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Unfallschutz 24/7
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Leistung bereits ab 1% Invalidität
Reiten ohne Helm, Sattel, Zaumzeug, Gebiss usw. versichert
Ihr Unfallschutz rund um die Uhr
Bei Ihrer Arbeit und auch in der Freizeit haben Sie mit Pferden zu tun. Jeder Pferdebesitzer kann von Tritten, Bissen oder einem Sturz vom Pferd berichten. Meist – glücklicherweise – ohne gravierende Folgen. Oft passieren aber auch Unfälle bei ganz alltäglichen Dingen, wie z.B. ein Fall von der Leiter oder bei der Hausarbeit.
Was aber, wenn ein Unfall Ihnen eine dauerhafte Behinderung beschert?
- Wer bezahlt die Haushaltshilfe oder Stallhilfe für Ihre Familie in der Zeit, bis Sie selbst wieder anpacken können?
- Wie ist Ihre Familie finanziell darauf vorbereitet, wenn Ihr Einkommen wegfällt?
- Wie werden Umbauten am Haus oder am Auto finanziert, um eine behindertengerechten Nutzung zu ermöglichen?
Die private Unfallversicherung leistet 24 Stunden am Tag, weltweit bereits ab einer 1%-igen Invalidität.
UNSERE TARIFE IM DIREKTEN VERGLEICH
Unseren Unfallschutz 24/7 bieten wir in den folgenden Varianten an:
- Basic
- Grundsumme
- Leistung bei Vollinvalidität
- Todesfallleistung
- Krankenhaustagegeld
- 8,77 Euro
- Basic
- 50.000 Euro
- 175.000 Euro*
- 20.000 Euro
- 20,00 Euro
- 8,77 Euro
- Comfort
- 100.000 Euro
- 350.000 Euro*
- 40.000 Euro
- 30,00 Euro
- 17,03 Euro
- Premium
- 150.000 Euro
- 525.000 Euro*
- 60.000 Euro
- 40,00 Euro
- 25,28 Euro
* = Tarif enthält eine progressiv steigende Invaliditätsleistung mit 350 % Progression.
Alle drei Tarife enthalten automatisch folgende Leistungen
Unfallschutz auch wenn Sie nicht auf dem Pferd sitzen
Versicherungsschutz 24 Stunden, weltweit. Sowohl beim Reiten, als auch im Beruf und in der Freizeit.
Die Reiter Unfallversicherung für kleine und schwere Unfälle
Leistung bereits ab 1% Invalidität.
Behalten Sie Ihren Reitstil bei
Reiten ohne Helm, Sattel, Zaumzeug, Gebiss usw. versichert
Hilfe, wenn Sie sich selbst nicht helfen können
Such-, Bergungs- und Rettungskosten sind bis 50.000 € versichert.
Leistung bei einem Knochenbruch
Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen und/oder Bänderrissen bis 1.000 €
Versicherungsschutz auch für Ihre Ausrüstung
Versicherungsschutz besteht auch für Ihre Reitausrüstung. Wird diese bei einem Reitunfall beschädigt, werden bis zu 500 € erstattet.
Invalidität, Progression und Gliedertaxe
Invalidität, Progression & Gliedertaxe sind drei Begriffe die man häufig liest wenn es um die private Unfallversicherung geht. Aber was bedeuten diese Begriffe eigentlich?
Invalidität
Die private Unfallversicherung greift bei Invalidität infolge eines Unfalls. Soweit, so gut! Aber was heißt das eigentlich genau?
Als Invalidität wird eine dauerhafte Einschränkung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit bezeichnet. Bleibt bei Ihnen nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung zurück, erhalten Sie eine Invaliditätsleistung in Form einer Einmalzahlung.
Die Höhe der Invaliditätsleistung ist dabei von mehreren Faktoren abhängig:
- Versicherte Grundsumme
- Höhe des Invaliditätsgrads gemäß Gliedertaxe
- Progression
Gliedertaxe
Die Invaliditätsleistung ist mitunter vom Grad der Beeinträchtigung abhängig. Der Grad der Invalidität wird mithilfe der sogenannten Gliedertaxe festgehalten.
Denn es macht eben einen großen Unterschied, ob eine Zehe oder doch das ganze Bein dauerhaft beeinträchtigt ist. Dies wird über die Gliedertaxe widergespiegelt. Sie dient der Bewertung unterschiedlicher Invaliditätsgrade.
