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Das 3-in-1-Konzept für Hufpfleger
im Monat
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Bearbeitungsschäden bis 80.000 Euro je Schadenfall
Versicherungsschutz während der Ausbildung
Deine Vorteile auf einen Blick
In Zusammenarbeit mit praktizierenden Hufpflegern entwickelt – für Ihren optimalen Versicherungsschutz
Beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie
Damit Sie nicht nur im betrieblichen sondern auch im privaten Bereich bestmöglich gegen Ansprüche Dritter abgesichert sind, ist die Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie (beitragsfrei) inklusive. Die Versicherungssumme beträgt in der Privathaftpflichtversicherung immer 50 Mio Euro.
Wer ist alles mitversichert?
- Ehepartner oder Lebensgefährte
- Minderjährige & volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung
- Personen die in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen leben und unverheiratet sind
- Hüten fremder Hunde und Pferde zu privaten Zwecken
- Reiten fremder Pferde und Fahren fremder Kutschen
- Schäden an gemieteten und beweglichen Sachen
- Verlust fremder Schlüssel (privat und beruflich)
- Gefälligkeitshandlungen
- uvm.
Hinweis:
Häufig beinhalten Betriebshaftpflichtversicherungen nur eine stark abgespeckte Privathaftpflichtversicherung. Wir sind der Meinung, das darf nicht sein. Auch das Bedingungswerk einer Privathaftpflichtversicherung muss umfassend sein, denn einen großen Teil des Tages sind Sie einfach „nur“ eine Privatperson und kein Hufpfleger.
Deshalb enthält unser Deckungskonzept einen Privathaftpflichttarif, der aktuell zu den umfassendsten am Markt gehört.
Beitragsfreie Tierhaftpflichtversicherung für ein Pferd oder einen Hund
Damit Sie wirklich von Kopf bis Huf (Pfote) abgesichert sind, gilt in unserem Sonderkonzept auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für ein Pferd oder einen Hund beitragsfrei mitversichert. Weitere Tiere können gerne gegen einen kleinen Mehrbeitrag miteingeschlossen werden.
Pferde (5,45 Euro mtl. je Pferd)
- Private und gewerbliche Nutzung des Pferdes gilt versichert
- Keine Ausschlüsse für Reiten ohne Sattel, Gebiss oder Helm
- Schäden an zu privaten Zwecken …
- gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 Euro
- geliehenen Pferdetransportern bis 5.000 Euro
- Fremd- und Gastreiterrisiko
- Namentlich genannte Reitbeteiligungen, inkl. Schäden an den Reitbeteiligungen durch das Pferd
- Flurschäden
- Einschluss einfach online beantragen
Hunde (2,98 Euro mtl. je Hund)
- Kein Leinen- oder Maulkorbzwang
- Schäden an privat gemieteten Wohnungen bis 1 Mio. Euro
- Alle Hunderassen und Hundegrößen versicherbar
- Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und Hundeschauen
- Schäden an fremden Tieren durch (gewollte und ungewollte) Deckakte
- Einschluss einfach online beantragen
Tipp:
Die Versicherungssumme ist in der Tierhalterhaftpflichtversicherung immer analog der Betriebshaftpflichtversicherung (3, 5 oder 10 Mio. Euro). Wenn sie ihre Betriebshaftpflichtversicherung also mit einer höheren Versicherungssumme absichern, bekommen sie die erhöhte Versicherungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung umsonst.
Bearbeitungsschäden bis 80.000 Euro je Schadenfall mitversichert
Wahrscheinlich die wichtigste Klausel im Vertrag:
Verletzungen eines Pferdes, die bei der Bearbeitung der Hufe geschehen, gelten bis 80.000 Euro mitversichert.
Erfahrungsgemäß reicht diese Summe für die meisten Hufpfleger aus. Verträge mit Summen unter 50.000 Euro sehen wir kritisch. Immerhin fallen in diese Summe alle Tierarztkosten, Klinikaufenthalte, Medikamente, usw., wenn diese durch einen Bearbeitungsschaden entstehen. Wenn du sehr hochwertige Pferde behandelst, können wir dir bei Bedarf auch höhere Summen zur Verfügung stellen.
