Online-Antrag zur Betriebshaftpflichtversicherung
Der Vertrag wird für die Laufzeit von 1 Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf eine Kündigung erfolgt.
Zum Betriebsbild des Reittherapeuten gehören unter anderem:
• Alle pädagogischen, psychologischen, psychotherapeutischen und sozialintegrativen Maßnahmen, die über das Medium Pferd umgesetzt werden.• Dazu gehören unter anderem: Hippotherapie, heilpädagogisches Reiten und Voltigieren, Arbeit an der Longe, Reitunterricht (auch für nichtverhaltensauffällige Kinder), sowie der Beritt von Pferden.• Durchführen von Schulungen als selbstständiger Dozent.
Unsere Sonderkonditionen:
Schäden an zur Therapie geliehenen Pferden gelten bis 80.000 € je Schadenfall mitversichert (2x jahresmaximiert). Es fällt hierbei eine Selbstbeteiligung von 100 € je Schadenfall an!
Mitversichert gilt auch die gesetzliche Haftpflicht aus der zeitweilig übernommenen Aufsicht über die zur Therapie genutzten Tiere.
Die gewählte Versicherungssumme gilt sowohl für die Betriebshaftpflicht, als auch für die optionale Tierhalterhaftpflichtversicherung.
In der beitragsfreien Privathaftpflichtversicherung nach Tarif "Einfach Komplett" beträgt die Versicherungssumme immer 50 Mio €.
Die folgenden Nebenrisiken gelten beitragsfrei mitversichert, sofern Ihnen diese Inhalte im Rahmen Ihrer Ausbildung oder einer separaten Fortbildung vermittelt wurden!
Der Versicherungsnehmer befindet sich aktuell in Ausbildung. Bis zum Ausbildungsende gilt die Betriebshaftpflichtversicherung subsidiär zu evtl. bestehenden Versicherungen.
Die Privathaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer und seine Familie gilt beitragsfrei mitversichert.
• Die Versicherungssumme beträgt 50 Mio €• Keinerlei Selbstbeteiligungen auch nicht in den Deckungserweiterungen
Mitversicherte Personen sind unter anderem:
• Ehepartner, Lebensgefährte• minderjährige & volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung• in häuslicher Gemeinschaft lebende unverheiratete Personen
Die Abbuchung erfolgt quartalsweise und ohne Ratenzuschlag!
Maklereinzelauftrag:
Wir wurden von Ihnen beauftragt, die über uns eingereichten Versicherungsverträge zu vermitteln und zu betreuen. Verträge die nicht von uns vermittelt wurden, werden nur mit besonderer Vereinbarung von uns betreut. Hierzu bedarf es eines separaten, schriftlichen Vertrages.
Maklervollmacht, Vertragsinformationen und -bedingungen:
Sie bevollmächtigen uns die Vertragsinformationen und -bedingungen vom Versicherer gem. §7 VVG entgegen zunehmen. Der Versicherer wird die Unterlagen nochmals mit der Police an Sie versenden.
Eingeschränkte Versicherer und Produktauswahl:
Da wir ein Sonderkonzept mit dem Versicherer verhandelt haben, welches sich hinsichtlich des Preis-Leistungs-verhältnisses als sehr stark erwiesen hat, und wir in der praktischen Abwicklung (Antrag, Vertrag, Schaden) sehr gute Erfahrungen gemacht haben, bieten wir nur den vorgeschlagenen Vertrag an.
Kontaktaufnahme durch den Makler:
Sie willigen ein, dass wir Sie mittels Brief, Telefon, Fax und E-Mail kontaktieren dürfen. Dies gilt vorallem bei inhaltlichen Änderungen bestehender Verträge, aber auch für die Übermittlung allgemeiner Informationen im Versicherungsbereich. Diese Einwilligung kann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.
Antragsannahme:
Der Antrag gilt vorbehaltlich Annahme durch den Versicherer.
Bedingungen:
Es gelten die hier verlinkten Bedingungen sowie die beim Betriebsbild aufgeführten Sonderkonditionen zu Bearbeitungsschäden und dazugehörigen Selbstbehalten.
Datenschutz:
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.