In unserer Unfallversicherung gilt folgende Gliedertaxe versichert:
![Gliedertaxe 2 Comic](https://www.fischerversichert.de/wp-content/uploads/2021/02/Gliedertaxe-2-Comic-705x705.png)
Arm im Schultergelenk [80%]
Basic: 125.000 Euro
Comfort: 250.000 Euro
Premium: 375.000 Euro
Ein Auge [50%]
Basic: 50.000 Euro
Comfort: 100.000 Euro
Premium: 150.000 Euro
Gehör auf einem Ohr [40%]
Basic: 35.000 Euro
Comfort: 70.000 Euro
Premium: 105.000 Euro
Arm oberhalb Ellenbogen [80%]
Basic: 125.000 Euro
Comfort: 250.000 Euro
Premium: 375.000 Euro
Hand [70%]
Basic: 100.000 Euro
Comfort: 200.000 Euro
Premium: 300.000 Euro
Bein [75%]
Basic: 112.500 Euro
Comfort: 225.000 Euro
Premium: 337.500 Euro
Bein oberhalb Knie [70%]
Basic: 100.000 Euro
Comfort: 200.000 Euro
Premium: 300.000 Euro
Fuß [50%]
Basic: 50.000 Euro
Comfort: 100.000 Euro
Premium: 150.000 Euro
![Progressionstabelle](https://www.fischerversichert.de/wp-content/uploads/2021/02/Progressionstabelle.png)
Leistung ohne Progression: 70.000 Euro
Leistung mit 225 % Progression: 135.000 Euro
Leistung mit 350 % Progression: 200.000 Euro
Progression
Nun bleibt nur noch der Begriff Progression übrig. Die Progression ist ein prozentualer Wert, um den sich die zu zahlende Summe ab einem bestimmten Invalidität (schrittweise) erhöht. In unserem Konzept sind es 350 %.
Am besten lässt sich die Auswirkung der Progression auf die Versicherungsleistung grafisch darstellen.
Geht man zum Bespiel davon aus, dass Sie im Tarif Comfort versichert sind und eine Hand durch einen Unfall dauerhaft, vollständig beeinträchtig ist. Dies entspricht einem Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe von 70 %:
Weitere Leistungen
Die Invaliditätsleistung ist natürlich der wichtigste Leistungspunkt einer privaten Unfallversicherung, so auch bei unserem Unfallschutz 24/7 aber es gibt auch noch weitere Leistungen die unser Konzept erbringt.
Unfall-Krankenhaustagegeld
Das Unfall-Krankenhaustagegeld ist fester Bestandteil unseres Unfallschutz 24/7 und leistet wenn der stationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus aufgrund eines Unfalls notwendig ist. Die vereinbarte Leistung wird für jeden Tag gezahlt, an dem sich die versicherte Person in der medizinisch notwendigen stationären Behandlung befindet. Ambulante Behandlungen führen nicht zur Leistungspflicht. Die Höhe des Unfall-Krankenhaustagegelds beträgt:
Basic: 20 Euro je Tag
Comfort: 30 Euro je Tag
Premium: 40 Euro je Tag
Genesungsgeld
Weitere Inhalte
- Todesfallleistung (Summe je nach Tarif)
- Erweiterte Frist zum Eintritt der Invalidität nach dem Unfall innerhalb von 24 Monaten
- Erweiterte Frist zur ärztlichen Feststellung und Geltendmachung des Anspruchs nach dem Unfall innerhalb von 36 Monaten
- Vorzeitige Zahlung der Invaliditätsleistung bei medizinisch gesicherter Diagnose
- Kosmetische Operationen inklusive Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bis 20.000 Euro
- Bergungskosten bis 50.000 Euro
Erweiterung des Unfallbegriffs
In unserem Unfallschutz 24/7 gelten unter anderem auch die folgenden Ereignisse als Unfall mitversichert:
- Allergische Reaktionen als Folge von Insektenstichen
- Eigenbewegungen
- Erfrierungen
- Plötzliche Geräuscheinwirkung
- Herzinfarkt / Schlaganfall (sowohl unfallbedingt, als auch durch Herzinfarkt verursachte Unfälle)
- Impfschäden durch Schutzimpfungen gegen bestimmte Krankheiten
- Insektenstiche
- Erhöhte Kraftanstrengung
- Nahrungsmittelvergiftung
- Sauerstoffentzug
- Sonnenbrände / Sonnenstiche
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Übermüdung (hierdurch verursachte Unfälle)
- Vergiftung
- Wundinfektion, auch durch geringfügige Unfallverletzungen
Erläuterung zu den Leistungspunkten
Warum brauche ich als Hufpfleger eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt sowohl dich als Hufpfleger als auch deine Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Was für Forderungen können auf mich zukommen?
