Ich war nicht nur mit der Abwicklung des Schadensfalles zufrieden, sondern auch mit dem sehr erfreulichen persönlichen Umgang. Da war kein hintergründiges Zähneknirschen zu spüren, sondern man hatte das Gefühl, daß der Sachbearbeiter sich voll in die Situation hineinversetzen konnte. Danke nochmal…….

Sehr freundliche und kompetente Beratung durch das ganze Team, egal um welche Versicherung es geht. Ich bin super zufrieden und auch im Schadensfall wird man bestens betreut. Vielen Dank und weiter so 🙂

Herzlichen Dank für die immer freundliche und kompetente Beratung!

All-Round Service mit All-in Preis.

Warum finden wir, dass unser Sonderkonzept zur Betriebshaftpflichtversicherung für Pferdeosteopathen toll ist?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für dich als Pferdeosteopathen.

Wir haben unser Konzept in Zusammenarbeit mit praktizierenden Pferdeosteopathen entwickelt um dir einen optimalen und möglichst praxisnahen Versicherungsschutz bieten zu können.

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Versicherungssumme & Haupttätigkeit

Zusatzrisiken

Möchten Sie neben Ihrer Haupttätigkeit noch weitere Risiken absichern?

Tierhalterhaftpflichtversicherung

In unserem Sonderkonzept kann ein Pferd oder alternativ ein Hund beitragsfrei mitversichert werden. Ihre weiteren Tiere sind gegen einen kleinen Mehrbeitrag ebenfalls mitversicherbar.

Privathaftpflichtversicherung

In unserem Sonderkonzept gilt auch eine Privathaftpflicht im Tarif "Einfach Komplett" mit einer Deckungssumme von 50 Mio Euro beitragsfrei mitversichert.

Gesamtsumme (brutto / monatlich)

0,00 €
Einwilligung zur Datenschutzerklärung

Wichtiger Hinweis: Sofern Sie nach dem absenden des Formulars nicht weitergeleitet werden und keine Bestätigungsmail erhalten, informieren Sie uns bitte telefonisch unter 09201 7737.

Ihre Anfrage / Antrag konnte nicht übermittelt werden, wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten haben!

Hinweis

Online Abschluss möglich. Nutze hierzu den Link den du von deinem Kollegen erhalten hast.

Was beinhaltet unser Sonderkonzept für Pferdeosteopathen?

Unser Sonderkonzept umfasst nicht nur die Betriebshaftpflichtversicherung für dich als Pferdeosteopathen sondern auch noch eine beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung für deine Familie. Zusätzlich kannst du auch noch einen Hund oder ein Pferd beitragsfrei mitversichern. All dies bereits ab 18,15 Euro monatlich!

Welche Versicherungssummen stehen zur Wahl und wie teuer ist die Betriebshaftpflichtversicherung?

In unserem Konzept für Pferdeosteopathen hast du die Wahl zwischen 3 unterschiedlichen Deckungssummen. Die gewählte Deckungssumme gilt sowohl für die Betriebshaftpflichtversicherung als auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

In der Privathaftpflichtversicherung gelten immer 50 Mio Euro als Deckungssumme.

Zur Auswahl stehen folgende Deckungssummen:

3 Mio €
5 Mio €

Unsere Mindestempfehlung

10 Mio €

Die Versicherungssumme, Nebentätigkeiten und der Anzahl der mitversicherten sind wichtige Faktoren zur Ermittlung der Prämie.

Am besten du findest es selbst heraus und berechnest deine individuelle Prämie hier:

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Versicherungssumme & Haupttätigkeit

Zusatzrisiken

Möchten Sie neben Ihrer Haupttätigkeit noch weitere Risiken absichern?

Tierhalterhaftpflichtversicherung

In unserem Sonderkonzept kann ein Pferd oder alternativ ein Hund beitragsfrei mitversichert werden. Ihre weiteren Tiere sind gegen einen kleinen Mehrbeitrag ebenfalls mitversicherbar.

Privathaftpflichtversicherung

In unserem Sonderkonzept gilt auch eine Privathaftpflicht im Tarif "Einfach Komplett" mit einer Deckungssumme von 50 Mio Euro beitragsfrei mitversichert.

Gesamtsumme (brutto / monatlich)

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Allgemeine Infos zu unserem Sonderkonzept

Du befindest dich noch in der Ausbildung?