Bei derartigen Schadenfällen fällt eine Selbstbeteiligung von nur 100 Euro je Schaden an. Übliche Selbstbeteiligungen liegen bei 250 Euro bis 1.000 Euro
Umfassende Mitversicherung von Nebentätigkeiten
Es besteht die Möglichkeit, das Tätigkeitsprofil umfassend und oft beitragsfrei zu erweitern. Vorausgesetzt dir wurden die Inhalte in einer Ausbildung oder bei einer entsprechenden Fortbildung beigebracht. Unter anderem gelten folgende Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert:
- Pferdephysiotherapie
- Pferdeosteopathie
- Tierheilpraktik & -homöopathie
- Tierchiropraktik & Dorntherapie
- Energetische Heilbehandlungen
- Akupunktur
- DryNeedling
- Blutegeltherapie
- Huforthopädie
- Laser-, Farblicht-, & Elektrotherapie
- Private Kutschfahrten
- Seminare & Schulungen
- Futtermittelverkauf
Wahl der Versicherungssumme zwischen 3, 5 oder 10 Millionen Euro
In unserem Konzept für Hufpfleger hast du die Wahl zwischen 3 unterschiedlichen Deckungssummen (=Versicherungssummen):
- 3 Mio. Euro
- 5 Mio. Euro (Unsere Mindestempfehlung)
- 10 Mio. Euro
Die gewählte Deckungssumme gilt sowohl für die Betriebshaftpflichtversicherung als auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
In der Privathaftpflichtversicherung gelten immer 50 Mio Euro als Deckungssumme.
Die Versicherungssumme, Nebentätigkeiten und die Anzahl der Mitversicherten, sind wichtige Faktoren zur Ermittlung der Prämie.
Bis zu 4 Mitarbeiter und der Inhaber beitragsfrei mitversichert
Egal wie hoch dein Umsatz ist oder die Löhne, die du deinen Mitarbeitern auszahlst:
Wir rechnen nach Köpfen ab. Das ist einfach und da die wenigsten Hufpfleger mehr als 4 Mitarbeiter beschäftigen, bleibt der Beitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel konstant.
So sparst du dir auch lästigen Verwaltungskram – denn bis zu 4 Mitarbeitern musst du keine Jahresmeldung an den Versicherer abgeben. Außer natürlich, du willst weitere Tiere dazu versichern.
Die Zahlung erfolgt quartalsweise ohne Ratenzuschlag
Normalerweise werden Versicherungsbeiträge für 1 Jahr im Voraus gezahlt. Du zahlst also den gesamten Beitrag und bist dann 1 Jahr lang versichert.
Wer lieber „kleine Häppchen“ möchte, kann seine Versicherung normalerweise auch 1/2 jährlich, 1/4 jährlich zahlen. Allerdings lassen sich das die Versicherer über den sogenannten „Ratenzuschlag“ auch bezahlen.
1/2 jährlich bedeutet oft einen Zuschlag von mindesten 2%. Eine 1/4 jährliche Zahlung mindestens einen Zuschlag von 3%.
Anders in unserem Sonderkonzept für Hufpfleger – hier werden keine Ratenzuschläge erhoben. Daher empfehlen wir immer eine quartalsweise Abrechnung.
Kundenstimmen
Ehrliche Kunden? Immer her damit!
Kundenstimmen
Ehrliche Kunden? Immer her damit!
Auch im Sonderkonzept mitversichert
- Abhandenkommen zur Bearbeitung übernommener Tiere bis 10.000 Euro
- Ausrichten von Veranstaltungen und Tagungen – soweit in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
- Durchführung von Schulungen für sämtliche Tätigkeiten als beauftragter Referent
- Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen bis zu 150.000 Euro (10% Selbstbeteiligung, mind. jedoch 50 Euro und max. 500 Euro).
- Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten bis 100.000 € (10% Selbstbeteiligung, mind. jedoch 50 Euro und max. 1.500 Euro).
Das 3-in-1-Konzept
Alles in einem – Beruf, Familie und Tier versichert und das schon ab 18,15 € im Monat
Beruf
Betriebshaftpflichtversicherung
für deine Tätigkeit als Hufpfleger
Familie
Privathaftpflichtversicherung
beitragsfrei für deine Familie
Tiere
Tierhalterhaftpflichtversicherung
beitragsfrei für ein Pferd oder einen Hund
War das schon alles?
Nein! Die bisher aufgeführten Punkte sind nur die Highlights unseres Sonderkonzepts.
Jetzt kommen wir zu den Details in unseren FAQs
Warum brauche ich als Hufpfleger eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt sowohl dich als Hufpfleger als auch deine Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Was für Forderungen können auf mich zukommen?
Schadenbeispiele gibt es viele - einige Beispiele wären:
- Du verletzt beim Feilen der Hufe das Pferd und der Pferdebesitzer fordert von dir die nötigen Tierarztkosten ein.
