unfall-Krankenhaustagegeld ist fester Bestandteil unseres Unfallschutz 24/7 und leistet wenn der stationäre Aufenthalt
in einem Krankenhaus aufgrund eines Unfalls notwendig ist. Die vereinbarte Leistung wird für jeden Tag gezahlt, an dem sich die versicherte
Person in der medizinisch notwendigen stationären Behandlung befindet. Ambulante Behandlungen führen nicht zur Leistungspflicht.

Die Höhe des Unfall-Krankenhaustagegelds beträgt:

20 Euro

je Tag

30 Euro

je Tag

40 Euro

je Tag

Genesungsgeld

Das Genesungsgeld wird im Anschluss an das Unfall-Krankenhaustagegeld für die Zeit der Genesung gezahlt. Meist ist das Genesungsgeld auf 100 Tage und die Anzahl an Tagen in der stationären Behandlung beschränkt. Beim Unfallschutz 24/7 sind es jedoch maximal 500 Tage.

Weitere Inhalte

  • Todesfallleistung (Summe je nach Tarif)
  • Erweiterte Frist zum Eintritt der Invalidität nach dem Unfall innerhalb von 24 Monaten
  • Erweiterte Frist zur ärztlichen Feststellung und Geltendmachung des Anspruchs nach dem Unfall innerhalb von 36 Monaten
  • Vorzeitige Zahlung der Invaliditätsleistung bei medizinisch gesicherter Diagnose
  • Kosmetische Operationen inklusive Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bis 20.000 Euro
  • Bergungskosten bis 50.000 Euro

Erweiterung des Unfallbegriffs

In unserem Unfallschutz 24/7 gelten unter anderem auch die folgenden Ereignisse als Unfall mitversichert:

  • Allergische Reaktionen als Folge von Insektenstichen
  • Eigenbewegungen
  • Erfrierungen
  • Plötzliche Geräuscheinwirkung
  • Herzinfarkt / Schlaganfall (sowohl unfallbedingt, als auch durch Herzinfarkt verursachte Unfälle)
  • Impfschäden durch Schutzimpfungen gegen bestimmte Krankheiten
  • Insektenstiche
  • Erhöhte Kraftanstrengung
  • Nahrungsmittelvergiftung
  • Sauerstoffentzug
  • Sonnenbrände / Sonnenstiche
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden
  • Übermüdung (hierdurch verursachte Unfälle)
  • Vergiftung
  • Wundinfektion, auch durch geringfügige Unfallverletzungen

Erläuterung zu den Leistungspunkten

Für einige der Leistungspunkte ist es wichtig den Unfallbegriff im versicherungstechnischen Sinn zu kennen: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Wichtig bei dieser Definition sind die folgenden fünf Merkmale: unfreiwillig, Gesundheitsschädigung, von außen, Ereignis und plötzlich. Fehlt eines oder mehrere dieser Merkmale, ist kein Unfall im Sinn der Bedingungen gegeben.

Durch die entsprechende Klausel können die durch die erhöhte Kraftanstrengung verursachten Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche und alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule und auch Gelenksverrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken versichert werden. Nicht versichert sind Schädigungen der Bandscheiben.

Eigenbewegungen sind Bewegungen ohne erhöhte Kraftanstrengung. Als Eigenbewegungen bezeichnet man Reflexbewegungen/-handlungen
oder typische Bewegungen eines Menschen bzw. seines Körpers, die ohne ein gleichzeitiges, direkt und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis durchgeführt wurde. Typische Beispiele einer Eigenbewegung sind das Umknicken beim Gehen oder Joggen, körperliche Drehbewegungen beim Sport oder Erschrecken mit unmittelbarem Sturz.

Eine Todesfallleistung ist nicht generell mitversichert und muss meist gesondert beantragt werden. Die Leistung wird fällig, wenn die Folgen eines Unfalles so schwer sind, dass die versicherte Person innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (z.B. 1 Jahr) aufgrund der Unfallfolgen verstirbt. Mit der Leistung können dann z.B. die Bestattungskosten abgedeckt werden.

Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird fällig, wenn der stationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus aufgrund eines Unfalls notwendig ist. Die vereinbarte Leistung wird für jeden Tag gezahlt, an dem sich die versicherte Person in der medizinisch notwendigen stationären Behandlung befindet. Ambulante Behandlungen führen nicht zur Leistungspflicht.

Das Genesungsgeld wird im Anschluss an das Unfall-Krankenhaustagegeld für die Zeit der Genesung gezahlt. Meist ist das Genesungsgeld auf 100 Tage und die Anzahl an Tagen in der stationären Behandlung beschränkt.

Unter Bergungskosten versteht man die Kosten für erforderliche Such- und Rettungsmaßnahmen sowie Transportkosten ins nächste Krankenhaus. So sind hierüber z.B. auch die hohen Kosten für eine Bergung mittels Hubschrauber abgesichert.

Die Kostenübernahme kosmetischer Operationen bezieht sich auf kosmetische Korrekturen, die infolge eines Unfalls entstehen. Es werden z.B. die Kosten für die Entfernung entstellender Narben (vor allem im Gesicht) übernommen, die man sich z.B. nach einem Sturz in eine Glasscheibe zugezogen hat.