Schadenbeispiele gibt es viele – einige Beispiele wären:
- Du verletzt beim Feilen der Hufe das Pferd und der Pferdebesitzer fordert von dir die nötigen Tierarztkosten ein.
- Du stolpern bei einem Kundenbesuch gegen das geparkte Auto des Kunden und hinterlassen eine Delle. Auch die Reparatur des Autos wird in diesem Fall gezahlt.
- Du erschrickst, drehst dich dadurch unvorsichtig um und verletzen einen Besucher des Stalles mit dem Hufmesser.
Was macht unser unser Konzept zur Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger so praxisnah?
Versicherungsschutz wird regelmäßig von Versicherern „erfunden“. Dabei werden oft „Vermutungen“ angestellt, welche Problematiken bei den Betrieben entstehen könnten und welche Einschlüsse im Bedingungswerk nötig sein könnten. Das kann funktionieren, tut es aber insbesondere bei unbekannteren Berufen – wie z.B. dem des Hufpflegers – nicht. Wir haben uns für den entgegengesetzten Weg entschieden: Wir haben eine befreundete Hufpflegerin so lange zu ihrer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit befragt, bis wir ein genaues Bild über die Tätigkeit hatten. Dieses haben wir dann „ins Versicherungs-Chinesisch“ übersetzt und mit mehreren Versicherern hinsichtlich der Prämie verhandelt.
Wie viele Mitarbeiter oder Praktikanten sind versicherbar?
Grundsätzlich können beliebig viele Mitarbeiter in dem Vertrag mitversichert werden. Selbstverständlich gegen eine entsprechende Mehrprämie. Allerdings sind die meisten Hufpfleger eher kleine Betriebe ohne oder nur wenigen Mitarbeitern. Daher haben wir mit dem Versicherer vereinbart, dass in unserem Sonderkonzept für ausgebildete Hufpfleger bis zu 4 Mitarbeiter beitragsfrei mitversichert sind.
Praktikanten die den Hufpfelger z.B. im „Mitfahrpraktikum“ zu Ausbildungszwecken begleiten, werden Mitarbeitern gleichgesetzt.
Was sind Sachschäden und bis zu welcher Summe sind diese versichert?
Sachschäden sind all die Schäden, bei denen eine Sache (§90 BGB) beschädigt oder zerstört wird. Zu den Sachschäden zählen auch Schäden an Tieren. Diese Schäden können bis zu 3 Mio €, bis zu 5 Mio €, oder sogar bis zu 10 Mio € versichert werden. Bitte beachte jedoch, das für Schäden an den behandelten Pferden ein maximale Entschädigung von 80.000 € vereinbart gilt!
Was sind Personenschäden und bis zu welcher Summe sind diese versichert?
Personenschäden sind all die Schäden, bei denen der Körper einer Person geschädigt wird. Dabei können extrem hohe Forderungen entstehen, da Schmerzensgeld, Verdienstausfälle, bis hin zu lebenslangen Invalidenrenten gefordert werden können. Diese Schäden können bis zu 3 Mio €, bis zu 5 Mio €, oder sogar bis zu 10 Mio € versichert werden.
Was sind Vermögensschäden und bis zu welcher Summe sind diese versichert?
Vermögensschäden sind bis zu 100.000 € versichert, spielen in der Praxis jedoch nur eine sehr untergeordnete Rolle. Vermögensschäden sind all die Schäden, bei denen das Vermögen eines Dritten durch Ihre Tun, Dulden oder Unterlassen negativ beeinflusst wird. Und dies OHNE dass ein Sach- oder Personenschaden vorausgeht. Wie schon beschrieben – in der Praxis eher zu vernachlässigen.
Welche Regelungen gelten bei Schäden an den zu behandelnden Tieren?
Natürlich sind auch die Schäden versichert, die du während der Hufpflege an den „Patienten“ also den Pferden verursachst. Zum Beispiel werden die nötigen Tierarztkosten ersetzt, wenn du versehentlich zu tief geschnitten hast oder mit dem Messer abgerutscht bist und das Bein des Pferdes geschnitten hast. Allerdings ist für derartige Schäden eine Selbstbeteiligung von 100 € pro Schadenfall vorgesehen und die maximale Entschädigung beträgt 80.000 € pro Schaden, maximal 2 mal pro Jahr. Wir glauben grundsätzlich, dass dies eine sehr faire Regelung ist, da wir so eine sehr günstige Prämie erzielen konnten.
Sind die "Arbeiten auf fremden Grundstücken" mitversichert?
