
Das BDSG schreibt im §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat. Dieser Aufforderung kommen wir hiermit nach und verzichten auf den individuellen schriftlichen Antrag Ihrerseits.
1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Wolfgang Fischer Versicherungsmakler GmbH
Eichenweg 5
95494 Gesees
Tel. 09201 / 7737
2. Geschäftsführer:
Wolfgang Fischer
3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung:
Wolfgang Fischer
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Die Wolfgang Fischer Versicherungsmakler GmbH ist ein national präsentes Unternehmen, welches Versicherungs- und Finanzprodukte an Endverbraucher und selbstständige Makler nach §93 HGB vermittelt.
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien:
Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Daten von freien Mitarbeitern, sowie Daten von Versicherern und Dienstleistern sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer (insbesondere Versicherungs- und Finanzunternehmen) entsprechend §11 BDSG, sowie externe Stellen und interne Abteilungen der Wolfgang Fischer Versicherungsmakler GmbH zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
7. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen können die entsprechenden Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder für unternehmerische Zwecke erforderlich sind, sowie auf Grund von gesetzlichen Erfordernissen notwendig sind.
8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist z. Zt. nicht geplant, ansonsten werden die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen nach dem gültigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jeweiligen aktuellen Fassung geschaffen, sowie eingehalten.
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist unter der in Punkt 4. genannten Zwecke möglich, sofern es sich um eine rechtsmäßige Übermittlung zur Ausübung der genannten Zwecke handelt. Selbstverständlich werden die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung unter §11, §4b oder §4c Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gesetzten Vereinbarungen zweckbindend eingehalten.
Ebenso unter Verwendung der unter Punkt 6 genannten Zwecke.
Bindend hierbei, ist das jeweilige aktuelle Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner aktuell gültigen Form, oder anderweitige gültige Rechtsvorschriften.
Wolfgang Fischer
Geschäftsführer