Über unser Sonderkonzept gilts du auch während der Ausbildung subsidiär zu eventuell anderweitig bestehenden Versicherungen versichert. Du musst jedoch innerhalb von 2 Jahren nach Versicherungsbeginn eine erfolgreich abgeschlossen haben und nachweisen.

  • Wahl der Versicherungssumme zwischen 3 Mio, 5 Mio und 10 Mio Euro
  • Bis zu 4 Mitarbeiter und der Inhaber beitragsfrei mitversichert
  • Beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung für dich und deine Familie
  • Beitragsfrei Tierhalterhaftpflichtversicherung für ein Pferd oder einen Hund
  • Die Zahlung erfolgt Quartalsweise ohne Ratenzuschlag

Was gilt in der Betriebshaftpflichtversicherung alles mitversichert?

Bearbeitungsschäden

Verletzungen eines Pferdes die bei der Behandlung eintreten, gelten bis 80.000 Euro mitversichert. Bei derartigen Schadenfällen fällt eine Selbstbeteiligung von 100 Euro je Schaden an!

Nebentätigkeiten

Es besteht die Möglichkeit, das Tätigkeitsprofil umfassend und oft Beitragsfrei zu erweitern. Vorausgesetzt dir wurden die Inhalte in deiner Ausbildung oder bei einer entsprechenden Fortbildung beigebracht. Unter anderem gelten folgende Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert:

 
  • Pferdephysiotherapie
  • Tierheilpraktik & -homöopathie
  • Tierchiropraktik & Dorntherapie
  • Energetische Heilbehandlungen
  • Akupunktur
  • DryNeedling
  • Blutegeltherapie
  • Hufpflege & -orthopädie
  • Laser-, Farblicht-, & Elektrotherapie
  • Private Kutschfahrten
  • Seminare & Schulungen
  • Futtermittelverkauf

Weitere wichtige Inhalte

  • Abhandenkommen zur Behandlung übernommener Tiere bis 10.000 Euro mitversichert
  • Ausrichten von Veranstaltungen und Tagungen soweit in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
  • Durchführung von Schulungen für sämtliche Tätigkeiten als beauftragter Referent
  • Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen bis zu 150.000 Euro (Die Selbstbeteiligung beträgt 10%, mindestens jedoch 50 Euro und maximal 500 Euro).
  • Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten ist bis 100.000 € (Die Selbstbeteiligung beträgt 10%, mindestens jedoch 50 Euro und maximal 1.500 Euro).

Wie umfangreich ist die beitragsfrei Privathaftpflichtversicherung?

Damit du nicht nur im betrieblichen Bereich bestmöglich gegen Ansprüche Dritter abgesichert bist, sondern auch im privaten Bereich gilt die Privathaftpflichtversicherung im Tarif „Einfach Komplett“ beitragsfrei mitversichert.

Die Versicherungssumme beträgt in der Privathaftpflichtversicherung immer 50 Mio Euro.

Ist meine Familie in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Ja, es gelten die folgenden Personen mitversichert:

  • Ehepartner oder Lebensgefährte
  • minderjährige & volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung
  • Personen die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben und unverheiratet sind

Welche Leistungen umfasst die Privathaftpflichtversicherung?

  • Hüten fremder Hunde und Pferde zu privaten Zwecken
  • Reiten fremder Pferde unden Fahren fremder Kutschen
  • Schäden an gemieteten und beweglichen Sachen
  • Schlüsselverlust privater und beruflicher fremder Schlüssel
  • Gefälligkeitshandlungen

Du möchtest weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung, dann klick einfach hier.

Wie sieht es mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung aus?

Damit du wirklich von Kopf bis Huf/Pfote abgesichert bist, gilt in unserem Sonderkonzept auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für ein Pferd oder einen Hund beitragsfrei mitversichert.

Weitere Tiere können gerne gegen einen kleinen Mehrbeitrag miteingeschlossen werden.

Was gilt versichert?

Die Versicherungssumme beträgt analog der Betriebshaftpflichtversicherung 3,5 oder 10 Mio Euro. Ansonsten muss hier zwischen Hunden und Pferden differenziert werden:

Wie viel kostet der Einschluss weiterer Tiere?

Gegen einen geringen Mehrbeitrag können weitere Hunde und Pferde in den Vertrag eingeschlossen werden. Die folgenden Prämien sind die monatlichen Kosten für den Einschluss eines weiteren Tieres.