- Du stolpern bei einem Kundenbesuch gegen das geparkte Auto des Kunden und hinterlassen eine Delle. Auch die Reparatur des Autos wird in diesem Fall gezahlt.
- Du erschrickst, drehst dich dadurch unvorsichtig um und verletzen einen Besucher des Stalles mit dem Hufmesser.
Was macht unser unser Konzept zur Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger so praxisnah?
Versicherungsschutz wird regelmäßig von Versicherern "erfunden". Dabei werden oft "Vermutungen" angestellt, welche Problematiken bei den Betrieben entstehen könnten und welche Einschlüsse im Bedingungswerk nötig sein könnten. Das kann funktionieren, tut es aber insbesondere bei unbekannteren Berufen - wie z.B. dem des Hufpflegers - nicht. Wir haben uns für den entgegengesetzten Weg entschieden: Wir haben eine befreundete Hufpflegerin so lange zu ihrer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit befragt, bis wir ein genaues Bild über die Tätigkeit hatten. Dieses haben wir dann "ins Versicherungs-Chinesisch" übersetzt und mit mehreren Versicherern hinsichtlich der Prämie verhandelt.
Wie viele Mitarbeiter oder Praktikanten sind versicherbar?
Grundsätzlich können beliebig viele Mitarbeiter in dem Vertrag mitversichert werden. Selbstverständlich gegen eine entsprechende Mehrprämie. Allerdings sind die meisten Hufpfleger eher kleine Betriebe ohne oder nur wenigen Mitarbeitern. Daher haben wir mit dem Versicherer vereinbart, dass in unserem Sonderkonzept für ausgebildete Hufpfleger bis zu 4 Mitarbeiter beitragsfrei mitversichert sind.
Praktikanten die den Hufpfelger z.B. im "Mitfahrpraktikum" zu Ausbildungszwecken begleiten, werden Mitarbeitern gleichgesetzt.
Was sind Sachschäden und bis zu welcher Summe sind diese versichert?
Sachschäden sind all die Schäden, bei denen eine Sache (§90 BGB) beschädigt oder zerstört wird. Zu den Sachschäden zählen auch Schäden an Tieren. Diese Schäden können bis zu 3 Mio €, bis zu 5 Mio €, oder sogar bis zu 10 Mio € versichert werden. Bitte beachte jedoch, das für Schäden an den behandelten Pferden ein maximale Entschädigung von 80.000 € vereinbart gilt!
Was sind Personenschäden und bis zu welcher Summe sind diese versichert?
Personenschäden sind all die Schäden, bei denen der Körper einer Person geschädigt wird. Dabei können extrem hohe Forderungen entstehen, da Schmerzensgeld, Verdienstausfälle, bis hin zu lebenslangen Invalidenrenten gefordert werden können. Diese Schäden können bis zu 3 Mio €, bis zu 5 Mio €, oder sogar bis zu 10 Mio € versichert werden.
Was sind Vermögensschäden und bis zu welcher Summe sind diese versichert?
Vermögensschäden sind bis zu 100.000 € versichert, spielen in der Praxis jedoch nur eine sehr untergeordnete Rolle. Vermögensschäden sind all die Schäden, bei denen das Vermögen eines Dritten durch Ihre Tun, Dulden oder Unterlassen negativ beeinflusst wird. Und dies OHNE dass ein Sach- oder Personenschaden vorausgeht. Wie schon beschrieben - in der Praxis eher zu vernachlässigen.
Welche Regelungen gelten bei Schäden an den zu behandelnden Tieren?
Natürlich sind auch die Schäden versichert, die du während der Hufpflege an den "Patienten" also den Pferden verursachst. Zum Beispiel werden die nötigen Tierarztkosten ersetzt, wenn du versehentlich zu tief geschnitten hast oder mit dem Messer abgerutscht bist und das Bein des Pferdes geschnitten hast. Allerdings ist für derartige Schäden eine Selbstbeteiligung von 100 € pro Schadenfall vorgesehen und die maximale Entschädigung beträgt 80.000 € pro Schaden, maximal 2 mal pro Jahr. Wir glauben grundsätzlich, dass dies eine sehr faire Regelung ist, da wir so eine sehr günstige Prämie erzielen konnten.
Sind die "Arbeiten auf fremden Grundstücken" mitversichert?
Diese unbedingt notwendige Klausel ist natürlich im Konzept erfasst - die wenigsten Hufpfleger dürften ja "stationär" auf dem eigenen Hof arbeiten.
