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1Schadenart
2Schadendaten
3Betroffene Sachen
4Anlagen
5Absenden

Checkliste

Für eine reibungslose Schadenmeldung halten Sie bitte folgende Informationen bereit:

  • Schadendatum und Uhrzeit
  • Schadensursache und Beschreibung
  • Adresse des Schadenorts
  • Liste der beschädigten Sachen (inkl. grober Schadenhöhe)
  • Fotos vom Schaden (falls vorhanden)
  • Kaufbelege oder Kostenvoranschläge (wenn vorhanden)

Welche Verträge sind Ihrer Meinung nach eintrittspflichtig

Sparten
Schadenort

Bestimmung der Schadenart – Sachschäden

Bitte wählen Sie die zutreffende Schadenursache aus, um die Schadenmeldung möglichst präzise erfassen zu können:

Schaden durch Sturm oder Hagel
Ihr Gebäude oder versicherter Besitz wurde durch starke Winde, herabfallende Äste, umgestürzte Bäume oder Hagel beschädigt. Typische Schäden sind z. B. abgedeckte Dächer, zerstörte Fenster oder beschädigte Fassaden.

Schaden durch Blitzschlag
Ein direkter oder indirekter Blitzschlag hat zu einem Schaden geführt – etwa durch Brände, Stromüberspannung oder die Zerstörung elektrischer Geräte.

Elementarschäden
Ihr Eigentum wurde durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen beschädigt.

Feuer
Es kam zu einem Brandschaden durch offenes Feuer, Hitzeentwicklung, Explosion oder Implosion. Auch Folgeschäden durch Löschwasser oder Rauchentwicklung sind hier einzuschließen.

Leitungswasser
Wasser ist aus wasserführenden Installationen wie Rohrleitungen, Heizungen oder angeschlossenen Geräten ausgetreten und hat Schäden an Ihrem Eigentum verursacht – z. B. durch Rohrbruch, Frostschäden oder undichte Anschlüsse.

Einbruchdiebstahl
Versicherte Gegenstände wurden bei einem gewaltsamen Eindringen in ein Gebäude oder einen geschlossenen Raum entwendet oder beschädigt.

Raub
Versicherte Sachen wurden unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen entwendet.

Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat (VEMA-Klausel)
Sie wurden Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat, z. B. durch mutwillige Beschädigung oder einfachen Diebstahl versicherter Sachen.

Fahrraddiebstahl
Ein versichertes Fahrrad wurde entwendet – entweder aus einem verschlossenen Raum (z. B. Keller oder Garage) oder im Freien, sofern es ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert war.

Glasbruch
Verglaste Flächen wie Fenster, Türen, Vitrinen oder Mobiliarverglasungen sind zu Bruch gegangen. Es handelt sich hierbei um reine Bruchschäden ohne weitere Einwirkung durch z. B. Einbruch oder Sturm.

Vandalismus
Ihr Eigentum wurde mutwillig beschädigt oder zerstört, ohne dass ein Diebstahl im Vordergrund stand – z. B. durch Graffiti, mutwillige Zerstörung von Einrichtungen oder durch unbefugte Dritte verursachte Schäden.

Was ist passiert?