5,45 Euro

je Pferd

2,98 Euro

je Hund

Pferde

  • Keine Ausschlüsse für Reiten ohne Sattel, Gebiss oder Helm
  • Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten
    • Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 Euro
    • geliehenen Pferdetransportern bis 5.000 Euro
  • Fremd- und Gastreiterrisiko
  • Namentlich genannte Reitbeteiligungen, inkl. Schäden and den Reitbeteiligungen durch das Pferd
  • Flurschäden

Hunde

  • Kein Leinen- oder Maulkorbzwang
  • Schäden an privat gemieteten Wohnungen bis 1 Mio Euro
  • Alle Hunderassen und Hundegrößen versicherbar
  • Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und Hundeschauen
  • Schäden an fremden Tieren durch (gewollte und ungewollte) Deckakte

Du möchtest weitere Informationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung, dann klick einfach hier.

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?

Sicherlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung der wichtigste Baustein zur Absicherung Ihres Berufs. Wir möchten dir jedoch auch unsere anderen Sonderkonzepte ans Herz legen:

War das schon alles?

Nein! Unser Konzept ist sehr umfangreich. Die bisher aufgeführten Punkte sind lediglich die Highlights um die wichtigsten Punkte des Versicherungsschutzes zu umreißen.

Jetzt kommen wir zu den Details in unseren FAQs:

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt sowohl dich als Hufpfleger als auch deine Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Schadenbeispiele gibt es viele – einige Beispiele wären:

  • Du verletzt beim Feilen der Hufe das Pferd und der Pferdebesitzer fordert von dir die nötigen Tierarztkosten ein.
  • Du stolpern bei einem Kundenbesuch gegen das geparkte Auto des Kunden und hinterlassen eine Delle. Auch die Reparatur des Autos wird in diesem Fall gezahlt.
  • Du erschrickst, drehst dich dadurch unvorsichtig um und verletzen einen Besucher des Stalles mit dem Hufmesser.

Versicherungsschutz wird regelmäßig von Versicherern „erfunden“. Dabei werden oft „Vermutungen“ angestellt, welche Problematiken bei den Betrieben entstehen könnten und welche Einschlüsse im Bedingungswerk nötig sein könnten. Das kann funktionieren, tut es aber insbesondere bei unbekannteren Berufen – wie z.B. dem des Hufpflegers – nicht. Wir haben uns für den entgegengesetzten Weg entschieden: Wir haben eine befreundete Hufpflegerin so lange zu ihrer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit befragt, bis wir ein genaues Bild über die Tätigkeit hatten. Dieses haben wir dann „ins Versicherungs-Chinesisch“ übersetzt und mit mehreren Versicherern hinsichtlich der Prämie verhandelt.

Grundsätzlich können beliebig viele Mitarbeiter in dem Vertrag mitversichert werden. Selbstverständlich gegen eine entsprechende Mehrprämie. Allerdings sind die meisten Hufpfleger eher kleine Betriebe ohne oder nur wenigen Mitarbeitern. Daher haben wir mit dem Versicherer vereinbart, dass in unserem Sonderkonzept für ausgebildete Hufpfleger bis zu 4 Mitarbeiter beitragsfrei mitversichert sind.
Praktikanten die den Hufpfelger z.B. im „Mitfahrpraktikum“ zu Ausbildungszwecken begleiten, werden Mitarbeitern gleichgesetzt.

Sachschäden sind all die Schäden, bei denen eine Sache (§90 BGB) beschädigt oder zerstört wird. Zu den Sachschäden zählen auch Schäden an Tieren. Diese Schäden können bis zu 3 Mio €, bis zu 5 Mio €, oder sogar bis zu 10 Mio € versichert werden. Bitte beachte jedoch, das für Schäden an den behandelten Pferden ein maximale Entschädigung von 80.000 € vereinbart gilt!

Personenschäden sind all die Schäden, bei denen der Körper einer Person geschädigt wird. Dabei können extrem hohe Forderungen entstehen, da Schmerzensgeld, Verdienstausfälle, bis hin zu lebenslangen Invalidenrenten gefordert werden können. Diese Schäden können bis zu 3 Mio €, bis zu 5 Mio €, oder sogar bis zu 10 Mio € versichert werden.

Vermögensschäden sind bis zu 100.000 € versichert, spielen in der Praxis jedoch nur eine sehr untergeordnete Rolle. Vermögensschäden sind all die Schäden, bei denen das Vermögen eines Dritten durch Ihre Tun, Dulden oder Unterlassen negativ beeinflusst wird. Und dies OHNE dass ein Sach- oder Personenschaden vorausgeht. Wie schon beschrieben – in der Praxis eher zu vernachlässigen.

