Online-Schadenmeldung
Für eine reibungslose Schadenmeldung halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
Bestimmung der Schadenart – Sachschäden
Bitte wählen Sie die zutreffende Schadenursache aus, um die Schadenmeldung möglichst präzise erfassen zu können:
Schaden durch Sturm oder Hagel Ihr Gebäude oder versicherter Besitz wurde durch starke Winde, herabfallende Äste, umgestürzte Bäume oder Hagel beschädigt. Typische Schäden sind z. B. abgedeckte Dächer, zerstörte Fenster oder beschädigte Fassaden.
Schaden durch Blitzschlag Ein direkter oder indirekter Blitzschlag hat zu einem Schaden geführt – etwa durch Brände, Stromüberspannung oder die Zerstörung elektrischer Geräte.
Elementarschäden Ihr Eigentum wurde durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen beschädigt.
Feuer Es kam zu einem Brandschaden durch offenes Feuer, Hitzeentwicklung, Explosion oder Implosion. Auch Folgeschäden durch Löschwasser oder Rauchentwicklung sind hier einzuschließen.
Leitungswasser Wasser ist aus wasserführenden Installationen wie Rohrleitungen, Heizungen oder angeschlossenen Geräten ausgetreten und hat Schäden an Ihrem Eigentum verursacht – z. B. durch Rohrbruch, Frostschäden oder undichte Anschlüsse.
Einbruchdiebstahl Versicherte Gegenstände wurden bei einem gewaltsamen Eindringen in ein Gebäude oder einen geschlossenen Raum entwendet oder beschädigt.
Raub Versicherte Sachen wurden unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen entwendet.
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat (VEMA-Klausel) Sie wurden Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat, z. B. durch mutwillige Beschädigung oder einfachen Diebstahl versicherter Sachen.
Fahrraddiebstahl Ein versichertes Fahrrad wurde entwendet – entweder aus einem verschlossenen Raum (z. B. Keller oder Garage) oder im Freien, sofern es ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert war.
Glasbruch Verglaste Flächen wie Fenster, Türen, Vitrinen oder Mobiliarverglasungen sind zu Bruch gegangen. Es handelt sich hierbei um reine Bruchschäden ohne weitere Einwirkung durch z. B. Einbruch oder Sturm.
Vandalismus Ihr Eigentum wurde mutwillig beschädigt oder zerstört, ohne dass ein Diebstahl im Vordergrund stand – z. B. durch Graffiti, mutwillige Zerstörung von Einrichtungen oder durch unbefugte Dritte verursachte Schäden.
Bitte tragen Sie die folgenden Angaben zum Schadenfall ein. Diese Informationen sind wichtig für die Bearbeitung Ihrer Schadenmeldung:
Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann die Schadenbearbeitung erfolgen.
Hier können Sie die beschädigten und entwendeten Gegenstände oder Gebäudeteile erfassen (z. B. Dach, Fenster, Möbel, technische Geräte). Bitte geben Sie zunächst die Angaben zur ersten beschädigten Sache ein.
Falls weitere Sachen beschädigt wurden, können Sie diese über den Button „Hinzufügen“ ergänzen oder diese einfach pauschal erfassen.
Sofern Ihnen die Anlagen vorliegen, können Sie diese hier direkt anhängen.
Wichtiger Hinweis: Sofern Sie nach dem Absenden des Formulars nicht weitergeleitet werden und keine Bestätigungsmail erhalten, informieren Sie uns bitte telefonisch unter 09201 7737.
Ihre Schadenmeldung konnte nur übermittelt werden, wenn Sie eine Bestätigungsmail erhalten haben!
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