Diese unbedingt notwendige Klausel ist natürlich im Konzept erfasst – die wenigsten Hufpfleger dürften ja „stationär“ auf dem eigenen Hof arbeiten.
Besteht auch Versicherungsschutz für den Hufpfleger wenn der Eigentümer der zu behandelnden Pferde nicht anwesend ist?
Die sogenannte „Gewerbliche Tierhüterhaftung“ ist mitversichert.
Ein wichtiger Punkt innerhalb einer Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger, da diese Situation durchaus üblich ist und ohne entsprechenden Einschluss zu Problemen führen kann. Viele der uns bekannten Versicherungen für Hufpfleger sehen diesen expliziten Einschluss nicht vor! Hier können massive Deckungslücken entstehen!
Zur Klarstellung: Wenn du als gewerblicher Tierhüter giltst (also z.B ein Pferd im Auftrag des Eigentümers von der Koppel holen und damit in der Regel auch die Tierhüter geworden sind), besteht durch unser Deckungskonzept zunächst automatisch Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche Dritter bis zur Versicherungssumme, wobei Schäden am gehüteten Pferd mit maximal 80.000 € und einer Selbstbeteiligung von 100 € versichert sind.
Hierzu noch ein Beispiel:
Angenommen du bist vom Eigentümer beauftragt dessen Pferd von der Koppel zu holen um die Hufe zu feilen. Der Besitzer ist nicht anwesend und dir fällt die Rolle des Tierhüters zu. Das Pferd reist sich los und rennt auf die Straße, wo es einen Verkehrsunfall mit Personenschaden (Behandlungskosten des Autofahrers: 150.000 €. Schaden am Auto: 10.000 €) verursacht. Das Pferd verstirbt an den Folgen des Unfalls und der Eigentümer des Pferdes fordert berechtigt Schadenersatz in Höhe von 30.000 €.
Die Behandlungskosten des Autofahrers und die Schäden am Auto sind bis zur vollen Versicherungssumme von 3, 5, oder 10 Mio € (je nach dem welche Deckung du gewählt hast) versichert.
In diesem Fall werden also 150.000 € + 10.000 € = 160.000 € übernommen.
Für das Pferd stehen maximal 80.000 € zur Verfügung, was in diesem Fall auch ausreichend ist. Dem Eigentümer des Pferdes werden also 30.000 € ersetzt, wobei davon 100 € von Ihnen selbst zu tragen sind (Selbstbeteiligung).
Insgesamt ersetzt der Versicherer in diesem Fall also: 160.000 € + 30.000 € – 100 € = 189.900 €.
Besteht Versicherungsschutz wenn Ich die Pferde ohne Anwesenheit des Eigentümers nach der Behandlung zurück in den Stall bringe?
Auch hier haftet der Hufpfleger als „Gewerblicher Tierhüter“. Damit ist auch diese Situation automatisch mitversichert.
Sind Praktikanten in meiner Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Praktikanten sind genau wie Ihre Mitarbeiter versichert. Und das sogar ohne Mehrbeitrag, solange du nicht mehr als 4 Mitarbeiter/Praktikanten angestellt hast. Ist dein Betrieb größer als 5 Personen (dich selbst mitgerechnet), so ist dies auch unproblematisch, erfordert jedoch einen kleinen Zusatzbeitrag.
In wie fern sind Schäden im Ausland (innerhalb Europa) mitversichert?
Diese sind mitversichert, aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten. Hierunter fällt auch der „gelegentliche Kundenbesuch/-Auftrag“ im Ausland. Betriebsstätten im Ausland müssen separat bei einem lokalen Anbieter versichert werden. Wir können hier leider keine Deckung besorgen.
Ist die Behandlung von Turnierpferden mitversichert?
Grundsätzlich ist es egal, um welche Art Pferd es sich handelt. Sollte es tatsächlich Turnierpferde geben, die nicht beschlagen werden und zu deinem Kundenstamm als Hufpfleger zählen ist dies unproblematisch. Bitte beachte aber, dass die maximale Entschädigung bei Schäden am Pferd 80.000 € beträgt (Selbstbeteiligung = 100 €).
Was ist ein passiver Rechtsschutz?
Auch in unserem Konzept ist der sogenannte „passive Rechtsschutz“ mitversichert. Dies ist jedoch keine Besonderheit unserer Hufpflegerversicherung, sondern wichtiger Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung. Da der Versicherer nicht nur die begründeten Forderungen befriedigt (dies ist immer dann der Fall wenn der Versicherer Entschädigungszahlungen an den Anspruchsteller zahlt), sondern auch unbegründete Ansprüche abwehrt (notfalls auch für dich vor Gericht), spricht man von einer passiven Rechtsschutzfunktion. Unterliegt der Versicherer nämlich im Gerichtsprozess, werden nicht nur die (nun offiziell begründeten) Forderungen ausgeglichen, sondern auch die entstandenen Gerichtskosten übernommen. Dies gilt natürlich nur für Haftpflichtschäden – nicht für z.B. Strafverfahren oder ähnlichem.