Natürlich sind auch die Schäden versichert, die du während der Hufpflege an den „Patienten“ also den Pferden verursachst. Zum Beispiel werden die nötigen Tierarztkosten ersetzt, wenn du versehentlich zu tief geschnitten hast oder mit dem Messer abgerutscht bist und das Bein des Pferdes geschnitten hast. Allerdings ist für derartige Schäden eine Selbstbeteiligung von 100 € pro Schadenfall vorgesehen und die maximale Entschädigung beträgt 80.000 € pro Schaden, maximal 2 mal pro Jahr. Wir glauben grundsätzlich, dass dies eine sehr faire Regelung ist, da wir so eine sehr günstige Prämie erzielen konnten.

Diese unbedingt notwendige Klausel ist natürlich im Konzept erfasst – die wenigsten Hufpfleger dürften ja „stationär“ auf dem eigenen Hof arbeiten.

Die sogenannte „Gewerbliche Tierhüterhaftung“ ist mitversichert.

Ein wichtiger Punkt innerhalb einer Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger, da diese Situation durchaus üblich ist und ohne entsprechenden Einschluss zu Problemen führen kann. Viele der uns bekannten Versicherungen für Hufpfleger sehen diesen expliziten Einschluss nicht vor! Hier können massive Deckungslücken entstehen!

Zur Klarstellung: Wenn du als gewerblicher Tierhüter giltst (also z.B ein Pferd im Auftrag des Eigentümers von der Koppel holen und damit in der Regel auch die Tierhüter geworden sind), besteht durch unser Deckungskonzept zunächst automatisch Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche Dritter bis zur Versicherungssumme, wobei Schäden am gehüteten Pferd mit maximal 80.000 € und einer Selbstbeteiligung von 100 € versichert sind.

Hierzu noch ein Beispiel:

Angenommen du bist vom Eigentümer beauftragt dessen Pferd von der Koppel zu holen um die Hufe zu feilen. Der Besitzer ist nicht anwesend und dir fällt die Rolle des Tierhüters zu. Das Pferd reist sich los und rennt auf die Straße, wo es einen Verkehrsunfall mit Personenschaden (Behandlungskosten des Autofahrers: 150.000 €. Schaden am Auto: 10.000 €) verursacht. Das Pferd verstirbt an den Folgen des Unfalls und der Eigentümer des Pferdes fordert berechtigt Schadenersatz in Höhe von 30.000 €.

Die Behandlungskosten des Autofahrers und die Schäden am Auto sind bis zur vollen Versicherungssumme von 3, 5, oder 10 Mio € (je nach dem welche Deckung du gewählt hast) versichert.

In diesem Fall werden also 150.000 € + 10.000 € = 160.000 € übernommen.

Für das Pferd stehen maximal 80.000 € zur Verfügung, was in diesem Fall auch ausreichend ist. Dem Eigentümer des Pferdes werden also 30.000 € ersetzt, wobei davon 100 € von Ihnen selbst zu tragen sind (Selbstbeteiligung).

Insgesamt ersetzt der Versicherer in diesem Fall also: 160.000 € + 30.000 € – 100 € = 189.900 €.

Auch hier haftet der Hufpfleger als „Gewerblicher Tierhüter“. Damit ist auch diese Situation automatisch mitversichert.

Ja. Praktikanten sind genau wie Ihre Mitarbeiter versichert. Und das sogar ohne Mehrbeitrag, solange du nicht mehr als 4 Mitarbeiter/Praktikanten angestellt hast. Ist dein Betrieb größer als 5 Personen (dich selbst mitgerechnet), so ist dies auch unproblematisch, erfordert jedoch einen kleinen Zusatzbeitrag.

Diese sind mitversichert, aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten. Hierunter fällt auch der „gelegentliche Kundenbesuch/-Auftrag“ im Ausland. Betriebsstätten im Ausland müssen separat bei einem lokalen Anbieter versichert werden. Wir können hier leider keine Deckung besorgen.

Grundsätzlich ist es egal, um welche Art Pferd es sich handelt. Sollte es tatsächlich Turnierpferde geben, die nicht beschlagen werden und zu deinem Kundenstamm als Hufpfleger zählen ist dies unproblematisch. Bitte beachte aber, dass die maximale Entschädigung bei Schäden am Pferd 80.000 € beträgt (Selbstbeteiligung = 100 €).