Besteht auch Versicherungsschutz für den Hufpfleger wenn der Eigentümer der zu behandelnden Pferde nicht anwesend ist?
Die sogenannte "Gewerbliche Tierhüterhaftung" ist mitversichert.
Ein wichtiger Punkt innerhalb einer Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger, da diese Situation durchaus üblich ist und ohne entsprechenden Einschluss zu Problemen führen kann. Viele der uns bekannten Versicherungen für Hufpfleger sehen diesen expliziten Einschluss nicht vor! Hier können massive Deckungslücken entstehen!
Zur Klarstellung: Wenn du als gewerblicher Tierhüter giltst (also z.B ein Pferd im Auftrag des Eigentümers von der Koppel holen und damit in der Regel auch die Tierhüter geworden sind), besteht durch unser Deckungskonzept zunächst automatisch Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche Dritter bis zur Versicherungssumme, wobei Schäden am gehüteten Pferd mit maximal 80.000 € und einer Selbstbeteiligung von 100 € versichert sind.
Hierzu noch ein Beispiel:
Angenommen du bist vom Eigentümer beauftragt dessen Pferd von der Koppel zu holen um die Hufe zu feilen. Der Besitzer ist nicht anwesend und dir fällt die Rolle des Tierhüters zu. Das Pferd reist sich los und rennt auf die Straße, wo es einen Verkehrsunfall mit Personenschaden (Behandlungskosten des Autofahrers: 150.000 €. Schaden am Auto: 10.000 €) verursacht. Das Pferd verstirbt an den Folgen des Unfalls und der Eigentümer des Pferdes fordert berechtigt Schadenersatz in Höhe von 30.000 €.
Die Behandlungskosten des Autofahrers und die Schäden am Auto sind bis zur vollen Versicherungssumme von 3, 5, oder 10 Mio € (je nach dem welche Deckung du gewählt hast) versichert.
In diesem Fall werden also 150.000 € + 10.000 € = 160.000 € übernommen.
Für das Pferd stehen maximal 80.000 € zur Verfügung, was in diesem Fall auch ausreichend ist. Dem Eigentümer des Pferdes werden also 30.000 € ersetzt, wobei davon 100 € von Ihnen selbst zu tragen sind (Selbstbeteiligung).
Insgesamt ersetzt der Versicherer in diesem Fall also: 160.000 € + 30.000 € - 100 € = 189.900 €.
Besteht Versicherungsschutz wenn Ich die Pferde ohne Anwesenheit des Eigentümers nach der Behandlung zurück in den Stall bringe?
Auch hier haftet der Hufpfleger als "Gewerblicher Tierhüter". Damit ist auch diese Situation automatisch mitversichert.
Sind Praktikanten in meiner Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Praktikanten sind genau wie Ihre Mitarbeiter versichert. Und das sogar ohne Mehrbeitrag, solange du nicht mehr als 4 Mitarbeiter/Praktikanten angestellt hast. Ist dein Betrieb größer als 5 Personen (dich selbst mitgerechnet), so ist dies auch unproblematisch, erfordert jedoch einen kleinen Zusatzbeitrag.
In wie fern sind Schäden im Ausland (innerhalb Europa) mitversichert?
Diese sind mitversichert, aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten. Hierunter fällt auch der "gelegentliche Kundenbesuch/-Auftrag" im Ausland. Betriebsstätten im Ausland müssen separat bei einem lokalen Anbieter versichert werden. Wir können hier leider keine Deckung besorgen.
Ist die Behandlung von Turnierpferden mitversichert?
Grundsätzlich ist es egal, um welche Art Pferd es sich handelt. Sollte es tatsächlich Turnierpferde geben, die nicht beschlagen werden und zu deinem Kundenstamm als Hufpfleger zählen ist dies unproblematisch. Bitte beachte aber, dass die maximale Entschädigung bei Schäden am Pferd 80.000 € beträgt (Selbstbeteiligung = 100 €).
Was ist ein passiver Rechtsschutz?
Auch in unserem Konzept ist der sogenannte "passive Rechtsschutz" mitversichert. Dies ist jedoch keine Besonderheit unserer Hufpflegerversicherung, sondern wichtiger Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung. Da der Versicherer nicht nur die begründeten Forderungen befriedigt (dies ist immer dann der Fall wenn der Versicherer Entschädigungszahlungen an den Anspruchsteller zahlt), sondern auch unbegründete Ansprüche abwehrt (notfalls auch für dich vor Gericht), spricht man von einer passiven Rechtsschutzfunktion. Unterliegt der Versicherer nämlich im Gerichtsprozess, werden nicht nur die (nun offiziell begründeten) Forderungen ausgeglichen, sondern auch die entstandenen Gerichtskosten übernommen. Dies gilt natürlich nur für Haftpflichtschäden - nicht für z.B. Strafverfahren oder ähnlichem.
