Die sogenannte „Gewerbliche Tierhüterhaftung“ ist mitversichert.
Ein wichtiger Punkt innerhalb einer Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger, da diese Situation durchaus üblich ist und ohne entsprechenden Einschluss zu Problemen führen kann. Viele der uns bekannten Versicherungen für Hufpfleger sehen diesen expliziten Einschluss nicht vor! Hier können massive Deckungslücken entstehen!
Zur Klarstellung: Wenn du als gewerblicher Tierhüter giltst (also z.B ein Pferd im Auftrag des Eigentümers von der Koppel holen und damit in der Regel auch die Tierhüter geworden sind), besteht durch unser Deckungskonzept zunächst automatisch Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche Dritter bis zur Versicherungssumme, wobei Schäden am gehüteten Pferd mit maximal 80.000 € und einer Selbstbeteiligung von 100 € versichert sind.
Hierzu noch ein Beispiel:
Angenommen du bist vom Eigentümer beauftragt dessen Pferd von der Koppel zu holen um die Hufe zu feilen. Der Besitzer ist nicht anwesend und dir fällt die Rolle des Tierhüters zu. Das Pferd reist sich los und rennt auf die Straße, wo es einen Verkehrsunfall mit Personenschaden (Behandlungskosten des Autofahrers: 150.000 €. Schaden am Auto: 10.000 €) verursacht. Das Pferd verstirbt an den Folgen des Unfalls und der Eigentümer des Pferdes fordert berechtigt Schadenersatz in Höhe von 30.000 €.
Die Behandlungskosten des Autofahrers und die Schäden am Auto sind bis zur vollen Versicherungssumme von 3, 5, oder 10 Mio € (je nach dem welche Deckung du gewählt hast) versichert.
In diesem Fall werden also 150.000 € + 10.000 € = 160.000 € übernommen.
Für das Pferd stehen maximal 80.000 € zur Verfügung, was in diesem Fall auch ausreichend ist. Dem Eigentümer des Pferdes werden also 30.000 € ersetzt, wobei davon 100 € von Ihnen selbst zu tragen sind (Selbstbeteiligung).
Insgesamt ersetzt der Versicherer in diesem Fall also: 160.000 € + 30.000 € – 100 € = 189.900 €.