Auch in unserem Konzept ist der sogenannte „passive Rechtsschutz“ mitversichert. Dies ist jedoch keine Besonderheit unserer Hufpflegerversicherung, sondern wichtiger Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung. Da der Versicherer nicht nur die begründeten Forderungen befriedigt (dies ist immer dann der Fall wenn der Versicherer Entschädigungszahlungen an den Anspruchsteller zahlt), sondern auch unbegründete Ansprüche abwehrt (notfalls auch für dich vor Gericht), spricht man von einer passiven Rechtsschutzfunktion. Unterliegt der Versicherer nämlich im Gerichtsprozess, werden nicht nur die (nun offiziell begründeten) Forderungen ausgeglichen, sondern auch die entstandenen Gerichtskosten übernommen. Dies gilt natürlich nur für Haftpflichtschäden – nicht für z.B. Strafverfahren oder ähnlichem.

Nein, dies ist nicht möglich. Bei den beiden Deckungserweiterungen handelt es sich um beitragsfreie Einschlüsse, die wir als zusätzliches „Bonbon“ für dich vereinbaren konnten. Hintergrund ist, dass der Versicherer kalkulatorisch eine gewisse Mindestprämie benötigt, damit sich die Erstellung der Police und die damit verbundene Verwaltung rechnet. Somit konnten wir keine weitere Beitragsvergünstigung erreichen, wohl aber eine enorme Erweiterung des Deckungsumfangs. Sicherlich hast du bereits eine bestehende Privathaftpflichtversicherung und auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für dein Pferd. Rechnen einfach einmal beide Beiträge zusammen – uns würde es nicht wundern, wenn du damit bereits den Beitrag für unsere Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger überschreitest. Daher empfehlen wir die Bündelung über unser Deckungskonzept für Hufpfleger.

Die Versicherungssumme in der Privathaftpflichtversicherung beträgt immer 50 Mio Euro.

Es können weitere Nebentätigkeiten gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werden (alle Prämien brutto/monatlich) wie z.B.

  • Reittherapie oder Erteilen von Reitunterricht für 9,92 Euro
  • Humanbehandlungen (Chiropraktik, Akupunktur, Physiotherapie) für nur 9,92 Euro
  • Betrieb einer Tierpension ab 11,90 Euro
  • Landwirtschaftliche Nutzfläche ab 6,35 Euro

Eingeschlossen werden können weitere

  • Pferde (auch Gnadenbrotpferde), Esel und Alpakas für je 5,45 €
  • Hunde, Ziegen, Kühe für je 2,98 €

Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (also Schäden die sich über die Umwelt – Luft, Wasser, Boden – verbreiten) sind nur über eine spezielle Umwelthaftpflichtversicherung versichert. Die Basisdeckung ist ausreichend, sofern keine umweltrelevanten Anlagen (z. B. Wasserbehandlungsanlagen, chemischen Produktionsanlagen, Filteranlagen, Lageranlagen für Stoffe und dgl.) genutzt werden. Dies dürfte jedoch im Berufsbild des Hufpflegers auch nur sehr schwerlich vorkommen.

Seit einigen Jahren kann jeder Gewerbetreibende auch für Schäden haftbar gemacht werden, die aus der Zerstörung oder Beschädigung von geschützten Tieren und Lebensräumen resultieren. Auch wenn diese öffentlich-rechtlichen Ansprüche bis dato noch verhältnismäßig wenig gestellt wurden, ist diese Deckung für ein modernes Bedingungswerk unabdingbar. Daher haben wir diese Deckung auch in unserer Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger aufgenommen.

Selbstverständlich ist hier keine abschließende Aufzählung möglich, da auch jeder Schadenfall individuell beurteilt werden muss. Zu den wichtigsten Ausschlüssen zählen:

  • Schäden, die du selbst erleidest
  • Schäden, die du vorsätzlich herbeiführst
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen bzw. Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind (z.B. Tierärztliche Tätigkeiten)

Wenn die Forderungen des Anspruchstellers begründet sind, erfolgt die Entschädigung durch den Versicherer auf Basis der gesetzlich zustehenden Ansprüche. D.h. sofern die Reparatur der beschädigten Sache wirtschaftlich sinnvoll ist, übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten. Würden die Reparaturkosten jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll sein (höher als der Zeitwert), so erstattet der Versicherer den Betrag, den die Sache im Zeitpunkt des Schadens noch Wert ist (=Zeitwert). Auch diese Systematik ist in allen Haftpflichtversicherungen gleich und nicht unserem Konzept für Hufpfleger geschuldet.