Kann die beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung oder die beitragsfreie Pferdehalterhaftpflichtversicherung ausgeschlossen werden?
Nein, dies ist nicht möglich. Bei den beiden Deckungserweiterungen handelt es sich um beitragsfreie Einschlüsse, die wir als zusätzliches „Bonbon“ für dich vereinbaren konnten. Hintergrund ist, dass der Versicherer kalkulatorisch eine gewisse Mindestprämie benötigt, damit sich die Erstellung der Police und die damit verbundene Verwaltung rechnet. Somit konnten wir keine weitere Beitragsvergünstigung erreichen, wohl aber eine enorme Erweiterung des Deckungsumfangs. Sicherlich hast du bereits eine bestehende Privathaftpflichtversicherung und auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für dein Pferd. Rechnen einfach einmal beide Beiträge zusammen – uns würde es nicht wundern, wenn du damit bereits den Beitrag für unsere Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger überschreitest. Daher empfehlen wir die Bündelung über unser Deckungskonzept für Hufpfleger.
Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Privathaftpflichtversicherung?
Die Versicherungssumme in der Privathaftpflichtversicherung beträgt immer 50 Mio Euro.
Welche beitragspflichtigen Einschlüsse in die Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger sind möglich?
Es können weitere Nebentätigkeiten gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werden (alle Prämien brutto/monatlich) wie z.B.
- Reittherapie oder Erteilen von Reitunterricht für 9,92 Euro
- Humanbehandlungen (Chiropraktik, Akupunktur, Physiotherapie) für nur 9,92 Euro
- Betrieb einer Tierpension ab 11,90 Euro
- Landwirtschaftliche Nutzfläche ab 6,35 Euro
Eingeschlossen werden können weitere
- Pferde (auch Gnadenbrotpferde), Esel und Alpakas für je 5,45 €
- Hunde, Ziegen, Kühe für je 2,98 €
Was versteht man unter der beitragsfrei mitversicherten Umwelthaftpflichtversicherung (Basisdeckung)?
Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (also Schäden die sich über die Umwelt – Luft, Wasser, Boden – verbreiten) sind nur über eine spezielle Umwelthaftpflichtversicherung versichert. Die Basisdeckung ist ausreichend, sofern keine umweltrelevanten Anlagen (z. B. Wasserbehandlungsanlagen, chemischen Produktionsanlagen, Filteranlagen, Lageranlagen für Stoffe und dgl.) genutzt werden. Dies dürfte jedoch im Berufsbild des Hufpflegers auch nur sehr schwerlich vorkommen.
Was ist unter der beitragsfreien Umweltschadensversicherung zu verstehen?
Seit einigen Jahren kann jeder Gewerbetreibende auch für Schäden haftbar gemacht werden, die aus der Zerstörung oder Beschädigung von geschützten Tieren und Lebensräumen resultieren. Auch wenn diese öffentlich-rechtlichen Ansprüche bis dato noch verhältnismäßig wenig gestellt wurden, ist diese Deckung für ein modernes Bedingungswerk unabdingbar. Daher haben wir diese Deckung auch in unserer Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger aufgenommen.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Selbstverständlich ist hier keine abschließende Aufzählung möglich, da auch jeder Schadenfall individuell beurteilt werden muss. Zu den wichtigsten Ausschlüssen zählen:
- Schäden, die du selbst erleidest
- Schäden, die du vorsätzlich herbeiführst
- Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen bzw. Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind (z.B. Tierärztliche Tätigkeiten)
Was bedeutet "Zeitwertentschädigung" und wie erfolgt überhaupt die Entschädigung?
Wenn die Forderungen des Anspruchstellers begründet sind, erfolgt die Entschädigung durch den Versicherer auf Basis der gesetzlich zustehenden Ansprüche. D.h. sofern die Reparatur der beschädigten Sache wirtschaftlich sinnvoll ist, übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten. Würden die Reparaturkosten jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll sein (höher als der Zeitwert), so erstattet der Versicherer den Betrag, den die Sache im Zeitpunkt des Schadens noch Wert ist (=Zeitwert). Auch diese Systematik ist in allen Haftpflichtversicherungen gleich und nicht unserem Konzept für Hufpfleger geschuldet.