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    Ihr direkter Draht zu Ihrem Rechtsschutzversicherer

    Direkter Draht zur Rechtsschutzversicherung

Der Richtige Ansprechpartner

Im Schaden- oder Leistungsfall ist es immer wichtig einen kompetenten Ansprechpartner an der Seite zu haben.

Bei Versicherungsfällen sind das wir als Ihr Versicherungsmakler. Bei Rechtsstreitigkeiten ist es dagegen sinnvoll sich direkt an das Anwaltstelefon Ihres Rechtsschutzversicherers zu wenden.

Ihr direkter Draht zu Ihrem Rechtsschutzversicherer:

ARAG

Sie erreichen das Anwaltstelefon Ihres Versicherers ARAG wie folgt:

• 0211 99 333 99

Weitere Informationen zu den Services Ihrer Rechtsschutzversicherung finden Sie direkt unter:

• https://www.arag.de/service/kundenservice/rechtsschutz-services/

Bitte geben Sie dort Ihre Versicherungsscheinnummer an.

Concordia

Sie erreichen das Anwaltstelefon Ihres Versicherers Concordia wie folgt:

• 0511 5701 23 45

Weitere Informationen zu den Services Ihrer Rechtsschutzversicherung finden Sie direkt unter:

• https://www.concordia.de/schadenfall/rechtsschutzfall/

Bitte geben Sie dort Ihre Versicherungsscheinnummer an.

KS Auxilia

Sie erreichen das Anwaltstelefon Ihres Versicherers KS Auxilia wie folgt:

• 089 539 81 333

Weitere Informationen zu den Services Ihrer Rechtsschutzversicherung finden Sie direkt unter:

• https://www.ks-auxilia.de/service/schaden/telefonische-erstberatung/

Bitte geben Sie dort Ihre Versicherungsscheinnummer an.

Roland Rechtsschutz

Sie erreichen das Anwaltstelefon Ihres Versicherers Roland Rechtsschutz wie folgt:

• 0221 8277 500

Weitere Informationen zu den Services Ihrer Rechtsschutzversicherung finden Sie direkt unter:

• https://www.roland-rechtsschutz.de/service/schaden-melden/

Bitte geben Sie dort Ihre Versicherungsscheinnummer an.

Professionell handeln

Gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Unterrichten Sie den Versicherer unverzüglich vom Eintritt des Rechtsschutzfalles.
  • Informieren Sie den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles.
  • Benennen Sie alle Beweismittel und stellen Sie dem Versicherer die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
  • Stimmen Sie, sofern es für Sie zu keinen unbilligen Beeinträchtigungen führt, kostenauslösende Maßnahmen zunächst mit Ihrem Versicherer ab.
  • Informieren Sie auch den beauftragten Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß, geben Sie ihm alle Beweismittel an und helfen Sie diesem bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen.
  • Informieren Sie den Versicherer auf dessen Verlangen hin über den Stand der Angelegenheit.

Sollte es Ihnen passieren, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, nehmen Sie Ihr Recht war, sich nicht zur Sache äußern zu müssen. Besprechen Sie sich zunächst mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt. Bedenken Sie den oft gehörten Satz, dass alles Gesagte auch gegen Sie verwendet werden kann.

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