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Unfallschutz 24/7

Versicherungsnehmer = Versicherte Person

Geburtsdatum
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Versicherungsschutz

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Zusätzliche Deckungserweiterungen

 

Kosmetische Operationen:

Muss sich die versicherte Person aufgrund eines Reitunfalls einer kosmetischen Operation unterziehen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu beheben, entfällt die Begrenzung auf Schneide- und Eckzähne. Bis zu einer Summe von 20.000 Euro übernehmen wir die Behandlung für alle Zähne sofern erforderlich.

 

Versicherungssumme im Todesfall

Die beitragsfreie Versicherungssumme für den Todesfall wird verdoppelt. Die gesamte Versicherungssumme erhöht sich also immer um jeweils 5.000 Euro.

 

Sondereinschlüsse

Bei Zerstörung der Reitausrüstung in Folge eines Reitunfalls, der eine Leistung aus der Unfallversicherung nach sich zieht, erstatten wir der versicherten Person zusätzlich die Kosten für Zaumzeug, Sattel, Helm, Reithose etc. bis zu einem Zeitwert in Höhe von 500 Euro. Als Reitunfall im Sinne dieser Vereinbarung gelten ausschließlich Unfälle, die einer VP bei der Fortbewegung auf einem Pferd oder Pony zustoßen – also Stürze von oder gemeinsam mit dem Tier. Bei Unfällen bei der Pflege, Bodenarbeit, Führen, etc. wird die Reitausrüstung nicht erstattet. Alle anderen Leistungen der Unfallversicherung (Invalidität, Todesfall, Krankenhaustagegeld, etc.) sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.

0,00 €
Gewünschter Versicherungsbeginn

  Der Vertrag wird für die Laufzeit von 1 Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf eine Kündigung erfolgt.

Vorversicherung

Bestand oder besteht bereits eine Unfallversicherung
Hatte die zu versichernde Person in den letzten 5 Jahren zwei oder mehr Unfälle aufgrund derer sie sich ärztlich behandeln lassen musste?
Unfälle sind: Berufs-, Freizeit-, Sport- und Verkehrsunfälle oder Stürze aufgrund dessen sich die zu versichernde Person stationär behandeln oder ambulant operieren lassen musste.

Einwilligung zum Sepa-Lastschrifteinzugsverfahren

Dokumentation & Maklerauftrag

Maklereinzelauftrag:

Wir wurden von Ihnen beauftragt, die über uns eingereichten Versicherungsverträge zu vermitteln und zu betreuen. Verträge die nicht von uns vermittelt wurden, werden nur mit besonderer Vereinbarung von uns betreut. Hierzu bedarf es eines separaten, schriftlichen Vertrages.

Maklervollmacht, Vertragsinformationen und -bedingungen:

Sie bevollmächtigen uns die Vertragsinformationen und -bedingungen vom Versicherer gem. §7 VVG entgegen zunehmen. Der Versicherer wird die Unterlagen nochmals mit der Police an Sie versenden.

Eingeschränkte Versicherer und Produktauswahl:

Da wir ein Sonderkonzept mit dem Versicherer verhandelt haben, welches sich hinsichtlich des Preis-Leistungs-verhältnisses als sehr stark erwiesen hat, und wir in der praktischen Abwicklung (Antrag, Vertrag, Schaden) sehr gute Erfahrungen gemacht haben, bieten wir nur den vorgeschlagenen Vertrag an.

Kontaktaufnahme durch den Makler:

Sie willigen ein, dass wir Sie mittels Brief, Telefon, Fax und E-Mail kontaktieren dürfen. Dies gilt vorallem bei inhaltlichen Änderungen bestehender Verträge, aber auch für die Übermittlung allgemeiner Informationen im Versicherungsbereich. Diese Einwilligung kann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.

Antragsannahme:

Der Antrag gilt vorbehaltlich Annahme durch den Versicherer.

Bedingungen: 

Es gelten die hier verlinkten Bedingungen.

Datenschutz:

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Unterschrift

Clear Signature

Vermittlernummer: 62/3443

Wichtiger Hinweis: Sofern Sie nach dem absenden des Formulars nicht weitergeleitet werden und keine Bestätigungsmail erhalten, informieren Sie uns bitte telefonisch unter 09201 7737.

Ihre Anfrage / Antrag konnte nicht übermittelt werden, wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten haben!