Kann die beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung oder die beitragsfreie Pferdehalterhaftpflichtversicherung ausgeschlossen werden?
Nein, dies ist nicht möglich. Bei den beiden Deckungserweiterungen handelt es sich um beitragsfreie Einschlüsse, die wir als zusätzliches "Bonbon" für dich vereinbaren konnten. Hintergrund ist, dass der Versicherer kalkulatorisch eine gewisse Mindestprämie benötigt, damit sich die Erstellung der Police und die damit verbundene Verwaltung rechnet. Somit konnten wir keine weitere Beitragsvergünstigung erreichen, wohl aber eine enorme Erweiterung des Deckungsumfangs. Sicherlich hast du bereits eine bestehende Privathaftpflichtversicherung und auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für dein Pferd. Rechnen einfach einmal beide Beiträge zusammen - uns würde es nicht wundern, wenn du damit bereits den Beitrag für unsere Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger überschreitest. Daher empfehlen wir die Bündelung über unser Deckungskonzept für Hufpfleger.
Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Privathaftpflichtversicherung?
Die Versicherungssumme in der Privathaftpflichtversicherung beträgt immer 50 Mio Euro.
Welche beitragspflichtigen Einschlüsse in die Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger sind möglich?
Es können weitere Nebentätigkeiten gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werden (alle Prämien brutto/monatlich) wie z.B.
- Reittherapie oder Erteilen von Reitunterricht für 9,92 Euro
- Humanbehandlungen (Chiropraktik, Akupunktur, Physiotherapie) für nur 9,92 Euro
- Betrieb einer Tierpension ab 11,90 Euro
- Landwirtschaftliche Nutzfläche ab 6,35 Euro
Eingeschlossen werden können weitere
- Pferde (auch Gnadenbrotpferde), Esel und Alpakas für je 5,45 €
- Hunde, Ziegen, Kühe für je 2,98 €
Was versteht man unter der beitragsfrei mitversicherten Umwelthaftpflichtversicherung (Basisdeckung)?
Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (also Schäden die sich über die Umwelt - Luft, Wasser, Boden - verbreiten) sind nur über eine spezielle Umwelthaftpflichtversicherung versichert. Die Basisdeckung ist ausreichend, sofern keine umweltrelevanten Anlagen (z. B. Wasserbehandlungsanlagen, chemischen Produktionsanlagen, Filteranlagen, Lageranlagen für Stoffe und dgl.) genutzt werden. Dies dürfte jedoch im Berufsbild des Hufpflegers auch nur sehr schwerlich vorkommen.
Was ist unter der beitragsfreien Umweltschadensversicherung zu verstehen?
Seit einigen Jahren kann jeder Gewerbetreibende auch für Schäden haftbar gemacht werden, die aus der Zerstörung oder Beschädigung von geschützten Tieren und Lebensräumen resultieren. Auch wenn diese öffentlich-rechtlichen Ansprüche bis dato noch verhältnismäßig wenig gestellt wurden, ist diese Deckung für ein modernes Bedingungswerk unabdingbar. Daher haben wir diese Deckung auch in unserer Betriebshaftpflichtversicherung für Hufpfleger aufgenommen.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Selbstverständlich ist hier keine abschließende Aufzählung möglich, da auch jeder Schadenfall individuell beurteilt werden muss. Zu den wichtigsten Ausschlüssen zählen:
- Schäden, die du selbst erleidest
- Schäden, die du vorsätzlich herbeiführst
- Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen bzw. Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind (z.B. Tierärztliche Tätigkeiten)
Was bedeutet "Zeitwertentschädigung" und wie erfolgt überhaupt die Entschädigung?
Wenn die Forderungen des Anspruchstellers begründet sind, erfolgt die Entschädigung durch den Versicherer auf Basis der gesetzlich zustehenden Ansprüche. D.h. sofern die Reparatur der beschädigten Sache wirtschaftlich sinnvoll ist, übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten. Würden die Reparaturkosten jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll sein (höher als der Zeitwert), so erstattet der Versicherer den Betrag, den die Sache im Zeitpunkt des Schadens noch Wert ist (=Zeitwert). Auch diese Systematik ist in allen Haftpflichtversicherungen gleich und nicht unserem Konzept für Hufpfleger geschuldet.